Viele der schwarz-gelben Anhänger werden das DFB-Pokalspiel beim SC Freiburg am 25.10.2017 in schlechter Erinnerung haben. Neben einer 3:1‑Niederlage und dem damit verbundenen vorzeitigen Aus im DFB-Pokal, herrschten im und um das Freiburger Dreisamstadion skandalöse Zustände. Unsere schwarz-gelbe Mannschaft konnte in den 90 Minuten nicht auf die übliche Unterstützung der Fans bauen. Stundenlange Ingewahrsamnahmen von mehr als 200 Dynamofans im Freiburger Stadtgebiet, willkürliche Kontrollen vor und nach dem Spiel von Seiten der Polizei sind nur wenige Punkte eines komplett auf Eskalation ausgelegten Einsatzkonzeptes seitens der Freiburger Polizeiführung, welches die mitgereisten Dynamofans nicht zum Support hinreißen ließen. Wir berichteten damals über polizeiliches Fehlverhalten direkt im Anschluss des Spiels.
Heute wollen wir über einen einzelnen Dynamofan, nennen wir ihn Emil Elster, berichten, dessen Erfahrungen mit diesem unfairen Spiel nicht am Pokalabend endeten. Denn Emil Elster erhielt nach dem Spiel eine Bußgeldbescheid über 330 € — der Vorwurf: Mitführen eines Vermummungsgegenstandes. Das Zustandekommen dieses Bescheides ist schlichtweg skandalös. Dynamofan Emil zog am Pokalabend mit einer ca. 30-köpfigen Gruppe von schwarz-gelben Anhängern fußläufig zum Dreisamstadion. Unterwegs wurde diese Gruppe von der Polizei gestoppt und die Personalien kontrolliert. In Folge dieser Überprüfungen entdeckten die Polizisten in der Gruppe einen Schlauchschal, welcher am Boden lag und ordneten diesen nun wahllos Emil Elster zu, worauf er sofort bestritt, dass dieser Gegenstand ihm gehöre. Doch das nützte nichts, stattdessen verbrachte Emil Elster das Spiel auf der Stadionwache um weitere polizeiliche Maßnahmen über sich ergehen zu lassen.
Emil Elster sah sich im Recht, ging in Einspruch gegen den Bescheid und nahm sich einen Rechtsbeistand. Angesetzt wurde eine Verhandlung über diese vermeintliche Ordnungswidrigkeit am Amtsgericht Freiburg. Doch Emils Glaube an den vermeintlichen Rechtsstaat sollte sich im Laufe der zwei Verhandlungstage um ein weiteres Mal erschüttern. Der einzige Zeuge, ein an dem Abend eingesetzter Polizeibeamter, konnte sich in der Hauptverhandlung nicht mehr aus eigener Kraft an den Vorfall erinnern. Vielmehr war ihm zuvor die gesamte Ermittlungsakte durch den Hauptsachbearbeiter des Falls für seine Zeugenaussage überlassen worden und in die er immer wieder während seiner Aussage schaute. Nur auf dieser Grundlage war der Polizeibeamte überhaupt dazu in der Lage Angaben zur Sache zu machen. Nachdem dies Elsters Anwältin bemerkte und den vermeintlichen Augenzeugen damit konfrontierte, musste der Beamte zugeben, dass er den eigentlichen Vorgang, also das Fallenlassen eines Gegenstandes, nicht beobachtet hatte. Vielmehr hatte er diesen lediglich in der Nähe des Dynamofan Elster liegen sehen und ihm zugeordnet.
Wer nun an einen Freispruch und späte Gerechtigkeit denkt, der irrt sich. Das Amtsgericht Freiburg sah es trotz der wenig erkenntnisreichen Aussage des Beamten als erwiesen an, dass Emil Elster am 25.10.2017 im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle einen Vermummungsgegenstand zu Boden habe fallen lassen, den er zuvor mit sich geführt haben soll — indem das Amtsgericht den Betroffenen allerdings “nur” zu einer Geldbuße in Höhe von 200 Euro verurteilte, wurde ihm ein zusätzliches Ei ins Nest gelegt. Dadurch konnte nicht ohne weiteres das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde genutzt werden, da bei Geldbußen von bis zu 250 Euro die Rechtsbeschwerde erst durch das Beschwerdegericht zugelassen werden muss.
Auf Anraten seiner Anwältin beließ Emil Elster ein weiteres Vorgehen gegen diese Geldbuße. Die Schwarz-Gelbe Hilfe beteiligte sich an den Anwaltskosten, welche durch die zwei Verhandlungstage am Amtsgericht Freiburg nun auf einen unteren vierstelligen Betrag angewachsen waren, nahezu deckend. Rechtliche Schritte gegen den leitenden Sachbearbeiter aufgrund der Weitergabe der Ermittlungsakte an den Zeugen wurden eingeleitet.
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe