Schal­raub in Zwi­ckau — Frei­spruch für Dynamofans

13 Mai 2020 | Abgeschlossene Verfahren

Mitte Januar 2020 muss­ten sich drei Dyna­mo­fans vor dem Jugend­schöf­fen­ge­richt des Amts­ge­richts Dres­den auf­grund einer ver­meint­li­chen räu­be­ri­schen Erpres­sung ver­ant­wor­ten. Diese soll­ten im Nach­gang des Fuß­ball­spiels zwi­schen dem FSV Zwi­ckau und dem FC Hansa Ros­tock einem Anhän­ger der Han­sea­ten den Schal gestoh­len und den Ver­such began­gen zu haben des­sen ‑am Spiel­tag ausgegebene- Army-Mottojacke der Fan­szene zu entwenden.
Für zwei der ange­klag­ten Dyna­mo­fans endete das fast drei­jäh­rige Straf­ver­fah­ren gegen sie mit einem Frei­spruch. Gegen einen wei­te­ren Dyna­mo­fan wurde wäh­rend der Ver­hand­lung das Straf­ver­fah­ren gegen eine Geld­auf­lage im mitt­le­ren drei­stel­li­gen Bereich eingestellt.

Es ist der 20.03. 2017 — der 28. Spiel­tag der dritt­höchs­ten Fuß­ball­liga. Der FSV Zwi­ckau emp­fängt nach zwölf­jäh­ri­ger Pause das erste Mal wie­der den FC Hansa Ros­tock. Zwei große Tra­di­ti­ons­ver­eine mit den jewei­li­gen Fan­sze­nen tref­fen auf­ein­an­der. Auf der einen Seite wird zu “Eine Stadt — Ein Auf­trag” der Zusam­men­halt beschwo­ren — auf der ande­ren Seite des Sta­di­ons ruft man mit­tels “Hansa ist gross” im Islamismus-Style und Bun­des­wehr­mot­to­ja­cken zum Fuß­ball­glau­bens­krieg auf. Beide Sei­ten umrah­men das Fuß­ball­spiel mit akkus­ti­schen Akzen­ten und pyro­tech­ni­schen Ein­la­gen. Die Mann­schaf­ten tren­nen sich auf dem Rasen mit 2:2 — Unent­schie­den. Abpfiff.

Laut der Staats­an­walt­schaft Dres­den sol­len sich nun die drei Dyna­mo­fans mit einem gemein­sa­men Tat­ent­schluss im Kopf gen Gäs­te­block auf­ge­macht haben, um dort auf ein han­sea­ti­sches Fan­pär­chen zu tref­fen und sich deren Fanu­ten­si­lien mit­tels Andro­hung von kör­per­li­cher Gewalt zu anzunehmen.

Die Bereit­schafts­po­li­zei Leip­zig umzin­gelt dar­auf­hin in Zwickau-Eckersbach eine Gruppe Dyna­mo­fans, wel­che die Zwi­ckauer Freunde an die­sem Abend unter­stüt­zen, dar­un­ter auch die spä­te­ren Ange­klag­ten. Alle Per­so­nen wer­den nun erken­nungs­dienst­lich behan­delt. Der geschä­digte Hansa-Fan und seine Freun­din wur­den zur sofor­ti­gen Gegen­über­stel­lung hin­zu­ge­zo­gen — er erkennt wohl sofort einen der Übel­tä­ter, seine Freun­din erkennt kei­nen. Die ver­meint­li­chen Täter schwei­gen vor Ort und auch im spä­te­ren Verfahren.

Es fol­gen Beschul­dig­ten­vor­la­dun­gen, Opfer- und Zeu­gen­ver­neh­mun­gen und im Juni 2018 die Ankla­ge­schrift sei­tens der Staats­an­walt­schaft Dres­den. Mitte Januar 2020 folgte nun der Gerichts­pro­zess am Jugend­schöf­fen­ge­richt Dresden.

Es wer­den ins­ge­samt sie­ben Zeu­gen gehört — fünf Poli­zis­ten der Bereit­schafts­po­li­zei und der geschä­digte Han­safan und seine dama­lige Beglei­tung. Im Laufe des Gerichts­pro­zes­ses wer­den durch die Ver­tei­di­gung der drei Dyna­mo­fans Feh­ler und Unge­reimt­hei­ten in der Poli­zei­ar­beit aufgedeckt.
Den Geschä­dig­ten wur­den Licht­bild­map­pen vor­ge­legt, die für eine Iden­ti­fi­zie­rung nicht geeig­net waren, da sie die Wahr­neh­mung der Zeu­gen deut­lich mani­pu­lier­ten und sich in teil­weise deso­la­ter Qua­li­tät befan­den. Auch fand die poli­zei­li­che Ver­neh­mung des Opfers und sei­ner Lebens­ge­fähr­tin zusam­men und in einem Raum statt. Beide iden­ti­fi­zier­ten und bezich­tig­ten wenig über­ra­schend die glei­chen Per­so­nen aus der bereit­ge­stell­ten Lichtbildmappe.
Die gela­de­nen Poli­zei­zeu­gen konn­ten zur Tat­auf­klä­rung wenig bei­tra­gen, da sie ent­we­der unge­naue Anga­ben mach­ten oder nichts äußern konnten.

Fol­ge­rich­tig ent­schied das Gericht, zwei Dyna­mo­fans frei­zu­spre­chen. Auf­grund der oben beschrie­be­nen sofor­ti­gen Iden­ti­fi­zie­rung am Tat­ort, wel­che auch ange­zwei­felt wer­den kann, musste ein ange­klag­ter Dyna­mo­fan eine Geld­auf­lage hin­neh­men, um das Ver­fah­ren gegen sich ein­stel­len zu lassen.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

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