Erfolg­rei­che Löschung einer ED-Behandlung

12 Sep 2019 | Abgeschlossene Verfahren

Beim letz­ten Aus­wärts­spiel der SG Dynamo Dres­den im Kie­ler Hol­stein­sta­dion kam es im Vor­feld der Par­tie zu min­des­tens zwei Inge­wahrs­am­nah­men. Die ein­ge­setz­ten Poli­zis­ten recht­fer­tig­ten diese Maß­nahme mit schwam­mi­gen und wir­ren Vor­wür­fen gegen diese bei­den Dyna­mo­fans. Doch den Anschul­di­gun­gen nicht genug, setz­ten die Poli­zis­ten auf der Wache noch eins drauf — es folgte bei bei­den Dyna­mo­fans eine erken­nungs­dienst­li­che Behand­lung. Auf Nach­frage der bei­den Betrof­fe­nen wurde kei­ner­lei Begrün­dung für diese Maß­nahme gelie­fert, auch belehrte die Poli­zei die bei­den Anhän­ger nicht über ihre Rechte. Als diese nun die Schwarz-Gelbe Hilfe und die mit­ge­reiste Anwäl­tin infor­mie­ren woll­ten, wurde ihnen ein Tele­fo­nat ver­wei­gert. Aus Angst vor wei­te­ren Konsequenzen
oder gar einem Straf­ver­fah­ren wegen Wider­stand gegen Voll­stre­ckungs­be­amte lie­ßen beide die Maß­nah­men über sich erge­hen. Es wur­den nun Fotos geschos­sen, Finger- und Hand­ab­drü­cke genom­men. Pünkt­lich nach Spie­lende wur­den beide aus dem Poli­zei­prä­si­dium ent­las­sen — 1.120 km An- und Abreise umsonst.

Zu Hause ange­kom­men, mel­de­ten sich beide Dyna­mo­fans umge­hend bei der Schwarz-Gelben Hilfe. Gegen die ver­meint­li­che münd­li­che Anord­nung, wobei jeg­li­che Begrün­dung durch die Poli­zei fehlte, auf der die erken­nungs­dienst­li­che Behand­lung beruhte, legte deren Anwäl­tin Wider­spruch ein. Pro­ble­ma­tisch war hier­bei, dass der Ver­wal­tungs­akt münd­lich erlas­sen und nicht schrift­lich doku­men­tiert wurde.
Dadurch wird das Vor­ge­hen gegen den Ver­wal­tungs­akt erheb­lich erschwert. Den­noch hatte die Anwäl­tin im Ergeb­nis Erfolg: Zwar argu­men­tierte die Poli­zei, dass die Anord­nung der ED-Behandlung recht­mä­ßig war. Die Anord­nung die­ser poli­zei­li­chen Maß­nahme wäre aber rein prä­ven­tiv gewe­sen. Dies bedeu­tet, dass die ED-Maßnahme durch­ge­führt wur­den wäre, um die bei­den Dyna­mo­fans bei etwa­igen zukünf­ti­gen Straf­ta­ten bes­ser iden­ti­fi­zie­ren zu kön­nen und nicht wie ange­nom­men, zur Auf­klä­rung einer ver­meint­li­chen Straf­tat in der Ver­gan­gen­heit. Die Poli­zei sicherte jedoch gleich­zei­tig zu, dass sämt­li­che Daten (Fotos und Finger- sowie Hand­flä­chen­ab­drü­cke) aus den Daten­ban­ken gelöscht wer­den. Woher nun die plötz­li­che Kehrt­wende der Kie­ler Poli­zei, trotz ver­meint­li­cher Rechts­si­cher­heit kam, kann sich nun wohl ein jeder denken…!

Die anfal­len­den Anwalts­kos­ten beglich die Schwarz-Gelbe Hilfe vollständig.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

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