Auf der anstehenden Innenministerkonferenz (IMK) vom 04. bis 06. Dezember 2019 in der
Hansestadt Lübeck sollen erneut Gesetzesverschärfungen gegen Fußballfans beschlossen
werden (LTO: Fußball-Rowdies die Fahrerlaubnis entziehen?).
Die IMK soll demnach unter anderem eine härtere Bestrafung des Abbrennens von
Pyrotechnik, eine Reformierung des Landfriedensbruchs sowie den Entzug der Fahrerlaubnis
bei Vergehen im Zusammenhang mit Fußballspielen beschließen.
Die Fanhilfen kritisieren allein die Debatte über derlei Maßnahmen als realitätsfremd,
unverhältnismäßig und rechtswidrig.
Erst kürzlich wurde im aktuellen Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle
Sporteinsätze (ZIS) der wiederholte Rückgang von eingeleiteten Strafverfahren und
verletzten Personen im Zusammenhang mit Fußballspielen festgestellt – Ein Trend, der seit
Jahren anhält. Weshalb nun also erneut Gesetze verschärft werden sollen, um Fußballfans
noch mehr als ohnehin schon zu kriminalisieren, erscheint schleierhaft. Vielmehr scheint es
ein erneut billigster Versuch, sich über kurzgedachte und ineffektive Maßnahmen als
vermeintlich “durchgreifender” Law-and-Order-Politiker in der Öffentlichkeit profilieren zu
wollen.
Die Erfahrung der Fanhilfen zeigt, dass die bereits existierenden Gesetze und weitgehenden
Strafverfolgungsmöglichkeiten bei Fußballfans im Vergleich zu anderen gesellschaftlichen
Gruppen bis zum letzten ausgereizt werden. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wird von
Polizei und anderen Behörden oftmals kaum bis gar nicht beachtet. Ohne jemals einer
Straftat schuldig gesprochen worden zu sein, mit einem bereits bei Zustellung Gebühren
verursachenden Betretungsverbotsbescheid bedacht zu werden, ist Zeugnis dessen genug.
Ähnliches gilt für die Speicherung in illegalen Polizeidateien, ohne darüber auch nur
ansatzweise informiert zu werden. Was an Fußballfans aus Sicht der Sicherheitsbehörden
„erfolgreich“ getestet wurde, trifft später auch alle anderen. Inwieweit der Entzug der
Fahrerlaubnis beispielsweise zu sichereren Fußballspielen beitragen soll, bzw. dass
umgekehrt eine Person, die im Stadion auffällig wird, gleichzeitig nicht fahrtüchtig sein soll,
bedarf ebenso mindestens einer Erklärung.
Aus Sicht der Fanhilfen handelt es sich hierbei schlichtweg um Populismus und das auf
Kosten von Freiheitsrechten eines jeden Einzelnen.
Bezüglich Pyrotechnik von einer gesellschaftlichen Missbilligung und dem Ausdruck zu
verleihen in einer solchen Totalität zu sprechen, erscheint überdies mindestens anmaßend in
Anbetracht sicherlich durchaus abweichender Meinungen bei nicht wenigen Menschen, die
tatsächlich die Fußballstadien der Republik besuchen. Nicht nur als Fußballfan, sondern auch
als gemeiner Steuerzahler fragt man sich doch eingängig, ob es nicht wichtigere Themen auf
einer Innenministerkonferenz zu besprechen gibt, die die Gesellschaft in der Tat derlei
missbilligt. Insbesondere im Hinblick auf negative Beispiele in eben jenen Strafverfolgungsbehörden in
der jüngsten Vergangenheit sowie eine mangelnde transparente Fehlerkultur und die daraus
resultierenden Folgen.
Mit dynamischen Grüßen
eure Schwarz-Gelbe Hilfe