Eine Frage der Größe — Frei­spruch in Kiel

23 Apr 2017 | Abgeschlossene Verfahren

Unter den wach­sa­men Augen eini­ger eigens für die­sen Straf­pro­zess abge­stell­ter Poli­zei­be­am­ter konnte das Schwarz-Gelbe Hilfe-Mitglied Hein­rich Pro­bus* bereits Ende Februar das Gebäude des Amts­ge­richts Kiel zufrie­den mit einem Frei­spruch verlassen.
Doch zur Vor­ge­schichte: Knapp ein Jahr zuvor, im März 2016, klin­gelte uner­war­ter­ter und zugleich unlieb­sa­mer Besuch bei Fami­lie Pro­bus. Der stö­rende Besu­cher war einer der Sze­ne­kun­di­gen Beam­ten der Poli­zei­di­rek­tion Dres­den und über­brachte höchst­per­sön­lich die schlechte Nach­richt — gegen Hein­rich sei ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Kör­per­ver­let­zung bei einem Aus­wärts­spiel im Nor­den Deutsch­lands eröff­net wor­den. Vor dem dor­ti­gen 2:0 — Sieg im Okto­ber 2015 soll der Dyna­mo­fan Hein­rich Pro­bus am Ein­gang zum Kie­ler Hol­stein­sta­dion eine Ord­ne­rin zuerst geschubst und im Anschluss geschla­gen haben.

Doch Hein­rich ist sich kei­ner Schuld bewusst, aber bevor er etwas Fal­sches sagt, sagt er lie­ber gar nichts und macht somit lie­ber von sei­nem Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rungs­recht Gebrauch. Als er im Novem­ber 2016 einen Straf­be­fehl über 30 Tages­sätze a 40€ , also eine Geld­strafe über 1.200€ erhält, wen­det er sich an die Schwarz-Gelbe Hilfe. Mit einer erfah­re­nen Rechts­ver­tre­tung für Straf­recht erhält er Akten­ein­sicht und somit Zugriff auf die Beweis­füh­rung der Poli­zei und der Staats­an­walt­schaft. In einem etwa 20-minütigen Video vom Ein­gang des Gäs­te­blocks kann man am Ende des Videos einen völ­lig ent­spann­ten und fried­li­chen Hein­rich erken­nen, wie er das Pro­ze­dere der Zugangs­kon­trol­len über sich erge­hen lässt, von einer Kör­per­ver­let­zung aller­dings keine Spur. Doch scheint die Zeu­gen­aus­sage des Opfers, also der ein­ge­setz­ten Ord­ne­rin, sehr schwer gegen ihn zu wie­gen, denn schein­bar stüt­zen sich alle Ankla­ge­punkte der Staats­an­walt­schaft auf die Aus­sage und Täter­be­schrei­bung die­ser Per­son. Dass auch der Ver­tre­ter der Anklage seine Haus­auf­ga­ben schein­bar nur unzu­rei­chend gemacht hatte, zeigte sich im Haupt­ver­fah­ren Ende Februar 2017.

Dort war­tete aller­dings auf Hein­rich und sei­ner Anwäl­tin zunächst eine Über­ra­schung. Auf­grund einer ver­mut­li­chen Gefah­ren­pro­gnose aus der Poli­zei­di­rek­tion Dres­den wurde für die­sen Gerichts­pro­zess ein acht­köp­fi­ges Poli­zei­auf­ge­bot abge­stellt, wel­ches einen rei­bungs­lo­sen Ablauf des Ver­fah­rens gewähr­leis­ten sollte und den Beschul­dig­ten sogar bis zur Straf­bank beglei­tete. Mit Ver­wir­rung stellte der Vor­sit­zende Rich­ter die uni­for­mier­ten Besu­cher im Gerichts­saal fest. Nach einem kur­zem Mei­nungs­aus­tausch zwi­schen Staats­an­walt­schaft und der Anwäl­tin Hein­richs hiel­ten alle anwe­sen­den Par­teien diese Maß­nahme für über­trie­ben und ver­wie­sen die Beam­ten wenig spä­ter nach drau­ßen. Neben der Ord­ne­rin und einem Kol­le­gen des Sicher­heits­diens­tes, waren auch der Sicher­heits­be­auf­tragte des Ver­eins Hol­stein Kiel sowie eine Sze­ne­kun­dige Beam­tin der Hol­stei­ner Fan­szene als Zeu­gen geladen.

Im Pro­zess wie­der­holte das Opfer die Aus­sage zum Tat­her­gang und der Per­so­nen­be­schrei­bung, aller­dings schien sie sich nun, von Ange­sicht zu Ange­sicht, nicht mehr ganz so sicher zu sein. Auf die Frage, ob es denn zu Ver­let­zun­gen gekom­men wäre, schil­derte sie einen Kopf­schmerz unmit­tel­bar nach der Tat und einem blauen Fleck, wobei bei­des am nächs­ten Tag wie­der ver­schwun­den gewe­sen sei. Auch der anschlie­ßend als Zeuge gela­dene Ord­ner konnte zum mög­li­chen Tat­her­gang nichts bei­tra­gen. Nun wurde das Opfer erneut in den Zeu­gen­stand geru­fen, denn ein Detail in der Per­so­nen­be­schrei­bung störte die Rechts­ver­tre­tung Hein­richs doch sehr: Der Täter soll in etwa so groß gewe­sen sein, auf Nach­frage also ca. 1,65 — 1,70m, wie die Ord­ne­rin selbst.
Als es nun zum fina­len Grö­ßen­ver­gleich im Gerichts­saal kommt, hatte Hein­rich mit sei­nen über 190 cm dann doch deut­lich die Nase vorn. Es wur­den keine wei­te­ren Zeu­gen mehr gehört, der Frei­spruch ent­schied sich mal wie­der über die Frage der Körpergröße.

Die Kos­ten des Ver­fah­rens, die Anwalts­kos­ten, inklu­sive der An- und Abreise Hein­richs Pro­bus und sei­ner Anwäl­tin, der zusätz­li­che Ein­satz der Poli­zei­be­am­ten bei Gericht, sowie die alle wei­te­ren Aus­la­gen trägt nun der Staat.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

*Name durch die Schwarz-Gelbe Hilfe geändert 

Bild­quelle: http://www.shz.de/artikelbildstrecke/8924411/0

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