Elf­jäh­ri­ges Dyna­mo­mäd­chen kör­per­lich durch­sucht und abfo­to­gra­fiert – Poli­zei ent­schul­digt sich vor Gericht für Ver­hal­ten sei­ner Beamten

26 Mrz 2015 | Abgeschlossene Verfahren

Am 13. Sep­tem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res besuchte die damals gerade elf Jahre alte Clau­dia Clau­dine (Name von der SGH geän­dert) den über­aus attrak­ti­ven Dritt­li­ga­kick bei der SG Sonnenhof-Großaspach. Auf der Rück­reise nutz­ten die Eltern des Mäd­chens sowie etli­che andere schwarz-gelbe Fans einen Lini­en­zug über Nürn­berg mit Zwi­schen­stopp in Crails­heim. Bei eben jenem Zwi­schen­stopp kam es dazu, dass irgend­ein Witz­bold mit einem Vier­kant­schlüs­sel die Tür­me­cha­nis­men in Schwung setzte. Nach­zu­voll­zie­hen­der­weise wollte der Zug­füh­rer unter dem Umstand, dass die­ser Spaß­vo­gel an Bord war, zunächst mit der Wei­ter­fahrt war­ten, bis der Schlüs­sel abge­ge­ben wurde. Nach­dem dies offen­bar nicht schnell genug geschah, wurde die Bun­des­po­li­zei hin­zu­ge­zo­gen und das Unheil nahm sei­nen Lauf.

In schwer­lich nach­zu­voll­zie­hen­der Art und Weise wur­den die Fahr­gäste zunächst ein­mal in poten­zi­elle Täter (Dyna­mos, da Fuß­ball­fans) und in Nicht­tä­ter (alle ande­ren Fahr­gäste) auf­ge­teilt. Danach wur­den die poten­zi­el­len Täter nach allen Regeln der Kunst, die man bei der Suche nach einem Vier­kant­schlüs­sel anwen­det, „sach­be­ar­bei­tet“. Das bekam auch die kleine Clau­dia Clau­dine zu spü­ren: Abtas­ten, Daten­auf­nahme, Fotos. — Fotos? Warum eigent­lich Fotos? Warum sollte ein klei­nes Mäd­chen, das noch nicht ein­mal straf­mün­dig wäre, abfo­to­gra­fiert wer­den, wo doch die Suche eigent­lich einem Vier­kant­schlüs­sel galt?

Genau diese Frage wurde mit Hilfe eines über die am Wohn­ort der Betrof­fe­nen in Nürn­berg ansäs­si­gen Anwal­tes der dor­ti­gen Rot-Schwarzen-Hilfe vor das für den Fall zustän­dige Ver­wal­tungs­ge­richt in Stutt­gart gebracht. Und siehe da: Wäh­rend die Fami­lie vor­her auf Anfra­gen nur unsach­li­che und ziem­lich pam­pige Ant­wor­ten erhal­ten hatte, ent­schul­digte sich die Bun­des­po­li­zei­di­rek­tion Stutt­gart bei der elf­jäh­ri­gen Clau­dia und erklärte das eigene Ver­hal­ten für rechts­wid­rig. Dass eine sol­che Erklä­rung von einer Poli­zei­dienst­stelle abge­ge­ben wird, dürfte in Deutsch­land zwei­fels­frei als sel­te­nes Ende poli­zei­li­chen Han­delns gel­ten. Nach­dem sich die Bun­des­po­li­zei zudem auch noch dazu bereit erklärte, die ent­stan­de­nen Kos­ten der Fami­lie zu über­neh­men, hat sich die Geschichte damit zumin­dest für die Fami­lie von Clau­dia erledigt.

Fazit: Die Poli­zei räumt einen Feh­ler ein und ent­schul­digt sich bei dem Kind und der Fami­lie. Zwei Fan­hil­fen koope­rie­ren unab­hän­gig von ihren Far­ben und kön­nen die­sen gro­ßen Erfolg ver­mel­den. Ein gro­ßes Dan­ke­schön an die Rot-Schwarze Hilfe aus Nürn­berg.

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