Anklage gegen zwei Dyna­mo­fans erho­ben — Ver­fah­ren am Amts­ge­richt eingestellt

2 März 2026 | Allgemein

Anfang April 2025 erhob eine Staats­an­walt­schaft aus der säch­si­schen Pro­vinz Anklage gegen zwei Dyna­mo­fans wegen Kör­per­ver­let­zung, Belei­di­gung und ver­such­ter Nöti­gung. Diese sol­len am 21.09.2024, im Anschluss an das Heim­spiel der SG Dynamo Dres­den gegen den FC Hansa Ros­tock, in einen Vor­fall an einem Bahn­hof im Land­kreis Baut­zen ver­wi­ckelt gewe­sen sein. 

Laut Ankla­ge­schrift der Staats­an­walt­schaft sol­len die bei­den beschul­dig­ten Dyna­mo­fans mit einem Fan des FC Hansa Ros­tock anein­an­der gera­ten sein. Der Grund für den Vor­fall sei die Tat­sa­che gewe­sen, dass das Opfer Fan­ar­ti­kel des FC Hansa Ros­tock trug, was bei den bei­den dama­li­gen Ange­klag­ten offen­bar Unmut erregte.

In der Folge die­ser ver­meint­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung sol­len die Ange­klag­ten den Fan auf­ge­for­dert haben, seine Klei­dung aus­zu­zie­hen und ihm dabei mit Gewalt gedroht haben, falls er die­ser Auf­for­de­rung nicht nach­komme. Wäh­rend­des­sen soll einer der bei­den Ange­klagte das Opfer als „Hansa-Schwein“ belei­digt haben. Als der Hansa-Fan den For­de­run­gen nicht nach­kam, soll nach des­sen Angabe die Situa­tion eska­liert sein. Ein Han­sa­tri­kot soll in Stü­cke geris­sen und ein Fin­ger gebro­chen wur­den sein.

Beide Dyna­mo­fans sahen sich nun mit einem Straf­ver­fah­ren­ver­fah­ren wegen Kör­per­ver­let­zung, Belei­di­gung und ver­such­ter Nöti­gung kon­fron­tiert. Von einer straf­recht­li­che Ver­fol­gung der Sach­be­schä­di­gung ‑in Bezug auf das zer­ris­sene Tri­kot– wurde schon im Ermitt­lungs­ver­fah­ren abge­se­hen. Nach­dem sich die zwei Schlach­ten­bumm­ler an die Schwarz-Gelbe Hilfe -die Fan­hilfe der SG Dynamo Dresden- wand­ten, ver­mit­tel­ten diese unkom­pli­ziert pas­sende Straf­rechts­bei­stände, wel­che die Akten­lage prüf­ten, denn schon im Ankla­ge­schrift­satz der Staats­an­walt­schaft tauch­ten lücken­hafte Beschrei­bun­gen des ver­meint­li­chen Tat­her­gangs auf. So konnte das Opfer bspw. schon gegen­über der ermit­teln­den Poli­zei nicht benen­nen, wel­che genaue Rolle nun beide Dyna­mo­fans bei die­sem Vor­fall gespielt haben sol­len, obwohl diese ihn ja angeb­lich fest­hiel­ten und ihm das Hansa-Fußballtrikot zeris­sen. Dar­über hin­aus soll sich laut Anklage das ver­meint­li­che Opfer bei dem Hand­ge­menge um das Tri­kot eine Frak­tur eines Fin­gers zuge­zo­gen haben — laut Akten­lage bemerkte der Han­safan den Kno­chen­bruch erst Tage nach der ver­meint­li­chen Körperverletzung.

Anfang Dezem­ber 2025 folgte der Gerichts­ter­min an einem ost­säch­si­schen Amts­ge­richt. Der vor­sit­zende Straf­rich­ter erkannte schnell die vie­len Unge­reimt­hei­ten und Wider­sprü­che in der Aus­sage des Opfers und so wurde nach einer kur­zen Ver­hand­lung das Straf­ver­fah­ren ohne Urteil been­det. Es erfolgte eine Ein­stel­lung gegen eine geringe Geld­auf­lage. Die Schwarz-Gelbe Hilfe unter­stützte beide Fanhilfe-Mitglieder bei der Beglei­chung ihrer Anwaltskosten.

Schwarz-Gelbe Hilfe

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