Erfolg­rei­che Löschung einer ED-Behandlung

12 Sep. 2019 | Abgeschlossene Verfahren

Beim letz­ten Aus­wärts­spiel der SG Dynamo Dres­den im Kie­ler Hol­stein­sta­dion kam es im Vor­feld der Par­tie zu min­des­tens zwei Inge­wahrs­am­nah­men. Die ein­ge­setz­ten Poli­zis­ten recht­fer­tig­ten diese Maß­nahme mit schwam­mi­gen und wir­ren Vor­wür­fen gegen diese bei­den Dyna­mo­fans. Doch den Anschul­di­gun­gen nicht genug, setz­ten die Poli­zis­ten auf der Wache noch eins drauf — es folgte bei bei­den Dyna­mo­fans eine erken­nungs­dienst­li­che Behand­lung. Auf Nach­frage der bei­den Betrof­fe­nen wurde kei­ner­lei Begrün­dung für diese Maß­nahme gelie­fert, auch belehrte die Poli­zei die bei­den Anhän­ger nicht über ihre Rechte. Als diese nun die Schwarz-Gelbe Hilfe und die mit­ge­reiste Anwäl­tin infor­mie­ren woll­ten, wurde ihnen ein Tele­fo­nat ver­wei­gert. Aus Angst vor wei­te­ren Konsequenzen
oder gar einem Straf­ver­fah­ren wegen Wider­stand gegen Voll­stre­ckungs­be­amte lie­ßen beide die Maß­nah­men über sich erge­hen. Es wur­den nun Fotos geschos­sen, Finger- und Hand­ab­drü­cke genom­men. Pünkt­lich nach Spie­lende wur­den beide aus dem Poli­zei­prä­si­dium ent­las­sen — 1.120 km An- und Abreise umsonst.

Zu Hause ange­kom­men, mel­de­ten sich beide Dyna­mo­fans umge­hend bei der Schwarz-Gelben Hilfe. Gegen die ver­meint­li­che münd­li­che Anord­nung, wobei jeg­li­che Begrün­dung durch die Poli­zei fehlte, auf der die erken­nungs­dienst­li­che Behand­lung beruhte, legte deren Anwäl­tin Wider­spruch ein. Pro­ble­ma­tisch war hier­bei, dass der Ver­wal­tungs­akt münd­lich erlas­sen und nicht schrift­lich doku­men­tiert wurde.
Dadurch wird das Vor­ge­hen gegen den Ver­wal­tungs­akt erheb­lich erschwert. Den­noch hatte die Anwäl­tin im Ergeb­nis Erfolg: Zwar argu­men­tierte die Poli­zei, dass die Anord­nung der ED-Behandlung recht­mä­ßig war. Die Anord­nung die­ser poli­zei­li­chen Maß­nahme wäre aber rein prä­ven­tiv gewe­sen. Dies bedeu­tet, dass die ED-Maßnahme durch­ge­führt wur­den wäre, um die bei­den Dyna­mo­fans bei etwa­igen zukünf­ti­gen Straf­ta­ten bes­ser iden­ti­fi­zie­ren zu kön­nen und nicht wie ange­nom­men, zur Auf­klä­rung einer ver­meint­li­chen Straf­tat in der Ver­gan­gen­heit. Die Poli­zei sicherte jedoch gleich­zei­tig zu, dass sämt­li­che Daten (Fotos und Finger- sowie Hand­flä­chen­ab­drü­cke) aus den Daten­ban­ken gelöscht wer­den. Woher nun die plötz­li­che Kehrt­wende der Kie­ler Poli­zei, trotz ver­meint­li­cher Rechts­si­cher­heit kam, kann sich nun wohl ein jeder denken…!

Die anfal­len­den Anwalts­kos­ten beglich die Schwarz-Gelbe Hilfe vollständig.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

Mehr Artikel

Urteil zu Poli­zei­kos­ten ist ein Frei­fahrt­schein für unge­zü­gelte Polizeieinsätze
Urteil zu Poli­zei­kos­ten ist ein Frei­fahrt­schein für unge­zü­gelte Polizeieinsätze

Urteil zu Poli­zei­kos­ten ist ein Frei­fahrt­schein für unge­zü­gelte Polizeieinsätze

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass im Rahmen von Fußballspielen anfallende Kosten für Polizeieinsätze an die Vereine weitergegeben werden können. Damit endet ein über viele Jahre geführter Rechtsstreit. „Das heutige Urteil des...

Säch­si­sche Fan­hil­fen zum Koali­ti­ons­ver­trag — Nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist
Säch­si­sche Fan­hil­fen zum Koali­ti­ons­ver­trag — Nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist

Säch­si­sche Fan­hil­fen zum Koali­ti­ons­ver­trag — Nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist

Am gestrigen Mittwochnachmittag stellten die beiden sächsischen Ableger der Parteien CDU und SPD das Ergebnis der Verhandlungen in Form des gemeinsam verabschiedeten Koalitionsvertrags der zukünftigen sächsischen Landesregierung unter dem Motto "Mutig neue Wege...