Doch kein Blocks­turm beim Aus­wärt­s­piel gegen Hertha?!

1 Apr 2014 | Abgeschlossene Verfahren

Lange konn­ten wir kei­nen Ver­fah­rens­ab­schluss mel­den, was jedoch nicht an uns, son­dern viel­mehr an den häu­fig lang­wie­ri­gen Ermittlungs- bzw. Gerichts­ver­fah­ren liegt. Dass sich diese teil­weise über meh­rere Monate, ja sogar Jahre hin­zie­hen kön­nen, zeigt der fol­gende Fall.

Wir erin­nern uns etwas zurück, Sep­tem­ber 2012, Spit­zen­spiel unter der Woche bei Her­tha BSC. Fast 11.000 Dyna­mo­fans und unsere rie­sige Block­fahne waren zu Gast im alt­ehr­wür­di­gen Ber­li­ner Olym­pia­sta­dion. Im Zuge der Vor­be­rei­tung zur Prä­sen­ta­tion der Fahne kam es zu einem Wort­ge­fecht zwi­schen Ord­nern und Anhän­gern unse­res Vereins.

Etli­che Monate spä­ter erhielt Klausi* Post von der Ber­li­ner Poli­zei, Tat­vor­wurf: gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung gegen­über einem der bereits erwähn­ten Ord­ner. Klausi wandte sich mit Bitte um Unter­stüt­zung an die „Schwarz-Gelbe Hilfe“. Diese ver­mit­telte anwalt­li­chen Bei­stand, sodass das SGH-Mitglied mit pro­fes­sio­nel­ler juris­ti­scher Unter­stüt­zung in die Ver­hand­lung gehen konnte.

Um das Ergeb­nis vor­weg­zu­neh­men: Das Ver­fah­ren wurde ein­ge­stellt! Die Situa­tion konnte von jenem Ord­ner, wel­cher Klausi ange­zeigt hatte, nur noch vage wie­der­ge­ben wer­den. Die Frage nach einem Schlag bezie­hungs­weise ver­such­ten Schlag ver­neinte er mehr­fach. Dies bewog den Rich­ter schließ­lich dazu, das Ver­fah­ren noch vor Anhö­rung wei­te­rer Zeu­gen ein­zu­stel­len. Trotz vor­han­de­nem Video­ma­te­rial, wel­ches von der lei­ten­den Staats­an­walt­schaft anschei­nend nicht aus­führ­lich gesich­tet wurde, ging diese bei Pro­zess­be­ginn immer noch von einem ver­such­ten Blocks­turm unse­rer Fans aus (wel­chen es natür­lich nicht gab). Dabei soll Klausi auch die gefähr­li­che Kör­per­ver­let­zung began­gen und den Ord­ner geschla­gen haben. Die SGH wirkte im Nach­gang unter­stüt­zend bei der Beglei­chung der Anwaltskosten.

Die­ser Fall zeigt wie­der ein­mal deut­lich, dass es kei­nes beson­de­ren Ver­hal­tens bedarf, um unschul­dig in die Müh­len der Jus­tiz zu gera­ten und vor Gericht zu ste­hen. Wer­det auch ihr Mit­glied bei der „Schwarz-Gelben Hilfe“, damit ihr im Fall der Fälle die best­mög­li­che Unter­stüt­zung bekommt.

*Namen von der SGH geändert

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