Aus dem Dickicht der Wuhlheide

26 Sep 2017 | Abgeschlossene Verfahren

Anfang August wurde ein Dyna­mo­fan vor dem Ber­li­ner Amts­ge­richt Köpe­nick frei­ge­spro­chen. Der Vor­wurf lau­tete ver­suchte gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung, began­gen beim Aus­wärts­spiel am 15.08.2016 im Köpe­ni­cker “Sta­dion an der Wuhl­heide”. Soweit so gut, wür­den nicht die haa­resträu­ben­den Anschul­di­gun­gen in den Ber­li­ner Amts­stu­ben wie ein Hel­den­epos herumgeistern.

Der beschul­digte Dresd­ner Schlach­ten­bumm­ler, nen­nen wir ihn Robin Hut, erhält wenige Wochen nach dem Spie­lende eine Vor­la­dung der Poli­zei mit oben genann­ter Beschul­di­gung. Nach Prü­fung der Akten glaubt sich das Mit­glied der Schwarz-Gelben Hilfe in einer schlech­ten Sage wie­der­zu­fin­den, der Ort das Unter­holz der Ber­li­ner Wuhl­heide, denn da soll der Beschul­digte Robin Hut fol­gende Tat im Gäs­te­block began­gen haben:
Mit­hilfe der, bei der Halb­zeit­cho­reo­gra­fie ver­wen­de­ten PVC-Fahnenstangen und Res­ten von Kle­be­band, soll der Fan sich Pfeil und Bogen gebaut haben. Ziel waren nicht etwa Rehe, maro­die­rende Wasch­bä­ren oder Wild­schweine, die in den Ber­li­ner Stre­ber­gär­ten ansäs­sig gewor­den sind, son­dern Ord­nungs­kräfte am Spiel­feld­rand und gar der Tor­wart der “Eiser­nen”.
Die zustän­dige Staats­an­walt­schaft legte im Laufe des Ver­fah­rens einen Straf­be­fehl fest, woge­gen Hut hel­den­haft in Wider­spruch ging. In der resul­tie­ren­den Haupt­ver­hand­lung wurde viel über die Ent­fer­nun­gen vom Gäs­te­block, aus dem der Schütze agierte, zum Tor­wart und die mög­li­chen Abschuss­win­kel vom Zaun debat­tiert. Eine, als Zeuge gela­dene und im Sta­dion ein­ge­setzte Sicher­heits­kraft sah jeden­falls kei­nen Pfeil gen eng­li­schen Rasen flie­gen. Der ermit­telnde Poli­zei­be­amte erschien erst gar nicht zur Gerichts­ver­hand­lung und so kam man schnell zu dem Ergeb­nis, dem sich selbst die Staats­an­walt­schaft nicht mehr ent­zie­hen konnte — Frei­spruch für den ver­meint­li­chen Bogen­schüt­zen, womit die Kos­ten für das Ver­fah­ren nun die Feu­dal­her­ren des Staa­tes über­neh­men müssen.
Dass nun Robin Hut gegen das, vom 1. FC Union Ber­lin erteilte Sta­di­on­ver­bot noch ankämp­fen muss, wer­den wir wei­ter­hin aus den tie­fen Wäl­dern und Moo­ren der Soli­da­ri­tät und Rechts­staat­lich­keit beobachten.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

Bild­quelle

Mehr Artikel

Straf­be­fehle gegen Sozi­al­ar­bei­ter in Fan­pro­jek­ten sind unhalt­bar – Ermitt­lun­gen gegen Fuß­ball­fans neh­men gro­teske Züge
Straf­be­fehle gegen Sozi­al­ar­bei­ter in Fan­pro­jek­ten sind unhalt­bar – Ermitt­lun­gen gegen Fuß­ball­fans neh­men gro­teske Züge

Straf­be­fehle gegen Sozi­al­ar­bei­ter in Fan­pro­jek­ten sind unhalt­bar – Ermitt­lun­gen gegen Fuß­ball­fans neh­men gro­teske Züge

Das Bündnis für Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit hat öffentlich gemacht, dass Sozialarbeiter im Fanprojekt Karlsruhe mit Strafbefehlen überhäuft wurden, weil sie sich an ihre Schweigepflicht gehalten und nicht gegen Fußballfans ausgesagt haben. Die...