Ände­run­gen der Sta­di­on­ver­bots­richt­li­nien durch den DFB

11 Dez 2013 | Allgemein

Gemein­same Stel­lung­nahme der Rechts­hil­fen Nürn­berg, 1860 Mün­chen, Han­no­ver, Ros­tock, Dres­den und Union Berlin

1.

Wie schon im letz­ten Jahr, als das Sicher­heits­kon­zept durch­ge­setzt wurde, hat man auch jetzt bei der Ver­än­de­rung der aktu­el­len Sta­di­on­ver­bots­richt­li­nien (SVRi) nicht auf Trans­pa­renz und Mit­spra­che der Fans gesetzt, son­dern dies im stil­len Käm­mer­lein aus­ge­han­delt. Bereits Anfang Okto­ber die­sen Jah­res beka­men sämt­li­che Fan­pro­jekte und Ver­eine die Vor­schläge des DFB mit­ge­teilt. Um anschei­nend Stel­lung­nah­men und Hin­weise auf das sehr wohl bedenk­li­che Vor­ha­ben der Neu­re­ge­lung zu ver­mei­den, haben weder Ver­eine noch Fan­pro­jekte es gewagt, diese Infor­ma­tio­nen zur all­ge­mei­nen Dis­kus­sion an die breite Fan­masse wei­ter­zu­ge­ben. Prak­tisch der glei­che selbst­herr­li­che Vor­gang wie 2012, als ein­zig über den Ver­ein Union Ber­lin das Vor­ha­ben des DFB durch­si­ckerte und ein brei­ter Pro­test­sturm mit der Aktion 12:12 entstand.

2.

Wie die Bun­des­ar­beits­ge­mein­schaft der Fan­pro­jekte (BAG) auf http://www.faszination-fankurve.de/index.php?head=quotMehr-Transparenz-und-Praezision-statt-Verschaerfungquot&folder=sites&site=news_detail&news_id=6745 mit­teilt, ver­stehe diese nicht, dass der Ein­druck ent­stan­den sei, bei den neuen SVRi handle es sich um eine Verschärfung.

Wenn eine SV-Kategorie D ein­ge­führt wird, die beinhal­tet, dass die Maxi­mal­dauer auf fünf Jahre hoch­ge­setzt wird, ist dies sehr wohl eine Ver­schär­fung! Viel schlim­mer jedoch ist, dass die staatlicher- und ver­band­li­cher­seits bezahl­ten und geför­der­ten Fan­pro­jekte wenig Inter­esse haben, die anzu­grei­fen, die sie bezah­len. Anstatt Sta­di­on­ver­bote als das zu dekla­rie­ren, was sie eigent­lich sind, näm­lich eine Bestra­fung, lässt man sich vom DFB vor den Kar­ren span­nen und will der Fan­ge­meinde mit­ver­ant­wort­lich sug­ge­rie­ren, es handle sich hier um prä­ven­tive (vor­beu­gende) Maßnahmen.

Sta­di­on­ver­bote sind zwar im materiell-rechtlichen Sinn keine Strafe, sank­tio­nie­ren aber ein bestimm­tes Ver­hal­ten, das von Polizei/Ordnern/Vereinen als Unrecht qua­li­fi­ziert wird (was im Übri­gen die Defi­ni­tion von Strafe ist), ohne dass aller­dings eine objek­tive Prü­fung der Vor­würfe durch ein Gericht erfolgt ist. Die Fan­pro­jekte in Form der BAG haben die Chance ver­tan, Sta­di­on­ver­bote als das zu bezeich­nen, was sie sind: Unge­recht, will­kür­lich und sozi­al­päd­ago­gisch sinn­los! Es hätte aus die­ser Rich­tung ein kla­res Zei­chen kom­men müs­sen, dass die SVRi nicht ver­schärft wer­den dür­fen. Sie hät­ten abge­schwächt wer­den müs­sen, im bes­ten Fall hätte sogar die Fest­stel­lung getrof­fen wer­den müs­sen, dass eine von einem Ver­band erfun­dene pri­vate Rechts­ord­nung unzu­läs­sig ist.

3.

Die letz­ten Jahre haben gezeigt, dass die Sicher­heits­be­auf­trag­ten der Ver­eine bzw. der DFB selbst kaum einen Zwei­fel daran lie­ßen, dass das SV einen Straf­cha­rak­ter hat. Meist unre­flek­tiert haben Vereine/DFB auf Zuruf der Poli­zei die Ver­bote aus­ge­spro­chen. Eine Unschulds­ver­mu­tung galt nie und wird/soll auch in Zukunft nicht gel­ten. Auch die nun von der BAG hoch­ge­ju­belte Anhörung/Stellungnahme ist ein Witz, da es sich um eine „Soll”- und keine „Muss“-Bestimmung han­delt. Hier fehlt zudem der Satz: „Ohne Anhö­rung des Betrof­fe­nen darf das Sta­di­on­ver­bot nicht aus­ge­spro­chen wer­den. Die Stel­lung­nahme darf nicht an Ermitt­lungs­be­hör­den bzw. Dritte wei­ter­ge­ge­ben wer­den“ — ähn­lich wie im Fall eines Arbeit­neh­mers, des­sen Kün­di­gung ohne die Anhö­rung eines Betriebs­rats unzu­läs­sig ist. Der sprin­gende Punkt ist dabei, dass es für Arbeit­neh­mer Rechte gibt, für Fuß­ball­fans nicht.

4.

Es gibt Ver­eine, die mit dem Thema Sta­di­on­ver­bot wirk­lich seriös umge­gan­gen sind. Die abso­lu­ten Nega­tiv­bei­spiele sind Ver­eine wie Borus­sia Dort­mund, Bayer Lever­ku­sen, Schalke 04, Bay­ern Mün­chen oder der VfL Wolfs­burg. Allzu gerne wer­den bei die­sen Ver­ei­nen Sta­di­on­ver­bote nach dem „Gieß­kan­nen­prin­zip“ aus­ge­spro­chen. Wolfs­burg hatte bei­spiels­weise „Blan­ko­sta­di­on­ver­bote“ für die Poli­zei unter­schrie­ben, so dass diese nur noch Namen und Anschrift ein­tra­gen mussten. 

Bei vie­len Ver­ei­nen wer­den Anhö­run­gen nicht gewährt, und wenn doch, wer­den sie nicht berück­sich­tigt. Das Pro­blem nach Aus­spra­che eines Sta­di­on­ver­bo­tes ist, dass es äußerst schwie­rig ist, das Sta­di­on­ver­bot wie­der auf­zu­he­ben — vor allem in den Fäl­len, in denen über­haupt keine Gründe für ein Sta­di­on­ver­bot genannt wer­den. Viele Staats­an­walt­schaf­ten stel­len zum Bei­spiel Ver­fah­ren ein, ohne die Betrof­fe­nen dar­über zu infor­mie­ren, so dass diese erst umständ­lich Erkun­di­gun­gen ein­zie­hen müs­sen, wie der Sach­stand denn ist. Seit der Ein­stel­lung des Ver­fah­rens ist dann meist schon geraume Zeit ver­stri­chen, in der die Betrof­fe­nen aus­ge­sperrt waren, aber auf­grund der feh­len­den Infor­ma­tion keine Auf­he­bung des Sta­di­on­ver­bots bean­tra­gen konnten.

Ein wei­te­rer nega­ti­ver Trend ist, dass die Ver­eine „ihre“ Heim­fans bei Sta­di­on­ver­bo­ten anders behan­deln als die Gäs­te­fans. Dies liegt vor­al­lem daran, dass bei­spiels­weise die Rechts­hil­fen auf die Ver­eine zuge­hen und mit ihnen ver­han­deln oder die hei­mi­sche, aktive Fan­szene sich für ihre Mit­glie­der ein­setzt, was bei Gäs­te­fans oft nur schwer mög­lich ist.

5.

Wün­schens­wert wäre es, wenn von dem Instru­ment des Sta­di­on­ver­bots kom­plett abge­se­hen würde, da diese Maß­nahme in keins­ter Weise über­zeugt hat bzw. kein beleg­ba­rer Beweis dafür gelie­fert wer­den kann, dass ein Sta­di­on­be­such dadurch siche­rer wird.

Nun aber wurde ein Papier geschaf­fen, das keine Ver­bes­se­run­gen für die Fans beinhal­tet. Die Ver­eine wer­den genau so wei­ter­ma­chen wie bis­her, und so wer­den auch in den kom­men­den Jah­ren viele Jugend­li­che, wohl­ge­merkt ohne rechts­kräf­tig ver­ur­teilt wor­den zu sein, da sein müs­sen, wo es ihnen beson­ders weh tut – vor den Toren der Sta­dien. Und dies ist beab­sich­tigt, will man doch die Kur­ven nach und nach auf­lö­sen und durch Event­pu­bli­kum fül­len, das sich kommentar- und kri­tik­los der Berie­se­lung durch den Kom­merz hingibt.

Links zum Thema:

http://www.fananwaelte.de/?p=147

http://www.fankultur.com/kurve/stellungnahme/1640-ultras-commando-cannstatt-ueben-deutliche-kritik-an-neuen-sv-richtlinien

http://www.faszination-fankurve.de/index.php?head=Demonstration-gegen-Stadionverbotsrichtlinien&folder=sites&site=news_detail&news_id=6760&gal_id=253&bild_nr=1

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