Der Über­wa­chungs­staat in der Fankurve

8 Mrz 2018 | Allgemein, Blick über den Tellerrand, Repression

Am 21. Februar beant­wor­tete das Säch­si­sche Minis­te­rium des Innern (kurz: SMI) die Fra­gen aus einer Klei­nen Anfrage des Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten für die Par­tei “Bünd­nis 90/Die Grü­nen”, Valen­tin Lipp­mann, und prä­sen­tierte dabei Fak­ten, die sicher­lich die meis­ten älte­ren säch­si­schen Fuß­ball­fans an Zei­ten vor dem Mau­er­fall in den Fuß­ball­sta­dien erin­nern lassen.

Unter der Anfrage “Ein­satz zivi­ler Poli­zei­be­diens­te­ter bei Fuß­ball­spie­len von SG Dynamo Dres­den und wei­te­rer säch­si­scher Fuß­ball­ver­eine” stellte der säch­si­sche Abge­ord­nete drei Fra­gen an das SMI, die zwar größ­ten­teils durch das Minis­te­rium nicht beant­wor­tet wur­den, jedoch durch eine ange­hängte Sta­tis­tik zum Ein­satz zivi­ler Beamte in säch­si­schen Fuß­ball­sta­dien bür­ger­recht­li­cher Spreng­stoff ist. Aus die­ser geht her­vor, dass bei min­des­tens 75 Par­tien in säch­si­schen Fuß­ball­sta­dien von Liga eins bis sie­ben, DFB-Pokal‑, Test‑, sowie inter­na­tio­na­len Pflicht­spie­len, zivile Poli­zei­kräfte, neben den übli­chen sze­ne­kun­di­gen Beam­ten, in und um das Sta­dion Dienst getä­tigt haben. Bei den säch­si­schen Pro­fi­klubs aus der ers­ten, zwei­ten und drit­ten Liga sind dem­nach nahezu an jedem Spiel­tag “Ein­satz­kräfte in zivi­ler Klei­dung”, wie es in der Minis­te­ri­ums­ant­wort heißt, im Einsatz.

Die Schwarz-Gelbe Hilfe hat für Euch die ange­hängte Sta­tis­tik mal kurz zusam­men­ge­fasst: Bei den oben genann­ten 75 Fuß­ball­spie­len waren ins­ge­samt 830 zivile Kräfte im Ein­satz, im Durch­schnitt also 11 Poli­zei­be­amte inko­gnito im Sta­dion. Die meis­ten sol­cher Kräfte, näm­lich ins­ge­samt 40, waren Ende Juli beim Leipziger-Stadtderby im aus­ver­kauf­ten Leutz­scher Alfred-Kunze-Sportpark im Dienst. Bei den auf­ge­lis­te­ten 12 Spie­len, inklu­sive Test- und DFB-Pokalspielen, der Sport­ge­mein­schaft Dynamo Dres­den sum­miert sich die Anzahl der Poli­zei­be­am­ten in zivi­ler Klei­dung auf 179. Das sind im Durch­schnitt pro Spiel knapp 15 Per­so­nen mit einem sol­chen Ein­satz­be­fehl, wobei das Maxi­mum hier beim kürz­li­chen Heim­spiel unse­rer SGD gegen die Kiez­ki­cker von St. Pauli mit 36 zivi­len Kräf­ten lag.

Das Minis­te­rium begrün­det diese Art von Ein­satz­form zur Auf­recht­erhal­tung der öffent­li­chen Sicher­heit in Abhän­gig­keit von der kon­kre­ten Beur­tei­lung der Lage des jewei­li­gen Fuß­ball­spiels. Die in der Anlage auf­ge­führ­ten zivi­len Kräfte wären zur Auf­klä­rung, Straf­ver­fol­gung, Doku­men­ta­tion und für tech­nisch ‑orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men ein­ge­setzt gewe­sen. Eine nähere Beschrei­bung die­ser eher schwam­mig for­mu­lier­ten Tätig­kei­ten fin­det man lei­der nicht. Ob diese Ein­satz­kräfte ihren Dienst in den jewei­li­gen Fanu­ten­si­lien in Heim- und Gäs­te­f­an­kur­ven aus­üben, bleibt eben­falls ungeklärt.

Dass diese Beam­ten aller­dings Ein­satz in den jewei­li­gen Fan­kur­ven täti­gen, geht schon aus einer umfas­sen­den Anfrage aus dem Jahr 2016 der Links­frak­tion im Säch­si­schen Land­tag her­vor. Schon damals hatte das Innen­mi­nis­te­rium den Ein­satz zivi­ler Beam­ter bestä­tigt. Die Links­frak­tion wollte damals wis­sen, ob sich auch Poli­zis­ten “unter die Fans in den Fan­kur­ven mischen”. Das Säch­si­sche Minis­te­rium des Innern bejahte diese Anfrage mit dem Ver­weis auf die ein­zel­nen poli­zei­li­chen Lage­be­wer­tun­gen für jedes Fuß­ball­spiel. Auf die Frage über die Ermitt­lungs­er­folge die­ser ver­deck­ten Ein­sätze in den Fan­blö­cken gab das SMI auch in der aktu­el­len Anfrage des Grünen-Politikers keine Auskunft.

Offen bleibt dage­gen auch noch etwas ande­res. Gibt es in Fuß­ball­sta­dien ver­deckte Ermitt­ler, die quasi in die Fan­szene ein­ge­schleust wur­den oder V‑Leute aus den Fan­blocks, die der Poli­zei oder gar dem Ver­fas­sungs­schutz berich­ten? Eine Ant­wort auf gezielte Anfra­gen an das Säch­si­sche Innen­mi­nis­te­rium blieb auch für säch­si­sche Par­la­men­ta­rier unbeantwortet.

Auch in ande­ren Bun­des­län­dern sind sol­che Ein­satz­maß­nah­men zivi­ler Poli­zei­kräfte an der Tages­ord­nung. Mit Blick auf die Ent­hül­lun­gen rund um das Ost-Duell zwi­schen dem 1. FC Mag­de­burg und Hansa Ros­tock, bei dem laut Aus­kunft der sachsen-anhaltinischen Lan­des­re­gie­rung 38 zivile Kräfte, im und außer­halb des Heinz-Krügel-Stadions ihren Dienst scho­ben, wird uns um die Sicher­heit in Fuß­ball­sta­dien Angst und Bange. Das dor­tige Minis­te­rium bestä­tigte, dass an die­sem Spiel­tag 31 Poli­zis­ten in zivi­ler Klei­dung dabei waren, die teil­weise offen Schuss­waf­fen tru­gen. In Zei­ten des inter­na­tio­na­len Ter­ro­ris­mus sind für Außen­ste­hende nicht als Poli­zei­be­amte erkenn­bare bewaff­nete Per­so­nen in einem Fuß­ball­sta­dion hoch­pro­ble­ma­tisch. Die­ses Vor­ge­hen birgt durch­aus die Gefahr, Panik unter den Zuschau­ern zu schü­ren. Für uns sieht Dees­ka­la­tion und Ent­schär­fung des sowieso ange­spann­ten Ver­hält­nis­ses zwi­schen Fuß­ball­fans und Poli­zis­ten doch anders aus.

Wir als Schwarz-Gelbe Hilfe kri­ti­sie­ren diese Art der poli­zei­li­chen Ein­satz­stra­te­gie, egal ob bewaff­net oder unbe­waff­net, auf das Schärfste. Das Feind­bild der Poli­zei wird mit sol­chen Maß­nah­men in den säch­si­schen bzw. bun­des­wei­ten Fan­kur­ven nicht gerade ent­spannt. Viel­mehr wird damit das Miss­trauen und das Unbe­ha­gen inner­halb der Fan­kur­ven wei­ter geschürt. Wer sich nicht ein­mal im Sta­dion sicher sein kann, ob der Neben­mann tat­säch­lich ein Fan oder doch Poli­zist ist, dem wird sprich­wört­lich die Luft zum Atmen genom­men. Frei­räume für mün­dige Staats­an­ge­hö­rige eines for­mell demo­kra­ti­schen Rechts­staa­tes wer­den wei­ter­hin ein­ge­schränkt, der Über­gang zum Überwachungs- und Poli­zei­staat ist fließend.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

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