Fan­hilfe ver­ur­teilt die dra­ko­ni­sche Geld­strafe des Sportgerichts

11 Juli 2022 | Allgemein

Fan­hilfe ver­ur­teilt die dra­ko­ni­sche Geld­strafe des Sportgerichts

Die Schwarz-Gelbe Hilfe, die Fan­hilfe der SG Dynamo Dres­den, ver­ur­teilt den Beschluss des DFB-Sportgerichts auf das Schärfste. “Eine solch hohe finan­zi­elle Summe als Sank­tion gegen einen Fuß­ball­ver­ein wurde seit Jahr­zehn­ten nicht mehr ver­hängt” so Danny Graup­ner — Vor­stand der Fan­hilfe von Dynamo Dresden.

Weder Kollektiv- noch über­zo­gene Geld­strafe sind aus unse­rer Sicht ein geeig­ne­tes Mit­tel zur Prä­ven­tion sol­cher Vork­om­nisse wie beim Rele­ga­ti­ons­rück­spiel der SG Dynamo Dres­den gegen den 1. FC Kaiserslautern. 

“Dass das Wer­fen von pyro­tech­ni­schen Gegen­stän­den in Rich­tung des Spiel­felds keine pos­ti­tive Wer­bung für den Ein­satz die­ses Stil­mit­tels der Fan­kur­ven ist, steht außer Frage, doch diese For­men der Sank­tio­nen hei­zen Kon­flikte zwi­schen Fan­sze­nen und dem DFB wei­ter an. Vor­han­dene Pro­bleme wer­den durch immer höhere Sum­men nicht gelöst, son­dern ver­schär­fen sich wei­ter” so Graup­ner weiter. 

Die Schwarz-Gelbe Hilfe for­dert daher die Been­di­gung der Sport­ge­richts­ur­teile im Gieß­kan­nen­prin­zip gegen­über Ver­ei­nen, aber auch Fuß­ball­fans. Des Wei­te­ren muss die Kri­mi­na­li­sie­rung von pyro­tech­ni­schen Gegen­stän­den in den Fan­blö­cken ein Ende nehmen.

“Ben­ga­los gehö­ren zum gän­gi­gen Stim­mungs­bild, gegen­wär­tig sind diese trotz vie­ler Dia­log­an­ge­bote und Kon­zep­ten sei­tens der bun­des­deut­schen Fan­kur­ven ver­bo­ten. Den­noch wer­den sie immer wie­der gezün­det. Hier muss ein grund­le­gen­des Umden­ken sei­tens des Fuß­ball­ver­bands statt­fin­den” schluss­fol­gert der Vor­stands­vor­sit­zende. Schwarz-Gelbe Hilfe — 11.07.2022

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