Anfang April 2025 erhob eine Staatsanwaltschaft aus der sächsischen Provinz Anklage gegen zwei Dynamofans wegen Körperverletzung, Beleidigung und versuchter Nötigung. Diese sollen am 21.09.2024, im Anschluss an das Heimspiel der SG Dynamo Dresden gegen den FC Hansa Rostock, in einen Vorfall an einem Bahnhof im Landkreis Bautzen verwickelt gewesen sein.
Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sollen die beiden beschuldigten Dynamofans mit einem Fan des FC Hansa Rostock aneinander geraten sein. Der Grund für den Vorfall sei die Tatsache gewesen, dass das Opfer Fanartikel des FC Hansa Rostock trug, was bei den beiden damaligen Angeklagten offenbar Unmut erregte.
In der Folge dieser vermeintlichen Auseinandersetzung sollen die Angeklagten den Fan aufgefordert haben, seine Kleidung auszuziehen und ihm dabei mit Gewalt gedroht haben, falls er dieser Aufforderung nicht nachkomme. Währenddessen soll einer der beiden Angeklagte das Opfer als „Hansa-Schwein“ beleidigt haben. Als der Hansa-Fan den Forderungen nicht nachkam, soll nach dessen Angabe die Situation eskaliert sein. Ein Hansatrikot soll in Stücke gerissen und ein Finger gebrochen wurden sein.
Beide Dynamofans sahen sich nun mit einem Strafverfahrenverfahren wegen Körperverletzung, Beleidigung und versuchter Nötigung konfrontiert. Von einer strafrechtliche Verfolgung der Sachbeschädigung ‑in Bezug auf das zerrissene Trikot– wurde schon im Ermittlungsverfahren abgesehen. Nachdem sich die zwei Schlachtenbummler an die Schwarz-Gelbe Hilfe -die Fanhilfe der SG Dynamo Dresden- wandten, vermittelten diese unkompliziert passende Strafrechtsbeistände, welche die Aktenlage prüften, denn schon im Anklageschriftsatz der Staatsanwaltschaft tauchten lückenhafte Beschreibungen des vermeintlichen Tathergangs auf. So konnte das Opfer bspw. schon gegenüber der ermittelnden Polizei nicht benennen, welche genaue Rolle nun beide Dynamofans bei diesem Vorfall gespielt haben sollen, obwohl diese ihn ja angeblich festhielten und ihm das Hansa-Fußballtrikot zerissen. Darüber hinaus soll sich laut Anklage das vermeintliche Opfer bei dem Handgemenge um das Trikot eine Fraktur eines Fingers zugezogen haben — laut Aktenlage bemerkte der Hansafan den Knochenbruch erst Tage nach der vermeintlichen Körperverletzung.
Anfang Dezember 2025 folgte der Gerichtstermin an einem ostsächsischen Amtsgericht. Der vorsitzende Strafrichter erkannte schnell die vielen Ungereimtheiten und Widersprüche in der Aussage des Opfers und so wurde nach einer kurzen Verhandlung das Strafverfahren ohne Urteil beendet. Es erfolgte eine Einstellung gegen eine geringe Geldauflage. Die Schwarz-Gelbe Hilfe unterstützte beide Fanhilfe-Mitglieder bei der Begleichung ihrer Anwaltskosten.
Schwarz-Gelbe Hilfe
