Lange konnten wir keinen Verfahrensabschluss melden, was jedoch nicht an uns, sondern vielmehr an den häufig langwierigen Ermittlungs- bzw. Gerichtsverfahren liegt. Dass sich diese teilweise über mehrere Monate, ja sogar Jahre hinziehen können, zeigt der folgende Fall.
Wir erinnern uns etwas zurück, September 2012, Spitzenspiel unter der Woche bei Hertha BSC. Fast 11.000 Dynamofans und unsere riesige Blockfahne waren zu Gast im altehrwürdigen Berliner Olympiastadion. Im Zuge der Vorbereitung zur Präsentation der Fahne kam es zu einem Wortgefecht zwischen Ordnern und Anhängern unseres Vereins.
Etliche Monate später erhielt Klausi* Post von der Berliner Polizei, Tatvorwurf: gefährliche Körperverletzung gegenüber einem der bereits erwähnten Ordner. Klausi wandte sich mit Bitte um Unterstützung an die „Schwarz-Gelbe Hilfe“. Diese vermittelte anwaltlichen Beistand, sodass das SGH-Mitglied mit professioneller juristischer Unterstützung in die Verhandlung gehen konnte.
Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Das Verfahren wurde eingestellt! Die Situation konnte von jenem Ordner, welcher Klausi angezeigt hatte, nur noch vage wiedergeben werden. Die Frage nach einem Schlag beziehungsweise versuchten Schlag verneinte er mehrfach. Dies bewog den Richter schließlich dazu, das Verfahren noch vor Anhörung weiterer Zeugen einzustellen. Trotz vorhandenem Videomaterial, welches von der leitenden Staatsanwaltschaft anscheinend nicht ausführlich gesichtet wurde, ging diese bei Prozessbeginn immer noch von einem versuchten Blocksturm unserer Fans aus (welchen es natürlich nicht gab). Dabei soll Klausi auch die gefährliche Körperverletzung begangen und den Ordner geschlagen haben. Die SGH wirkte im Nachgang unterstützend bei der Begleichung der Anwaltskosten.
Dieser Fall zeigt wieder einmal deutlich, dass es keines besonderen Verhaltens bedarf, um unschuldig in die Mühlen der Justiz zu geraten und vor Gericht zu stehen. Werdet auch ihr Mitglied bei der „Schwarz-Gelben Hilfe“, damit ihr im Fall der Fälle die bestmögliche Unterstützung bekommt.
*Namen von der SGH geändert