Der schwarz-gelbe Fansonderzug im Dezember 2013 war noch nicht einmal komplett aus Bielefeld in Dresden eingerollt, da kam auch schon die staatliche Maschinerie in Form von polizeilichen Ermittlungen ins Rollen. Infolgedessen veröffentlichte die Bundespolizei in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Bielefeld ab Anfang April mehrere Fahndungsaufrufe nach vermeintlichen Straftätern in diversen regionalen Medien (Kommentar zur Öffentlichkeitsfahndung rum um die Geschehnisse beim Spiel in Bielefeld).
Auch rund um die Spiele der Sportgemeinschaft kam und kommt es auch weiterhin zu unzähligen Identifikationsfeststellungen durch die Bundes- und Landespolizei aufgrund dieses Spiels.
Neben den polizeilichen und staatsanwaltlichen Vorladungen, bundesweiten Stadionverboten und Abmahnungen durch die Deutsche Bahn AG, gab es zusätzlich mehrere Hausdurchsuchungen bei beschuldigten Dynamoanhängern. So auch bei Bolek.
Eines Morgens im Mai 2014 klingelten einige Beamte an seiner Haustür und suchten gezielt nach Schuhen und den angeblich in Bielefeld getragenen Klamotten. Vorwurf: Er solle sich im Rahmen des Auswärtsspiels in Bielefeld bei Ankunft des Sonderzugs aktiv an den, aus der Menge heraus, begangenen Straftaten beteiligt haben. Dies hatte zur Folge, dass er wegen Landfriedensbruch und versuchter gefährlicher Körperverletzung angezeigt wurde.
Kurz daraufhin wendete sich Bolek an uns, die Schwarz-Gelbe Hilfe e.V.! Wir vermittelten ihm einen unserer Rechtsbeistände. Nach dem einige Monate ins Land gingen, erwirkte die, mit der Mandantschaft betreute, Anwältin eine Einstellung dieses Verfahrens gegen Auflagen (§153a StPO).
Bolek blieb somit eine nervenaufreibende und kostenintensivere Hauptverhandlung in Bielefeld erspart. Aufgrund der Aktenlage konnte die Schwere der Straftat ihm nicht nachgewiesen werden. Auch wenn Bolek eine Geldauflage erfüllen musste, gilt er trotzdem als unschuldig, da es zu keiner Verurteilung beziehungsweise keinem Schuldspruch kam.
Einige Tage später konnte ein weiteres, durch uns betreutes Verfahren, durch Zahlung einer Geldauflage abgeschlossen werden. Nachdem das Amtsgericht in Bielefeld einen Strafantrag über 900€ aufgrund einer Beleidigung zustellte und der Beschuldigte Widerspruch einlegte, wurde auch dieses Verfahren nach §153a StPO eingestellt.
Da beide Mitglieder der Schwarz-Gelben Hilfe sind, erfolgte eine finanzielle Unterstützung bei der Begleichung der Anwaltskosten.