Gerichts­ter­min wegen eines ver­meint­li­chen Schal­rau­bes – Teil 2

17 Juni 2014 | Abgeschlossene Verfahren

Im Laufe der Ermitt­lun­gen gegen den Per­so­nen­kreis, wel­cher sich, nach dem Besuch des Spie­les unse­rer SGD gegen 1860 Mün­chen und einem anschlie­ßen­den Besuch eines Schnell­re­stau­rants, mit poli­zei­li­chen Maß­nah­men kon­fron­tiert sah, wurde das Ver­fah­ren gegen Tick, Trick und Track abge­trennt und geson­dert behandelt.
Wäh­rend Max und Moritz im Fall der angeb­li­chen „räu­be­ri­schen Erpres­sung“ einen Frei­spruch erhiel­ten (Gerichts­ter­min wegen eines angeb­li­chen Schal­rau­bes), wurde ein hal­bes Jahr spä­ter gegen die drei Beschul­dig­ten nun eben­falls die Haupt­ver­hand­lung zugelassen.
Den Vor­sitz bei Gericht hatte der glei­che Rich­ter wie im Fall Max und Moritz inne, erneut konn­ten sowohl die Opfer als auch die Zeu­gen die ver­meint­li­chen Täter nicht iden­ti­fi­zie­ren. Nur in der Akte wurde von “erhöh­ter Wahr­schein­lich­keit” gespro­chen. Die Folge: Das Gericht sprach Tick, Trick und Track frei.

Von Anfang an lie­fen die poli­zei­li­chen Ermitt­lun­gen in die fal­sche Rich­tung. Hätte man den Hin­weis auf die Video­über­wa­chung im McDo­nalds auf der Pra­ger Straße ernst genom­men, wären die Ermitt­lun­gen gegen die fünf Fans der Schwarz-Gelben sogar ausgeblieben.
Erneut bleibt der fade Bei­geschmack, dass die Poli­zei stur an den zuerst vor­ge­fun­de­nen „Tätern“ fest­hält und keine tief­grün­di­ge­ren Ermitt­lun­gen bei fuss­ball­be­zo­ge­nen Delik­ten durchführt.

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