Aus dem Dickicht der Wuhlheide

26 Sep. 2017 | Abgeschlossene Verfahren

Anfang August wurde ein Dyna­mo­fan vor dem Ber­li­ner Amts­ge­richt Köpe­nick frei­ge­spro­chen. Der Vor­wurf lau­tete ver­suchte gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung, began­gen beim Aus­wärts­spiel am 15.08.2016 im Köpe­ni­cker “Sta­dion an der Wuhl­heide”. Soweit so gut, wür­den nicht die haa­resträu­ben­den Anschul­di­gun­gen in den Ber­li­ner Amts­stu­ben wie ein Hel­den­epos herumgeistern.

Der beschul­digte Dresd­ner Schlach­ten­bumm­ler, nen­nen wir ihn Robin Hut, erhält wenige Wochen nach dem Spie­lende eine Vor­la­dung der Poli­zei mit oben genann­ter Beschul­di­gung. Nach Prü­fung der Akten glaubt sich das Mit­glied der Schwarz-Gelben Hilfe in einer schlech­ten Sage wie­der­zu­fin­den, der Ort das Unter­holz der Ber­li­ner Wuhl­heide, denn da soll der Beschul­digte Robin Hut fol­gende Tat im Gäs­te­block began­gen haben:
Mit­hilfe der, bei der Halb­zeit­cho­reo­gra­fie ver­wen­de­ten PVC-Fahnenstangen und Res­ten von Kle­be­band, soll der Fan sich Pfeil und Bogen gebaut haben. Ziel waren nicht etwa Rehe, maro­die­rende Wasch­bä­ren oder Wild­schweine, die in den Ber­li­ner Stre­ber­gär­ten ansäs­sig gewor­den sind, son­dern Ord­nungs­kräfte am Spiel­feld­rand und gar der Tor­wart der “Eiser­nen”.
Die zustän­dige Staats­an­walt­schaft legte im Laufe des Ver­fah­rens einen Straf­be­fehl fest, woge­gen Hut hel­den­haft in Wider­spruch ging. In der resul­tie­ren­den Haupt­ver­hand­lung wurde viel über die Ent­fer­nun­gen vom Gäs­te­block, aus dem der Schütze agierte, zum Tor­wart und die mög­li­chen Abschuss­win­kel vom Zaun debat­tiert. Eine, als Zeuge gela­dene und im Sta­dion ein­ge­setzte Sicher­heits­kraft sah jeden­falls kei­nen Pfeil gen eng­li­schen Rasen flie­gen. Der ermit­telnde Poli­zei­be­amte erschien erst gar nicht zur Gerichts­ver­hand­lung und so kam man schnell zu dem Ergeb­nis, dem sich selbst die Staats­an­walt­schaft nicht mehr ent­zie­hen konnte — Frei­spruch für den ver­meint­li­chen Bogen­schüt­zen, womit die Kos­ten für das Ver­fah­ren nun die Feu­dal­her­ren des Staa­tes über­neh­men müssen.
Dass nun Robin Hut gegen das, vom 1. FC Union Ber­lin erteilte Sta­di­on­ver­bot noch ankämp­fen muss, wer­den wir wei­ter­hin aus den tie­fen Wäl­dern und Moo­ren der Soli­da­ri­tät und Rechts­staat­lich­keit beobachten.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

Bild­quelle

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