Unter den wachsamen Augen einiger eigens für diesen Strafprozess abgestellter Polizeibeamter konnte das Schwarz-Gelbe Hilfe-Mitglied Heinrich Probus* bereits Ende Februar das Gebäude des Amtsgerichts Kiel zufrieden mit einem Freispruch verlassen.
Doch zur Vorgeschichte: Knapp ein Jahr zuvor, im März 2016, klingelte unerwarterter und zugleich unliebsamer Besuch bei Familie Probus. Der störende Besucher war einer der Szenekundigen Beamten der Polizeidirektion Dresden und überbrachte höchstpersönlich die schlechte Nachricht — gegen Heinrich sei ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung bei einem Auswärtsspiel im Norden Deutschlands eröffnet worden. Vor dem dortigen 2:0 — Sieg im Oktober 2015 soll der Dynamofan Heinrich Probus am Eingang zum Kieler Holsteinstadion eine Ordnerin zuerst geschubst und im Anschluss geschlagen haben.
Doch Heinrich ist sich keiner Schuld bewusst, aber bevor er etwas Falsches sagt, sagt er lieber gar nichts und macht somit lieber von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Als er im November 2016 einen Strafbefehl über 30 Tagessätze a 40€ , also eine Geldstrafe über 1.200€ erhält, wendet er sich an die Schwarz-Gelbe Hilfe. Mit einer erfahrenen Rechtsvertretung für Strafrecht erhält er Akteneinsicht und somit Zugriff auf die Beweisführung der Polizei und der Staatsanwaltschaft. In einem etwa 20-minütigen Video vom Eingang des Gästeblocks kann man am Ende des Videos einen völlig entspannten und friedlichen Heinrich erkennen, wie er das Prozedere der Zugangskontrollen über sich ergehen lässt, von einer Körperverletzung allerdings keine Spur. Doch scheint die Zeugenaussage des Opfers, also der eingesetzten Ordnerin, sehr schwer gegen ihn zu wiegen, denn scheinbar stützen sich alle Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft auf die Aussage und Täterbeschreibung dieser Person. Dass auch der Vertreter der Anklage seine Hausaufgaben scheinbar nur unzureichend gemacht hatte, zeigte sich im Hauptverfahren Ende Februar 2017.
Dort wartete allerdings auf Heinrich und seiner Anwältin zunächst eine Überraschung. Aufgrund einer vermutlichen Gefahrenprognose aus der Polizeidirektion Dresden wurde für diesen Gerichtsprozess ein achtköpfiges Polizeiaufgebot abgestellt, welches einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens gewährleisten sollte und den Beschuldigten sogar bis zur Strafbank begleitete. Mit Verwirrung stellte der Vorsitzende Richter die uniformierten Besucher im Gerichtssaal fest. Nach einem kurzem Meinungsaustausch zwischen Staatsanwaltschaft und der Anwältin Heinrichs hielten alle anwesenden Parteien diese Maßnahme für übertrieben und verwiesen die Beamten wenig später nach draußen. Neben der Ordnerin und einem Kollegen des Sicherheitsdienstes, waren auch der Sicherheitsbeauftragte des Vereins Holstein Kiel sowie eine Szenekundige Beamtin der Holsteiner Fanszene als Zeugen geladen.
Im Prozess wiederholte das Opfer die Aussage zum Tathergang und der Personenbeschreibung, allerdings schien sie sich nun, von Angesicht zu Angesicht, nicht mehr ganz so sicher zu sein. Auf die Frage, ob es denn zu Verletzungen gekommen wäre, schilderte sie einen Kopfschmerz unmittelbar nach der Tat und einem blauen Fleck, wobei beides am nächsten Tag wieder verschwunden gewesen sei. Auch der anschließend als Zeuge geladene Ordner konnte zum möglichen Tathergang nichts beitragen. Nun wurde das Opfer erneut in den Zeugenstand gerufen, denn ein Detail in der Personenbeschreibung störte die Rechtsvertretung Heinrichs doch sehr: Der Täter soll in etwa so groß gewesen sein, auf Nachfrage also ca. 1,65 — 1,70m, wie die Ordnerin selbst.
Als es nun zum finalen Größenvergleich im Gerichtssaal kommt, hatte Heinrich mit seinen über 190 cm dann doch deutlich die Nase vorn. Es wurden keine weiteren Zeugen mehr gehört, der Freispruch entschied sich mal wieder über die Frage der Körpergröße.
Die Kosten des Verfahrens, die Anwaltskosten, inklusive der An- und Abreise Heinrichs Probus und seiner Anwältin, der zusätzliche Einsatz der Polizeibeamten bei Gericht, sowie die alle weiteren Auslagen trägt nun der Staat.
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe
*Name durch die Schwarz-Gelbe Hilfe geändert
Bildquelle: http://www.shz.de/artikelbildstrecke/8924411/0