Und die Moral von der Geschicht? Selbst das SEK ver­hin­dert Dynamo nicht! — Teil 2

17 Nov 2019 | Abgeschlossene Verfahren, Blick über den Tellerrand, Pressespiegel

Die Fol­gen aus Karls­ruhe & Magdeburg

Neben dem ver­meint­li­chen All­tag rund um die Spiele der Sport­ge­mein­schaft Dynamo Dres­den gehö­ren die Ermitt­lun­gen rund um das Aus­wärts­spiel und dem Auf­tritt der “Football-Army” Dynamo Dres­den in Karls­ruhe auch wei­ter­hin zu unse­ren größ­ten The­men. Nach den Haus­durch­su­chun­gen im Dezem­ber 2017 in Zusam­men­ar­beit mit der säch­si­schen und baden-württembergischen Poli­zei und der dar­auf­fol­gen­den Grün­dung des “Soli­da­ri­täts­ko­mi­tee Dynamo” herrschte lange Zeit wenig Bewe­gung in die­sem Ver­fah­ren. Wäh­rend die Ermitt­ler in Karls­ruhe gesam­melte Objekte und Mate­ria­lien der Haus­durch­su­chun­gen aus­wer­te­ten, lief und läuft die Spen­den­be­reit­schaft in der Dyna­mo­fan­szene auf Hoch­tou­ren an. Ein gro­ßer Dank hier­bei an alle Unter­stüt­zer für die zahl- und fan­ta­sie­rei­chen Spen­den­ak­tio­nen. Anfang Juli gab das Soko Dynamo bekannt, dass der Kreis der von den Ermitt­lun­gen betrof­fe­nen Dyna­mo­fans auf nun­mehr 58 Per­so­nen ange­stie­gen ist. Bereits kurz nach den Haus­durch­su­chun­gen der 28 betrof­fe­nen Dyna­mo­fans vor ein­ein­halb Jah­ren hatte der Spre­cher der Karls­ru­her Staats­an­walt­schaft ein­räu­men müs­sen, dass man kei­nen Tat­ver­däch­ti­gen hätte, von dem man kon­kret sagen könne, dass er Pyro­tech­nik gewor­fen oder Poli­zis­ten ver­letzt haben soll. Ähn­lich wird sich dies bei den wei­te­ren Betrof­fe­nen verhalten.
Jetzt, über 2 Jahre nach dem Spiel in Karls­ruhe, gibt es erste Ergeb­nisse. Der Groß­teil der Beschul­dig­ten des ers­ten Krei­ses, die von den Haus­durch­su­chun­gen betrof­fe­nen waren, ist durch ein Straf­be­fehls­ver­fah­ren rechts­kräf­tig ver­ur­teilt wor­den. Für aktu­elle Ent­wick­lun­gen, Details und Neu­ig­kei­ten legen wir Euch die Home­page www.soko-dynamo.org ans Herz. Zeigt Euch wei­ter­hin soli­da­risch und unter­stützt 58 Betrof­fe­nen, denn gemeint sind wir alle!

Ein wenig anders hin­ge­gen ver­hält sich die juris­ti­sche Auf­ar­bei­tung der Ereig­nisse rund um das Auf­stiegs­spiel der SGD in Mag­de­burg am 16.04.2016. Auch hier lag der Fokus von Sei­ten der Jus­tiz allein auf dem ver­meint­li­chen Fehl­ver­hal­ten der Dyna­mo­fans, wel­che im Gegen­satz zu poli­zei­li­chen Über­grif­fen und Gewalt­ta­ten nicht durch schnelle Ein­stel­lun­gen vom Tisch gewischt wur­den. Die Staats­an­walt­schaft Dres­den erhob gegen 37 Dyna­mo­fans Anklage, in 17 Fäl­len folgte eine Gerichts­ver­hand­lung. Sie­ben Anhän­ger wur­den zu Frei­heits­stra­fen, die zu Bewäh­rung aus­ge­setzt wur­den, ver­ur­teilt, neun wei­tere Per­so­nen erhiel­ten Geld­stra­fen. Gegen einen gro­ßen Teil die­ser Urteile wurde Beru­fung ein­ge­legt. Diese Fans war­ten inzwi­schen mehr als drei Jahre nach dem ver­häng­nis­vol­len Auf­stiegs­spiel auf ihre Ver­fah­ren am Land­ge­richt. Ledig­lich ein Dyna­mo­fan konnte mit Hilfe sei­ner Anwäl­tin, wel­che eine Video­se­quenz im Inter­net fand und ihn dadurch von allen Vor­wür­fen ent­las­tete, einen Frei­spruch erzie­len. Der Poli­zei­be­amte, der den betrof­fe­nen Dyna­mo­fan vor Gericht stark belas­tete, hat nun selbst ein Ver­fah­ren am Hals. Wei­ter­hin wur­den über 40 Ver­fah­ren gegen schwarz-gelbe Anhän­ger aus ver­schie­dens­ten Grün­den ein­ge­stellt. Ins­ge­samt zwan­zig wei­tere Anhän­ger war­ten wei­ter­hin auf ihre Gerichts­ver­fah­ren. Doch auch hier gibt es eine neue Ent­wick­lung. Gab die Staats­an­walt­schaft Mag­de­burg in der Ver­gan­gen­heit ver­mehrt die Ver­fah­ren an die Dresd­ner Staats­an­walt­schaft ab, ver­sucht man nun das große juris­ti­sche Pro­ze­dere mit Hilfe von Straf­be­feh­len zu umge­hen. Betrof­fene der Magdeburg-Verfahren kön­nen sich wei­ter­hin hil­fe­su­chend an uns wenden.

CDU & SPD ver­schär­fen säch­si­sche Polizeigesetze

In nahezu allen Bun­des­län­der der BRD ent­brann­ten in den letz­ten Jah­ren auf sta­tis­tisch kaum erfass­bare Ein­zel­fälle poli­ti­sche Dis­kus­sio­nen über die Aus­wei­tung poli­zei­li­cher Befug­nisse und deren Rechte. Nach­dem Bay­ern mit diver­sen Ver­schär­fun­gen in den Jah­ren 2017 und 2018 mitt­ler­weile die Vor­rei­ter­rolle ein­zu­neh­men scheint, folg­ten wei­tere Bun­des­län­der. Das bay­ri­sche Gesetz, wel­ches nun bun­des­weit als Mus­ter gel­ten soll, gibt der Poli­zei Befug­nisse, wie sie bis­her nur Geheim­dienste hat­ten. Es gibt ihr Waf­fen, wie sie bis­lang nur das Mili­tär in Aus­nah­me­fäl­len ver­wen­den durfte. Es gibt ihr Eingriffs- und Zugriffs­rechte, wie sie in einem Rechts­staat nur Staats­an­wälte und Rich­ter haben dür­fen. Die neuen Poli­zei­ge­setze machen aus der Poli­zei eine “Darf-fast-alles-Behörde”. So auch die Reform der säch­si­schen Gesetze, die nun ‑trotz umfang­rei­cher Pro­teste zum Jah­res­wech­sel 2019/20- in Kraft tre­ten wer­den. Behör­den kön­nen nun auf­grund von alko­hol­be­ding­ten Ord­nungs­wid­rig­kei­ten (Ruhe­stö­rung, Wild­pin­keln) pau­schal Alko­hol­ver­bots­zo­nen errich­ten. Erken­nungs­dienst­li­che Behand­lun­gen, die vor­her zumin­dest einer Abwä­gung bedurf­ten, kön­nen ohne Wei­te­res nun an Fans durch­ge­führt wer­den, solange es die poli­zei­li­che Annahme gibt, dass bspw. im Sta­di­on­be­reich Straf­ta­ten zu erwar­ten sind. Der recht­lich unde­fi­nierte Begriff des “Gefähr­ders” ermög­licht der säch­si­schen Poli­zei ein prä­ven­ti­ves Ein­grei­fen in sämt­li­che demo­kra­ti­sche Grund­rechte von Betrof­fe­nen. Betre­tungs­ver­bote, Haus­ar­reste, die mit Fuß­fes­seln durch­ge­setzt wer­den sol­len, große Lausch­an­griffe, pau­schale Kri­mi­na­li­sie­rung des Freundes- und Bekann­ten­krei­ses durch Kon­takt­ver­bote und Spei­che­rung die­ser Per­so­nen sind nur einige Bei­spiele der tief­grei­fen­den Ver­än­de­run­gen. Des Wei­te­ren sol­len Kontroll- und Über­wa­chungs­mög­lich­kei­ten durch die säch­si­sche Poli­zei aus­ge­baut wer­den. Die Kenn­zei­chen­er­fas­sung im soge­nann­ten “Grenz­raum” ist hier nur ein Bei­spiel. Die­ser Bereich bedeckt gut ein Drit­tel der säch­si­schen Lan­des­flä­che und ermög­licht der Poli­zei künf­tig bspw. umfas­sende Bewe­gungs­pro­file von Men­schen zu erstel­len — von einem Gene­ral­ver­dacht sämt­li­cher säch­si­scher Bür­ger ganz zu schwei­gen. Letzt­lich han­delt es sich bei die­ser Geset­zes­re­form um einen Fron­tal­an­griff auf die vom Grund­ge­setz ver­brief­ten Frei­heits­rechte aller Bür­ger die­ses Landes.

Sta­di­on­ver­bote? — Reformbedürftig!

Im Thema Sta­di­on­ver­bote zeigt sich eine erfreu­li­che Ent­wick­lung. Lang­jäh­rige bun­des­weite Initia­ti­ven der akti­ven Fan­sze­nen und Fan­hil­fen haben dazu geführt, dass mitt­ler­weile jedem betrof­fe­nen Fan das Recht auf eine Anhö­rung gestat­tet wird. Somit haben Beschul­digte die Mög­lich­keit, ihre Sicht der Dinge dar­zu­le­gen, um dem Antrag der Poli­zei an die Ver­eine oder dem Ver­band auf Ertei­lung eines Sta­di­on­ver­bo­tes etwas ent­ge­gen­zu­set­zen. Dies ist eine posi­tive Ent­wick­lung, aber noch nicht das Ende der Fah­nen­stange. Aus unse­rer Sicht müs­sen die Sta­di­on­ver­bots­richt­li­nien des DFB kom­plett neu und eines Rechts­staa­tes wür­dig gestal­tet wer­den. Vor allem muss­das Grund­prin­zip der Unschulds­ver­mu­tung gel­ten. Ein Sta­di­on­ver­bot sollte erst dann aus­ge­spro­chen wer­den kön­nen, wenn auch der von poli­zei­li­chen Ermitt­lun­gen betrof­fene Fan rechts­kräf­tig von einem ordent­li­chen Gericht ver­ur­teilt wurde. Eine prä­ven­tive Aus­spra­che sol­cher, angeb­li­cher Erzie­hungs­maß­nah­men, hatte in der Ver­gan­gen­heit oft zur Folge, dass Fans mit einer sol­chen Ein­schrän­kung belegt wur­den, obwohl sie spä­ter von einem Gericht frei­ge­spro­chen oder die Ermitt­lun­gen gar ein­ge­stellt wur­den. Man stelle sich nur vor, was dies mit einem Jugend­li­chen macht, der bis­her an Gerech­tig­keit oder eine Rechts­staat­lich­keit in der BRD geglaubt hat.

Schwarz-Gelbe Hilfe? — Jetzt erst Recht!

Die Schwarz-Gelbe Hilfe wächst immer wei­ter. Wir sind der­zeit die mit­glie­der­stärkste Fan­in­itia­tive der Sport­ge­mein­schaft Dynamo Dres­den und ein Ein­bruch der Mit­glie­der­zah­len ist nicht zu erwar­ten. Natür­lich hat dies einen faden Bei­geschmack, aber es zeigt, dass sich die Fan­szene der SGD mit von Poli­zei­will­kür und Jus­tiz­ge­bah­ren betrof­fe­nen Fans soli­da­risch zeigt. Nur gemein­sam kön­nen wir etwas errei­chen. Nur als eine Ein­heit kön­nen wir den All­machts­fan­ta­sien irgend­wel­cher Innen­mi­nis­ter in Ost & West annä­hernd die Stirn bie­ten. Diese Ent­wick­lung zeigt sich auch auf bun­des­deut­scher Ebene. Die Zusam­men­ar­beit zwi­schen den ein­zel­nen Fan­hil­fen wird immer enger und inzwi­schen haben sich bun­des­weit wei­te­rer sol­cher Initia­ti­ven gegrün­det. Dies hilft nicht nur den von poli­zei­li­chen Maß­nah­men betrof­fe­nen Fans, son­dern bil­det auch einen Gegen­pol zu den Schrei­häl­sen deut­scher Poli­zei­ge­werk­schaf­ten und Law & Order-Fanatikern aller mög­li­chen Parteien.

Wir machen wei­ter. Für Euch und für Dynamo!

Schwarz-Gelbe Hilfe

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