Freund­schaft in Beton gegos­sen — Ver­fah­ren eingestellt!

19 Jan 2023 | Allgemein

Die Staats­an­walt­schaft Zwi­ckau stellte ein Ver­fah­ren wegen gemein­schäd­li­cher Sach­be­schä­di­gung gegen sie­ben Fuß­ball­fans der SG Dynamo Dres­den ein, nach­dem diese in einer Nacht-und-Nebel-Aktion ihre über 20-jährige Fan­freund­schaft sprich­wört­lich in Beton gie­ßen woll­ten und dabei von der Poli­zei gestört wurden.

Am Abend des 02. Juni 2022 tra­fen sich meh­rere schwarz-gelbe Anhän­ger am Schwa­nen­teich in Zwi­ckau, um ihren rot-weißen Freun­den zu Ehren und deren gemein­sa­mer Ver­bun­den­heit einen neuen Mei­len­stein zu ver­pas­sen. Mit­tels einer Schie­fer­platte sollte der nun schon über zwei Jahr­zehn­ten bestehen­den Fan­freund­schaft an die­sem Ort, der für diese Fuß­ball­al­li­anz äußerste Bedeu­tung zuge­mes­sen wird, gedacht werden.

Um diese Gedenk­platte im Boden zu befes­ti­gen wurde mit­tels Spa­ten ein Erd­loch aus­ge­ho­ben, dabei aller­dings beach­tet, dass das nahes­tende Mahn­mal für die Opfer des Faschis­mus nicht beschä­digt wird.
Wäh­rend die Beton­mi­schung mit Was­ser ange­rührt und die Schie­fer­platte ein­ge­las­sen wurde, wur­den die Bau­ar­bei­ten am neuen Gedenk­stein jäh durch eine Streife der ört­li­chen Poli­zei unterbrochen.

Diese woll­ten neben den Per­so­na­lien der ange­trof­fe­nen Fuß­ball­fans auch den frisch ange­rühr­ten Beton sowie die müh­see­lig erstellte Schie­fer­platte sicher stel­len. Um der Kon­fis­zie­rung durch die Poli­zei zuvor zu kom­men, wurde die Tafel kur­zer­hand eigen­hän­dig zer­stört und in Ein­zel­tei­len wie­der mit nach Dres­den genommen.

Nach­dem die fuß­ball­ver­rück­ten Hob­by­bild­hauer eine poli­zei­li­che Vor­la­dung erhiel­ten, diese aber als Beschul­digte eines Straf­ver­fah­rens von ihrem Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rungs­rechts Gebrauch mach­ten, stellte die Zwi­ckau Staats­an­walt­schaft das Ver­fah­ren zu einem spä­te­ren Zeit­punkt nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Diese sah in dem Ver­hal­ten der sie­ben Per­so­nen kei­nen Straf­tats­be­stand — vor allem dass durch diese Aktion keine umlie­gen­den Denk­mä­ler beschä­digt wur­den, wür­digte die Staats­an­walt­schaft explizit.

“Im Nach­gang haben wir den betrof­fe­nen Fuß­ball­fans gera­ten sich an die Behör­den der Stadt Zwi­ckau mit ihrem Anlie­gen zu wen­den. Immer­hin gehört diese Fußball-Freundschaft zu einem fes­ten Bestand­teil der jün­ge­ren Ver­eins­ge­schichte des FSV Zwi­ckau und der SG Dynamo Dres­den und geht auch schon weit über beide Fan­sze­nen hin­aus. Es wäre jeden­falls der legale Weg dem Gan­zen ein Denk­mal zu set­zen” resü­miert Danny Graup­ner, Vor­sit­zen­der der Schwarz-Gelben Hilfe e.V., mit einem Schmunzeln.

Schwarz-Gelbe Hilfe — Januar 2023

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