Beim letzten Auswärtsspiel der SG Dynamo Dresden im Kieler Holsteinstadion kam es im Vorfeld der Partie zu mindestens zwei Ingewahrsamnahmen. Die eingesetzten Polizisten rechtfertigten diese Maßnahme mit schwammigen und wirren Vorwürfen gegen diese beiden Dynamofans. Doch den Anschuldigungen nicht genug, setzten die Polizisten auf der Wache noch eins drauf — es folgte bei beiden Dynamofans eine erkennungsdienstliche Behandlung. Auf Nachfrage der beiden Betroffenen wurde keinerlei Begründung für diese Maßnahme geliefert, auch belehrte die Polizei die beiden Anhänger nicht über ihre Rechte. Als diese nun die Schwarz-Gelbe Hilfe und die mitgereiste Anwältin informieren wollten, wurde ihnen ein Telefonat verweigert. Aus Angst vor weiteren Konsequenzen
oder gar einem Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ließen beide die Maßnahmen über sich ergehen. Es wurden nun Fotos geschossen, Finger- und Handabdrücke genommen. Pünktlich nach Spielende wurden beide aus dem Polizeipräsidium entlassen — 1.120 km An- und Abreise umsonst.
Zu Hause angekommen, meldeten sich beide Dynamofans umgehend bei der Schwarz-Gelben Hilfe. Gegen die vermeintliche mündliche Anordnung, wobei jegliche Begründung durch die Polizei fehlte, auf der die erkennungsdienstliche Behandlung beruhte, legte deren Anwältin Widerspruch ein. Problematisch war hierbei, dass der Verwaltungsakt mündlich erlassen und nicht schriftlich dokumentiert wurde.
Dadurch wird das Vorgehen gegen den Verwaltungsakt erheblich erschwert. Dennoch hatte die Anwältin im Ergebnis Erfolg: Zwar argumentierte die Polizei, dass die Anordnung der ED-Behandlung rechtmäßig war. Die Anordnung dieser polizeilichen Maßnahme wäre aber rein präventiv gewesen. Dies bedeutet, dass die ED-Maßnahme durchgeführt wurden wäre, um die beiden Dynamofans bei etwaigen zukünftigen Straftaten besser identifizieren zu können und nicht wie angenommen, zur Aufklärung einer vermeintlichen Straftat in der Vergangenheit. Die Polizei sicherte jedoch gleichzeitig zu, dass sämtliche Daten (Fotos und Finger- sowie Handflächenabdrücke) aus den Datenbanken gelöscht werden. Woher nun die plötzliche Kehrtwende der Kieler Polizei, trotz vermeintlicher Rechtssicherheit kam, kann sich nun wohl ein jeder denken…!
Die anfallenden Anwaltskosten beglich die Schwarz-Gelbe Hilfe vollständig.
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe