117 Ermitt­lungs­ver­fah­ren — eine Verurteilung

24 Jan 2021 | Allgemein

Im Vor­feld des Fuß­ball­spiels unse­rer Sport­ge­mein­schaft Dynamo Dres­den gegen Hansa Ros­tock am 19.03.2016 war es zu einer gewalt­tä­ti­gen Aus­ein­an­der­set­zung auf der Ber­li­ner Straße Ecke Löb­tauer Straße zwi­schen den bei­den ver­fein­de­ten Fan­la­gern gekom­men, bei dem ins­ge­samt 117 Fuß­ball­fans, davon 41 Dyna­mo­fans und 76 han­sea­ti­sche Anhän­ger, vor­über­ge­hend in poli­zei­li­ches Gewahr­sam genom­men wur­den. Im Zuge der Ermitt­lun­gen lei­tete die Poli­zei ins­ge­samt 43 Ver­fah­ren gegen Fans der Schwarz-Gelben ein, 74 Hansa-Fans wur­den poli­zei­lich ver­folgt. Hier­bei lag der Ver­dacht eines Land­frie­dens­bruchs, Kör­per­ver­let­zung und gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung vor. Auch führte die Poli­zei in die­sem Zusam­men­hang 16 Haus­durch­su­chun­gen in drei ver­schie­de­nen Bun­des­län­dern durch, wobei meh­rere Mobil­te­le­fone und andere ver­meint­lich rele­vante Tat­ge­gen­stände sicher­ge­stellt wurden.

Das Ergeb­nis der Ermitt­lun­gen war schein­bar für die Staats­an­walt­schaft in Dres­den sehr ernüch­ternd. So geht aus einer par­la­men­ta­ri­schen Anfrage der säch­si­schen Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten Mareika Tändler-Walenta (DIE LINKE) her­vor, dass inzwi­schen alle Ermitt­lungs­ver­fah­ren nach ver­schie­dens­ten Para­gra­phen der Straf­pro­zess­ord­nung (siehe Tabelle) gegen die Fans des FC Hansa Ros­tock ein­ge­stellt wur­den. Auch das Ergeb­nis der Ver­fah­rens­aus­gänge bei allen beschul­dig­ten Dyna­mo­fans gleicht dem der Han­saf­ans. Aus der Sta­tis­tik geht her­vor, dass ledig­lich ein Fuß­ball­fan, der dem Fan­la­ger der SG Dynamo Dres­den zuzu­rech­nen sei, rechts­kräf­tig ver­ur­teilt wurde. Nach Infor­ma­tio­nen der Schwarz-Gelben Hilfe hatte der zweite Dyna­mo­fan, wel­cher in der Sta­tis­tik noch als nicht-rechtskräftig Ver­ur­teil­ter auf­ge­führt wird, mitt­ler­weile mit einer Beru­fung am Land­ge­richt Dres­den Erfolg.

Noch am 02.04.2019 titelte das Inter­net­por­tal “Tag24”, dass nach der ver­meint­li­chen “Hooligan-Schlacht an der Ber­li­ner Straße” zwei mut­maß­li­chen Dyna­mo­schlä­gern ein im Inter­net kur­sie­ren­des Han­dy­vi­deo der Aus­ein­an­der­set­zung zum Ver­häng­nis gewor­den sei. Jour­na­lis­tisch unbe­ach­tet blieb aller­dings, dass gegen die dama­li­gen Urteile des Amts­ge­richt Dres­den, sie­ben Monate auf Bewäh­rung sowie eine Geld­strafe über 900 Euro, beide Dyna­mo­fans mit Hilfe ihrer Ver­tei­di­ge­rin­nen Beru­fung ein­ge­legt hat­ten. Wäh­rend die aus­ge­spro­chene Geld­strafe schon vom Land­ge­richt im Zwi­schen­ver­fah­ren ein­kas­siert wurde, hielt die Bewäh­rungs­strafe nach einer münd­li­chen Ver­hand­lung im Okto­ber 2020 eben­falls nicht mehr stand — beide Ver­fah­ren wur­den somit nach § 153a Abs. 2 StPO eingestellt.

Somit rei­hen sich auch die bei­den Dyna­mo­fans in die ins­ge­samt 39 ein­ge­stell­ten Ver­fah­ren gegen wei­tere mut­maß­lich betei­ligte Dyna­mo­fans ein. Wie dünn die Beweis­lage der Ermitt­lun­gen war, zeigt eben­falls das Ergeb­nis der Anfrage. Bei drei wei­te­ren ursprüng­lich beschul­dig­ten Dyna­mo­fans wurde die Ankla­ge­schrift bereits vor der geplan­ten Eröff­nung einer Haupt­ver­hand­lung am Amts­ge­richt Dres­den durch den Vor­sit­zen­den Rich­ter abgewiesen.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

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