Dyna­mo­fan als ver­meint­li­cher Sach­be­schä­di­ger freigesprochen

24 Okt 2016 | Abgeschlossene Verfahren

Anfang Okto­ber 2016 begann am Amts­ge­richt Erfurt die Pro­zess­ver­hand­lung wegen einer angeb­li­chen Sach­be­schä­di­gung in einem Zug der Deut­schen Bahn AG. Einem Dyna­mo­fan wurde zur Last gelegt, dass er bei Rück­fahrt aus Erfurt eine Fens­ter­scheibe im Zug beschä­digt haben soll.

Aus­gangs­punkt war das Aus­wärts­spiel der SG Dynamo Dres­den bei Rot-Weiß Erfurt am 23. Januar 2016. Am frü­hen Mor­gen die­ses ver­schnei­ten Sonn­abends mach­ten sich, trotz kur­sie­ren­den Gerüch­ten um eine Spiel­ab­sage, meh­rere hun­dert dyna­mi­sche Zug­fah­rer auf den Weg in die thü­rin­gi­sche Lan­des­haupt­stadt Erfurt. Nach einer Schnee­ball­schlacht mit anschlie­ßen­den Pfef­fer­spray­ein­satz durch die Poli­zei in der Leip­zi­ger Innen­stadt erreich­ten die Fans den Erfur­ter Haupt­bahn­hof. Die 3:2 Nie­der­lage der Sport­ge­mein­schaft wurde von einem deut­lich über­zo­ge­nen Poli­zei­auf­ge­bot, inklu­sive einer “Mate­ri­al­schlacht” durch die Exe­ku­tiv­ge­walt, beglei­tet. Neben einer kur­zen Prä­sen­ta­tion des knapp eine Mil­lion Euro teu­ren Was­ser­wer­fer 10.000 auf der Bau­stelle des Stei­ger­wald­sta­dion, im übri­gen auf­grund von angeb­li­chen Gerüch­ten über einen geplan­ten Platz­sturm aus dem Block der Dyna­mo­fans, kam es auch auf Sei­ten der Erfur­ter Ultra­szene zu grund­recht­lich frag­wür­di­gen Maß­nah­men durch die Repres­si­ons­or­gane. Vor dem Anpfiff sol­len Poli­zei und Ord­nungs­dienst bei eini­gen Per­so­nen Nackt­kon­trol­len in der alten Geschäfts­telle des Ver­eins durch­ge­führt haben, nach­dem ein Spür­hund diese als Pyro­schmugg­ler erschnüf­felte. Die Fans ent­schie­den sich daher für einen Boy­kott der Par­tie und das Team des Rot-Weiß Erfurt musste ohne gesang­li­che Unter­stüt­zung den Sieg einfahren.
Nach der Par­tie blieb das Gesche­hen wei­test­ge­hend ruhig, nur in einem Shut­tle­bus wurde eine Scheibe beschä­digt, wor­auf­hin 40 Fans per­so­na­li­siert wur­den, und in einem abfah­ren­den Zug gen Dres­den soll eben­falls eine Scheibe beschä­digt wor­den sein. In der zwei­ten Situa­tion war für die beglei­ten­den Poli­zis­ten die Situa­tion angeb­lich recht schnell klar und so kam es nur zu einer Per­so­na­li­en­fest­stel­lung. Es folgte nun das übli­che Pro­ze­dere — Anzeige und Ein­satz­be­richt schrei­ben auf der einen Seite und Recht auf Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rung wahr­neh­men und Akten­ein­sicht bean­tra­gen auf der ande­ren Seite.
Doch vor dem Amts­ge­richt began­nen die Vor­würfe gegen den Dyna­mo­fan schnell ins Wan­ken zu gera­ten. Die zwei als Zeu­gen gela­de­nen Poli­zei­be­am­ten der BFE Bay­reuth und der MKÜ Pirna konn­ten sich nun nicht mehr genau an den Tat­her­gang erin­nern, auch fiel den bei­den ver­meint­li­chen Zeu­gen die Iden­ti­fi­ka­tion des angeb­li­chen Täters deut­lich schwe­rer als noch im Zug. Nach einer knap­pen Stunde endete die Gerichts­ver­hand­lung mit einem Frei­spruch für den ange­klag­ten Dynamofan.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

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