Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung Anfang des Jahres 2026 klargestellt: Setzt die Polizei eine Überwachungssoftware (Staatstrojaner) ein, darf sie dabei nicht automatisch auch alte, bereits gespeicherte Chats lesen. Erlaubt ist nur das Mitlesen neuer Nachrichten – also solcher, die nach der richterlichen Genehmigung eingehen oder versendet werden. Diese Entscheidung ist ausdrücklich zu begrüßen, da sie sicherstellt, dass der Staat nicht grenzenlos überwachen darf.
Klassische Telekommunikationsüberwachung im Fußballumfeld
Im Fußballkontext kennen wir bisher die klassische Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Hierbei werden Telefonate überwacht und SMS gelesen. Da heutzutage allerdings viel mehr über verschiedene Messenger wie WhatsApp, Signal, Threema oder Telegram kommuniziert wird, gibt die Strafprozessordnung die Möglichkeit, auch diese Kommunikation in bestimmten Fällen zu überwachen. Hierbei kann dann eine Überwachungssoftware eingesetzt werden.
Warum kann das für Fußballfans relevant werden?
Jedem ist die Situation –zumindest aus Erzählungen– bekannt: Einem gegnerischen Fan wird der Schal oder das Trikot unter Gewaltanwendung abgezogen. Meistens stuft die Staatsanwaltschaft diese Sachverhalte als Raub oder räuberische Erpressung ein. Nicht selten wird in diesem Zusammenhang eine Telekommunikationsüberwachung angeordnet, sofern es eine tatverdächtige Person gibt. Die Polizei spekuliert darauf, dass sich der Tatverdächtige am Telefon mit vermeintlichen Mittätern oder anderen Personen über die Tat unterhält und somit ein Tatnachweis geführt werden kann. Man muss zugestehen, dass dies manchmal sogar gelungen ist. In den meisten Fällen hat eine TKÜ allerdings weniger Erfolg. Ein weiteres Mittel kann also die oben beschriebene Überwachung mittels Staatstrojaner sein. Die Voraussetzungen sind etwas strenger als bei der herkömmlichen TKÜ, jedoch kann der Staatstrojaner auch bei räuberischer Erpressung eingesetzt werden.
Wann wird der Chat zur Gefahr?
Unabhängig davon, dass die Polizei „nur“ laufende Kommunikation überwachen bzw. lesen darf und alte Chats nicht ausgewertet werden dürfen, liegt die Gefahr dennoch auf der Hand: Sich über tatrelevantes Verhalten zu äußern, birgt immer Risiken. Das gilt insbesondere für scheinbar harmlose Nachrichten. Auch beiläufige Aussagen, ironische Kommentare oder das „Prahlen“ in Einzelchats oder Gruppen können im Zweifel von Ermittlungsbehörden anders bewertet werden, als es ursprünglich gemeint war. Hinzu kommt: Nachrichten werden häufig aus dem Zusammenhang gerissen oder missverstanden. Man sollte außerdem die Wahl seines Messengers überdenken: Aus unserer Sicht ist der Messenger “Signal” die wesentlich bessere Alternative zu Whatsapp, Threema oder Telegram.
Was bedeutet das konkret?
Für Fußballfans bedeutet das vor allem eines: Vorsicht im Umgang mit digitaler Kommunikation. Selbst wenn alte Chats im Rahmen einer Überwachung nicht ausgelesen werden dürfen, kann bereits eine einzige laufende Nachricht ausreichen, um Ermittlungen zu stützen oder neue Ansatzpunkte zu liefern. Der Staatstrojaner ist damit ein deutlich schärferes Schwert als die klassische TKÜ. Beachtet außerdem: Wird das Telefon bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt, kann die Polizei alle Daten auslesen — zumindest, wenn sie technisch darauf zugreifen kann. Nur ein starkes Passwort könnte das Handy vor dem schnellen Zugriff schützen. Einmal drin, kann die Polizei somit alle Chats lesen, unabhängig davon, wann die Nachrichten geschrieben wurden. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass bei einer Überwachung noch aktiv kommuniziert wird, bei einer Beschagnahme ist das Telefon ein Beweismittel, befindet sich in den Händen der Polizei und kann vollständig ausgelesen werden.
Was hängen bleibt
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt zwar die Rechte der Betroffenen und setzt der Überwachung klare Grenzen. Gleichzeitig zeigt sie aber auch, dass moderne Ermittlungsmaßnahmen längst im digitalen Alltag angekommen sind – und damit auch im Fußballumfeld. Wer sich also in Messenger-Diensten bewegt, sollte sich bewusst sein: Nicht alles, was „unter Fans“ geschrieben wird, bleibt auch dort.
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe
