Von Sie­gern und lee­ren Flaschen

12 Mai 2016 | Abgeschlossene Verfahren

Es ist der 28. Februar 2015, der 27. Spiel­tag in der Sai­son 2014/15. Es sind noch wenige Tage bis zum Ach­tel­fi­nal­po­kal­spiel der SG Dynamo Dres­den gegen die Borus­sen aus Dort­mund, eine Woche spä­ter soll Groß­as­pach die Hütte voll­ma­chen, doch vor­her müs­sen die Schwarz-Gelben noch beim dama­li­gen Tabel­len­schluss­licht, dem SSV Jahn Regens­burg, ran.

Auf dem Papier eine Rou­ti­ne­auf­gabe, aller­dings haben die Dresd­ner im Jahr 2015 noch keine Punkte ein­fah­ren kön­nen. Die 2.500 mit­ge­reis­ten Schlach­ten­bumm­ler der SG Dynamo Dres­den, die das Spiel in der Fremde zu einem Heim­spiel mach­ten, wäh­nen sich zur Halb­zeit schon als siche­rer Sie­ger die­ses Tages im Jahn­sta­dion. Nach einem phä­no­me­na­len Hat­trick Jus­tin Eilers führt die Sport­ge­mein­schaft nach den ers­ten 45 Minu­ten mit 3:0. Wie­der­an­pfiff auf dem Rasen — es folgt eine wei­tere uner­war­tet ner­ven­auf­rei­bende zweite Halb­zeit. Die Gast­ge­ber ver­such­ten noch ein­mal alles und es schien zu gelin­gen, es folg­ten die Anschluss­tore eins und zwei in Minute 53 und 74. Doch unsere Jungs brachte den knap­pen Vor­sprung mit ver­ein­ten Kräf­ten über die Zeit und so konn­ten Fans und Mann­schaft den Platz als Sie­ger ver­las­sen und mit dem ers­ten Sieg im neuen Jahr die Heim­reise antreten.

Doch halt! Für einige Fans, dar­un­ter Robert Robbe* — Mit­glied der Schwarz-Gelben Hilfe, ver­lief der Spiel­tag weni­ger erfreu­lich. Auf­grund der kata­stro­pha­len Ein­lass­re­ge­lun­gen am Zugang zum Gäs­te­block stan­den wenige Minu­ten vor Spiel­be­ginn immer noch hun­derte Dyna­mo­fans vor den Toren des Sta­di­ons. Als eine Poli­zei­kette auf­zog und somit den Ein­gang wei­ter ver­engte, stand Robert Robbe nun direkt vor den behelm­ten Poli­zis­ten. Es folgte das Unver­meid­li­che, Gedrän­gel in der Masse und Schub­s­e­reien mit den ein­ge­setz­ten Beam­ten. Kaum hatte sich Robert Robbe umge­se­hen, lag er fixiert durch einen Poli­zis­ten am Boden. Auf dem Poli­zei­re­vier teilte man ihm den Grund der Maß­nahme mit — gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung nach §224 StGB. Er soll eine Fla­sche auf die auf­ge­reihte Poli­zei­kette gewor­fen und dabei einen Poli­zis­ten am Helm getrof­fen haben. Robert Robbe machte von sei­nem Recht auf Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rung gebrauch. Nach dem Schluss­pfiff war die Maß­nahme been­det, nach Fei­ern ist ihm nicht zumute, denn vom Spiel hatte er keine ein­zige Minute gesehen.

Einige Wochen zie­hen ins Land, Dynamo schei­tert im Ach­tel­fi­nale des DFB-Pokals und auch Groß­as­pach hat die Hütte nicht (ganz) voll­ge­macht. Robert Robbe hin­ge­gen erhält zusätz­lich zur Vor­la­dung der Poli­zei auch ein Schrei­ben des SSV Jahn Regens­burg. Diese gewäh­ren ihm ein Recht auf Anhö­rung durch eine soge­nannte Sta­di­on­ver­bots­an­hö­rungs­kom­mis­sion (SVAK). Bun­des­weite Sta­di­on­ver­bote wer­den so aus­schließ­lich nach einer Ein­zel­fall­prü­fung durch eben diese lokale Sta­di­on­ver­bots­kom­mis­sion aus­ge­spro­chen, lei­der sind diese Ver­ant­wor­tungs­trä­ger noch immer kein fes­ter Bestand­teil der “Richt­li­nien zur ein­heit­li­chen Behand­lung von Sta­di­on­ver­bo­ten” des DFB und somit nicht bei allen deut­schen Pro­fi­ver­ei­nen instal­liert. Nach Rück­spra­che mit der Schwarz-Gelbe Hilfe e.V. und der Fan­be­treu­ung der SG Dynamo Dres­den nimmt Robert an einem per­sön­li­chen Ter­min in Regens­burg teil. Nach­dem er seine Sicht der Dinge dar­ge­legt und seine Unschuld beteu­ert hatte, ver­zich­te­ten die Ver­ant­wort­li­chen des SSV Jahn Regens­burg auf die Aus­spra­che eines bun­des­wei­ten Sta­di­on­ver­bots für Robert Robbe bis zum Aus­gang der poli­zei­li­chen Ermitt­lun­gen bzw. des Gerichts­ur­teils. Eine Ent­schei­dung mit Weit­blick und in den meis­ten Fäl­len, trotz schrift­li­cher oder münd­li­cher Anhö­run­gen, lei­der keine Selbstverständlichkeit.

Som­mer­pause 2015 — nicht nur die Spie­ler der SGD schwit­zen im Trai­nings­la­ger, auch in einer Dresd­ner Anwalts­kanz­lei begin­nen die Köpfe zu rau­chen. Nach mehr­fa­chem Antrag auf Ein­sicht ist nun end­lich die Ermitt­lungs­akte aus Regens­burg ein­ge­trof­fen. Neben ziem­lich ein­heit­li­chen Aus­sa­gen des Opfers und sei­ner Kol­le­gen, die als Zeu­gen in die­sem Pro­zess auf­tre­ten, fehlt das kom­plette Video­ma­te­rial der Ermitt­lun­gen. Es dau­ert wei­tere sechs Monate, die Mann­schaft der SG Dynamo Dres­den befin­det sich zu die­ser Zeit im Win­ter­trai­nings­la­ger in Spa­nien, bis die­ses Mate­rial, natür­lich ohne die ent­schei­den­den Sequen­zen, an Rob­bes Rechts­ver­tre­tung gesen­det wird. Ein Grund, warum der für Februar ange­setzte Ver­hand­lungs­ter­min vor dem Amts­ge­richt Regens­burg ver­scho­ben und ein neuer für Anfang April ange­setzt wer­den musste.

5. April 2016 — die Anhän­ger und die Mann­schaft der SG Dynamo fei­er­ten gerade einen 2:0 Sieg in Cott­bus. Nach einer sehr erfolg­rei­chen Hin­runde und sta­bi­len Leis­tun­gen in der Rück­runde ste­hen die Kicker der Schwarz-Gelben unan­ge­foch­ten auf Platz eins der drit­ten Liga, der Auf­stieg in die zweite Bun­des­liga ist quasi nur noch Form­sa­che. Im Amts­ge­richt Regens­burg war­tet man der­zeit ver­geb­lich auf den ein­ge­setz­ten Poli­zis­ten, das angeb­li­che Opfer in dem Ver­fah­ren. Um die War­te­zeit zu ver­kür­zen, wird das voll­stän­dige Poli­zei­vi­deo im Gerichts­saal als Beweis­mit­tel beschaut. Mehr­fach wird die­ses abge­spielt, immer wie­der die glei­chen Sequen­zen vom Ein­gang, aber von einem Fla­schen­wurf fehlt jede Spur. Die Ver­hand­lung wird auf­grund des feh­len­den Zeu­gen für zwei Stun­den unter­bro­chen. Dann, end­lich! Im Zeu­gen­stand sitzt nun der angeb­lich geschä­digte Poli­zist. Er berich­tet von meh­ren Angriffs­wel­len auf die Poli­zei und dass er den Beklag­ten Robert Robbe immer genau im Blick hatte. Auf die Frage der recht­li­chen Ver­tre­tung Rob­bes, ob er sich vor der Aus­sage das Poli­zei­vi­deo ange­schaut hätte, bejahte er diese. Erneut wurde das Video abge­spielt. Von den berich­te­ten Angriffs­wel­len ist indes nichts zu sehen und auch von einer flie­gen­den Fla­sche fehlte wei­ter­hin jede Spur. Das Urteil im Fall Robert Robbe stand nun end­gül­tig fest — Frei­spruch. Die Staats­an­walt­schaft legte eben­falls keine Rechts­mit­tel ein und so konnte Robert Robbe nach über einem Jahr end­lich als Sie­ger die Stadt Regens­burg verlassen.

Mal wie­der hat sich gezeigt, wie fahr­läs­sig Ermitt­lungs­be­hör­den mit Video­ma­te­rial umge­hen und mit wel­cher ver­meint­li­cher Sicher­heit Poli­zis­ten vor Gericht auf­tre­ten. Zum Glück hat in die­sem Falle die Gerech­tig­keit gesiegt. Man stelle sich nun vor, der SSV Jahn Regens­burg hätte gegen Robert Robbe ein bun­des­wei­tes Sta­di­on­ver­bot ver­hängt. Die Gerichts- und Anwalts­kos­ten trägt die Staatskasse.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

*Name geän­dert

Titel­bild: Jokers Radeberg

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