Blut­ent­nahme

Für die Ent­nahme von Blut ist grund­sätz­lich ein rich­ter­li­cher Beschluss nötig. Aller­dings wurde die Befug­nis der Poli­zei erheb­lich erwei­tert: Mitt­ler­weile ist kein rich­ter­li­cher Beschluss nicht mehr not­wen­dig, wenn es sich um den Ver­dacht der Bege­hung eines Stra­ßen­ver­kehrs­de­lik­tes han­delt, z.B. Füh­ren eines Fahr­zeugs unter Ein­fluss von Alko­hol oder ande­rer berau­schen­der Mit­tel. Die Poli­zei kann also in eige­ner Befug­nis eine Blut­ent­nahme anord­nen. Das könnte in Zukunft ver­mehrt bei Ver­kehrs­kon­trol­len bei Anfahr­ten zu Spie­len vorkommen.

  • Es gilt aber wei­ter­hin: Wil­ligt nie­mals frei­wil­lig in die Blut­ent­nahme ein und unter­schreibt kein schrift­li­ches Ein­ver­ständ­nis! Dul­det die Blut­ent­nahme ledig­lich pas­siv! Seid Ihr Euch unsi­cher, dann ruft einen Anwalt oder die Schwarz-Gelbe Hilfe an!