Am 13. September vergangenen Jahres besuchte die damals gerade elf Jahre alte Claudia Claudine (Name von der SGH geändert) den überaus attraktiven Drittligakick bei der SG Sonnenhof-Großaspach. Auf der Rückreise nutzten die Eltern des Mädchens sowie etliche andere schwarz-gelbe Fans einen Linienzug über Nürnberg mit Zwischenstopp in Crailsheim. Bei eben jenem Zwischenstopp kam es dazu, dass irgendein Witzbold mit einem Vierkantschlüssel die Türmechanismen in Schwung setzte. Nachzuvollziehenderweise wollte der Zugführer unter dem Umstand, dass dieser Spaßvogel an Bord war, zunächst mit der Weiterfahrt warten, bis der Schlüssel abgegeben wurde. Nachdem dies offenbar nicht schnell genug geschah, wurde die Bundespolizei hinzugezogen und das Unheil nahm seinen Lauf.
In schwerlich nachzuvollziehender Art und Weise wurden die Fahrgäste zunächst einmal in potenzielle Täter (Dynamos, da Fußballfans) und in Nichttäter (alle anderen Fahrgäste) aufgeteilt. Danach wurden die potenziellen Täter nach allen Regeln der Kunst, die man bei der Suche nach einem Vierkantschlüssel anwendet, „sachbearbeitet“. Das bekam auch die kleine Claudia Claudine zu spüren: Abtasten, Datenaufnahme, Fotos. — Fotos? Warum eigentlich Fotos? Warum sollte ein kleines Mädchen, das noch nicht einmal strafmündig wäre, abfotografiert werden, wo doch die Suche eigentlich einem Vierkantschlüssel galt?
Genau diese Frage wurde mit Hilfe eines über die am Wohnort der Betroffenen in Nürnberg ansässigen Anwaltes der dortigen Rot-Schwarzen-Hilfe vor das für den Fall zuständige Verwaltungsgericht in Stuttgart gebracht. Und siehe da: Während die Familie vorher auf Anfragen nur unsachliche und ziemlich pampige Antworten erhalten hatte, entschuldigte sich die Bundespolizeidirektion Stuttgart bei der elfjährigen Claudia und erklärte das eigene Verhalten für rechtswidrig. Dass eine solche Erklärung von einer Polizeidienststelle abgegeben wird, dürfte in Deutschland zweifelsfrei als seltenes Ende polizeilichen Handelns gelten. Nachdem sich die Bundespolizei zudem auch noch dazu bereit erklärte, die entstandenen Kosten der Familie zu übernehmen, hat sich die Geschichte damit zumindest für die Familie von Claudia erledigt.
Fazit: Die Polizei räumt einen Fehler ein und entschuldigt sich bei dem Kind und der Familie. Zwei Fanhilfen kooperieren unabhängig von ihren Farben und können diesen großen Erfolg vermelden. Ein großes Dankeschön an die Rot-Schwarze Hilfe aus Nürnberg.