Anfang Oktober 2016 begann am Amtsgericht Erfurt die Prozessverhandlung wegen einer angeblichen Sachbeschädigung in einem Zug der Deutschen Bahn AG. Einem Dynamofan wurde zur Last gelegt, dass er bei Rückfahrt aus Erfurt eine Fensterscheibe im Zug beschädigt haben soll.
Ausgangspunkt war das Auswärtsspiel der SG Dynamo Dresden bei Rot-Weiß Erfurt am 23. Januar 2016. Am frühen Morgen dieses verschneiten Sonnabends machten sich, trotz kursierenden Gerüchten um eine Spielabsage, mehrere hundert dynamische Zugfahrer auf den Weg in die thüringische Landeshauptstadt Erfurt. Nach einer Schneeballschlacht mit anschließenden Pfeffersprayeinsatz durch die Polizei in der Leipziger Innenstadt erreichten die Fans den Erfurter Hauptbahnhof. Die 3:2 Niederlage der Sportgemeinschaft wurde von einem deutlich überzogenen Polizeiaufgebot, inklusive einer “Materialschlacht” durch die Exekutivgewalt, begleitet. Neben einer kurzen Präsentation des knapp eine Million Euro teuren Wasserwerfer 10.000 auf der Baustelle des Steigerwaldstadion, im übrigen aufgrund von angeblichen Gerüchten über einen geplanten Platzsturm aus dem Block der Dynamofans, kam es auch auf Seiten der Erfurter Ultraszene zu grundrechtlich fragwürdigen Maßnahmen durch die Repressionsorgane. Vor dem Anpfiff sollen Polizei und Ordnungsdienst bei einigen Personen Nacktkontrollen in der alten Geschäftstelle des Vereins durchgeführt haben, nachdem ein Spürhund diese als Pyroschmuggler erschnüffelte. Die Fans entschieden sich daher für einen Boykott der Partie und das Team des Rot-Weiß Erfurt musste ohne gesangliche Unterstützung den Sieg einfahren.
Nach der Partie blieb das Geschehen weitestgehend ruhig, nur in einem Shuttlebus wurde eine Scheibe beschädigt, woraufhin 40 Fans personalisiert wurden, und in einem abfahrenden Zug gen Dresden soll ebenfalls eine Scheibe beschädigt worden sein. In der zweiten Situation war für die begleitenden Polizisten die Situation angeblich recht schnell klar und so kam es nur zu einer Personalienfeststellung. Es folgte nun das übliche Prozedere — Anzeige und Einsatzbericht schreiben auf der einen Seite und Recht auf Aussageverweigerung wahrnehmen und Akteneinsicht beantragen auf der anderen Seite.
Doch vor dem Amtsgericht begannen die Vorwürfe gegen den Dynamofan schnell ins Wanken zu geraten. Die zwei als Zeugen geladenen Polizeibeamten der BFE Bayreuth und der MKÜ Pirna konnten sich nun nicht mehr genau an den Tathergang erinnern, auch fiel den beiden vermeintlichen Zeugen die Identifikation des angeblichen Täters deutlich schwerer als noch im Zug. Nach einer knappen Stunde endete die Gerichtsverhandlung mit einem Freispruch für den angeklagten Dynamofan.
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe