Dyna­mo­fan als ver­meint­li­cher Sach­be­schä­di­ger freigesprochen

24 Okt 2016 | Abgeschlossene Verfahren

Anfang Okto­ber 2016 begann am Amts­ge­richt Erfurt die Pro­zess­ver­hand­lung wegen einer angeb­li­chen Sach­be­schä­di­gung in einem Zug der Deut­schen Bahn AG. Einem Dyna­mo­fan wurde zur Last gelegt, dass er bei Rück­fahrt aus Erfurt eine Fens­ter­scheibe im Zug beschä­digt haben soll.

Aus­gangs­punkt war das Aus­wärts­spiel der SG Dynamo Dres­den bei Rot-Weiß Erfurt am 23. Januar 2016. Am frü­hen Mor­gen die­ses ver­schnei­ten Sonn­abends mach­ten sich, trotz kur­sie­ren­den Gerüch­ten um eine Spiel­ab­sage, meh­rere hun­dert dyna­mi­sche Zug­fah­rer auf den Weg in die thü­rin­gi­sche Lan­des­haupt­stadt Erfurt. Nach einer Schnee­ball­schlacht mit anschlie­ßen­den Pfef­fer­spray­ein­satz durch die Poli­zei in der Leip­zi­ger Innen­stadt erreich­ten die Fans den Erfur­ter Haupt­bahn­hof. Die 3:2 Nie­der­lage der Sport­ge­mein­schaft wurde von einem deut­lich über­zo­ge­nen Poli­zei­auf­ge­bot, inklu­sive einer “Mate­ri­al­schlacht” durch die Exe­ku­tiv­ge­walt, beglei­tet. Neben einer kur­zen Prä­sen­ta­tion des knapp eine Mil­lion Euro teu­ren Was­ser­wer­fer 10.000 auf der Bau­stelle des Stei­ger­wald­sta­dion, im übri­gen auf­grund von angeb­li­chen Gerüch­ten über einen geplan­ten Platz­sturm aus dem Block der Dyna­mo­fans, kam es auch auf Sei­ten der Erfur­ter Ultra­szene zu grund­recht­lich frag­wür­di­gen Maß­nah­men durch die Repres­si­ons­or­gane. Vor dem Anpfiff sol­len Poli­zei und Ord­nungs­dienst bei eini­gen Per­so­nen Nackt­kon­trol­len in der alten Geschäfts­telle des Ver­eins durch­ge­führt haben, nach­dem ein Spür­hund diese als Pyro­schmugg­ler erschnüf­felte. Die Fans ent­schie­den sich daher für einen Boy­kott der Par­tie und das Team des Rot-Weiß Erfurt musste ohne gesang­li­che Unter­stüt­zung den Sieg einfahren.
Nach der Par­tie blieb das Gesche­hen wei­test­ge­hend ruhig, nur in einem Shut­tle­bus wurde eine Scheibe beschä­digt, wor­auf­hin 40 Fans per­so­na­li­siert wur­den, und in einem abfah­ren­den Zug gen Dres­den soll eben­falls eine Scheibe beschä­digt wor­den sein. In der zwei­ten Situa­tion war für die beglei­ten­den Poli­zis­ten die Situa­tion angeb­lich recht schnell klar und so kam es nur zu einer Per­so­na­li­en­fest­stel­lung. Es folgte nun das übli­che Pro­ze­dere — Anzeige und Ein­satz­be­richt schrei­ben auf der einen Seite und Recht auf Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rung wahr­neh­men und Akten­ein­sicht bean­tra­gen auf der ande­ren Seite.
Doch vor dem Amts­ge­richt began­nen die Vor­würfe gegen den Dyna­mo­fan schnell ins Wan­ken zu gera­ten. Die zwei als Zeu­gen gela­de­nen Poli­zei­be­am­ten der BFE Bay­reuth und der MKÜ Pirna konn­ten sich nun nicht mehr genau an den Tat­her­gang erin­nern, auch fiel den bei­den ver­meint­li­chen Zeu­gen die Iden­ti­fi­ka­tion des angeb­li­chen Täters deut­lich schwe­rer als noch im Zug. Nach einer knap­pen Stunde endete die Gerichts­ver­hand­lung mit einem Frei­spruch für den ange­klag­ten Dynamofan.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

Mehr Artikel

Straf­be­fehle gegen Sozi­al­ar­bei­ter in Fan­pro­jek­ten sind unhalt­bar – Ermitt­lun­gen gegen Fuß­ball­fans neh­men gro­teske Züge
Straf­be­fehle gegen Sozi­al­ar­bei­ter in Fan­pro­jek­ten sind unhalt­bar – Ermitt­lun­gen gegen Fuß­ball­fans neh­men gro­teske Züge

Straf­be­fehle gegen Sozi­al­ar­bei­ter in Fan­pro­jek­ten sind unhalt­bar – Ermitt­lun­gen gegen Fuß­ball­fans neh­men gro­teske Züge

Das Bündnis für Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit hat öffentlich gemacht, dass Sozialarbeiter im Fanprojekt Karlsruhe mit Strafbefehlen überhäuft wurden, weil sie sich an ihre Schweigepflicht gehalten und nicht gegen Fußballfans ausgesagt haben. Die...