Böl­ler­wurf bleibt unge­klärt — Dyna­mo­fan freigesprochen

30 Mai 2017 | Abgeschlossene Verfahren

Es ist der 11.05.2014. Die SG Dynamo Dres­den liegt in der 63. Minute in Über­zahl gegen den direk­ten Abstiegs­kon­kur­ren­ten Armi­nia Bie­le­feld mit 0:2 hin­ten. Aus dem K‑Block stei­gen schwarze Rauch­wol­ken auf. Die Fans packen ihre Zaun­fah­nen ein, Leucht­ra­ke­ten flie­gen und Böl­ler explo­die­ren. Einer der Böl­ler, die dabei aufs Spiel­feld flo­gen, ging knapp neben Armi­nias Stür­mer Kacper Przy­bylko hoch. Der Abstieg aus der zwei­ten Liga scheint besie­gelt. Nach der 15-minütigen Spiel­un­ter­bre­chung spielt die Dyna­mo­mann­schaft wie aus­ge­wech­selt. Eine Auf­hol­jagd beginnt, die am Ende den­noch mit 2:3 unglück­lich ver­lo­ren geht. Der K‑Block lässt der Abstiegs­mann­schaft gnä­di­ger­weise eine Stunde Zeit, um die Stadt zu verlassen.

Rund um das erste Heim­spiel der Sai­son 2014/15 gegen die Zweit­ver­tre­tung des VfB Stutt­gart wird der Dyna­mo­fan Gün­ther Gemüse* von der Poli­zei zu einer Per­so­na­li­en­kon­trolle gebe­ten. Der Vor­wurf lau­tet: ver­suchte gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung. Die Beam­ten hät­ten ihn anhand von Video­auf­nah­men wie­der­erkannt. Dar­auf sei zu sehen, wie Gün­ther sich ver­mummt und einen Knall­kör­per in Rich­tung des Spiel­felds wirft.

Nach meh­re­ren Mona­ten erhält Gün­ther im Sep­tem­ber 2015 Post von der Poli­zei. Er solle sich doch bitte zu oben genann­ten straf­ba­ren Hand­lun­gen schrift­lich äußern, wel­ches er aller­dings ver­wei­gerte. Auf Anra­ten der Schwarz-Gelben Hilfe erhielt Gün­ther Gemüse Akten­ein­sicht über einen Anwalt. In die­ser ist ein­deu­tig zu erken­nen, dass die Per­son, wel­che den Knal­ler wirft, Gün­ther in keins­ter Art und Weise, abge­se­hen von der Haar­farbe, ähn­lich sieht.

Bei­nahe drei Jahre nach der ver­meint­li­chen Tat kommt es am Amts­ge­richt Dres­den zur Ver­hand­lung. Wäh­rend Gün­thers Anwäl­tin auf­grund der Beweis­lage von vorn­her­ein einen Frei­spruch bean­tragt, will sich die Staats­an­walt­schaft den Miss­erfolg nicht ein­ge­ste­hen und will sich maxi­mal mit der Ein­stel­lung des Ver­fah­rens zufrie­den geben. Eine Ein­stel­lung des Ver­fah­rens hätte aller­dings für den Dyna­mo­fan Gün­ther erheb­li­che finan­zi­elle Aus­la­gen zur Folge, da die Staats­kasse in einem sol­chen Fall nur einen Teil der Gerichts- und Anwalts­kos­ten trägt. Gün­thers Anwäl­tin ent­schei­det sich für ein anthro­po­lo­gi­sches Gut­ach­ten, wor­auf­hin der Vor­sit­zende Rich­ter die Ent­schei­dung vertagt.

Das Gut­ach­ten spricht eine ein­deu­tige Spra­che, die Per­son auf den Video­auf­zeich­nun­gen ist nicht Gün­ther Gemüse. Anfang Mai, am zwei­ten Ver­hand­lungs­tag, musste sich nun auch die Staats­an­walt­schaft ein­ge­ste­hen, dass man um einen Frei­spruch nicht mehr drum herum kommt. Sämt­li­che Kos­ten muss nun die Staats­kasse über­neh­men. Fazit: Manch­mal mah­len die Müh­len der Jus­tiz nicht nur lang­sam, son­dern auch falsch!

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

* Name durch die SGH geändert

Quelle Titel­bild: www.ultras-dynamo.de

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