Iden­ti­fi­ka­ti­ons­fest­stel­lung & Umgang mit der Polizei

Grund­sätz­lich will die Poli­zei von jedem Ein­zel­nen so viel wie nur mög­lich erfah­ren. Es gibt ver­schie­dene Daten­ban­ken, in die die erhal­te­nen Infor­ma­tio­nen ein­ge­speist wer­den. Man kann davon aus­ge­hen, dass alles, was der Staat jemals an Daten erhal­ten hat, dau­er­haft gespei­chert wird.

Ihr müsst fol­gende Daten auf Nach­frage ange­ben: Name, Vor­name, Adresse, Geburts­da­tum, Geburts­ort, Staats­an­ge­hö­rig­keit, Fami­li­en­stand, Berufs­si­tua­tion (arbeits­los, Ange­stell­ter, selbst­stän­dig) – d.h. alle Daten, die im Per­so­nal­aus­weis ste­hen, müs­sen bei Befra­gung den Beam­ten wahr­heits­ge­mäß wie­der­ge­ge­ben wer­den, ande­ren­falls han­delt man ordnungswidrig.

Tipp: Gebt nie­mals Daten frei­wil­lig her­aus! Es wird oft nach Tele­fon­num­mer, Arbeit­ge­ber, Ange­hö­ri­gen oder Ver­dienst gefragt. Macht dazu keine Angaben!

Grund­sätz­lich gilt: Ruhi­ges Ver­hal­ten, freund­li­cher Ton und keine unnö­ti­gen Anga­ben! Nichts unter­schrei­ben! Ihr könn­tet das Beam­ten­deutsch miss­ver­ste­hen! Manch­mal hängt es nur an einem Wort, denn es besteht bei­spiels­weise ein Unter­schied zwi­schen „kann“ oder „muss“.

  • Tipp: Lasst Euch mög­lichst eine Visi­ten­karte des Beam­ten geben sowie Aktenzeichen/Vorgangsnummer!