Gerichts­ver­fah­ren wird zur Farce

28 Jul 2019 | Abgeschlossene Verfahren

Viele der schwarz-gelben Anhän­ger wer­den das DFB-Pokalspiel beim SC Frei­burg am 25.10.2017 in schlech­ter Erin­ne­rung haben. Neben einer 3:1‑Niederlage und dem damit ver­bun­de­nen vor­zei­ti­gen Aus im DFB-Pokal, herrsch­ten im und um das Frei­bur­ger Drei­sam­sta­dion skan­da­löse Zustände. Unsere schwarz-gelbe Mann­schaft konnte in den 90 Minu­ten nicht auf die übli­che Unter­stüt­zung der Fans bauen. Stun­den­lange Inge­wahrs­am­nah­men von mehr als 200 Dyna­mo­fans im Frei­bur­ger Stadt­ge­biet, will­kür­li­che Kon­trol­len vor und nach dem Spiel von Sei­ten der Poli­zei sind nur wenige Punkte eines kom­plett auf Eska­la­tion aus­ge­leg­ten Ein­satz­kon­zep­tes sei­tens der Frei­bur­ger Poli­zei­füh­rung, wel­ches die mit­ge­reis­ten Dyna­mo­fans nicht zum Sup­port hin­rei­ßen lie­ßen. Wir berich­te­ten damals über poli­zei­li­ches Fehl­ver­hal­ten direkt im Anschluss des Spiels. 

Heute wol­len wir über einen ein­zel­nen Dyna­mo­fan, nen­nen wir ihn Emil Els­ter, berich­ten, des­sen Erfah­run­gen mit die­sem unfai­ren Spiel nicht am Pokal­a­bend ende­ten. Denn Emil Els­ter erhielt nach dem Spiel eine Buß­geld­be­scheid über 330 € — der Vor­wurf: Mit­füh­ren eines Ver­mum­mungs­ge­gen­stan­des. Das Zustan­de­kom­men die­ses Beschei­des ist schlicht­weg skan­da­lös. Dyna­mo­fan Emil zog am Pokal­a­bend mit einer ca. 30-köpfigen Gruppe von schwarz-gelben Anhän­gern fuß­läu­fig zum Drei­sam­sta­dion. Unter­wegs wurde diese Gruppe von der Poli­zei gestoppt und die Per­so­na­lien kon­trol­liert. In Folge die­ser Über­prü­fun­gen ent­deck­ten die Poli­zis­ten in der Gruppe einen Schlauch­schal, wel­cher am Boden lag und ord­ne­ten die­sen nun wahl­los Emil Els­ter zu, wor­auf er sofort bestritt, dass die­ser Gegen­stand ihm gehöre. Doch das nützte nichts, statt­des­sen ver­brachte Emil Els­ter das Spiel auf der Sta­di­on­wa­che um wei­tere poli­zei­li­che Maß­nah­men über sich erge­hen zu lassen.

Emil Els­ter sah sich im Recht, ging in Ein­spruch gegen den Bescheid und nahm sich einen Rechts­bei­stand. Ange­setzt wurde eine Ver­hand­lung über diese ver­meint­li­che Ord­nungs­wid­rig­keit am Amts­ge­richt Frei­burg. Doch Emils Glaube an den ver­meint­li­chen Rechts­staat sollte sich im Laufe der zwei Ver­hand­lungs­tage um ein wei­te­res Mal erschüt­tern. Der ein­zige Zeuge, ein an dem Abend ein­ge­setz­ter Poli­zei­be­am­ter, konnte sich in der Haupt­ver­hand­lung nicht mehr aus eige­ner Kraft an den Vor­fall erin­nern. Viel­mehr war ihm zuvor die gesamte Ermitt­lungs­akte durch den Haupt­sach­be­ar­bei­ter des Falls für seine Zeu­gen­aus­sage über­las­sen wor­den und in die er immer wie­der wäh­rend sei­ner Aus­sage schaute. Nur auf die­ser Grund­lage war der Poli­zei­be­amte über­haupt dazu in der Lage Anga­ben zur Sache zu machen. Nach­dem dies Els­ters Anwäl­tin bemerkte und den ver­meint­li­chen Augen­zeu­gen damit kon­fron­tierte, musste der Beamte zuge­ben, dass er den eigent­li­chen Vor­gang, also das Fal­len­las­sen eines Gegen­stan­des, nicht beob­ach­tet hatte. Viel­mehr hatte er die­sen ledig­lich in der Nähe des Dyna­mo­fan Els­ter lie­gen sehen und ihm zugeordnet.

Wer nun an einen Frei­spruch und späte Gerech­tig­keit denkt, der irrt sich. Das Amts­ge­richt Frei­burg sah es trotz der wenig erkennt­nis­rei­chen Aus­sage des Beam­ten als erwie­sen an, dass Emil Els­ter am 25.10.2017 im Rah­men einer poli­zei­li­chen Kon­trolle einen Ver­mum­mungs­ge­gen­stand zu Boden habe fal­len las­sen, den er zuvor mit sich geführt haben soll — indem das Amts­ge­richt den Betrof­fe­nen aller­dings “nur” zu einer Geld­buße in Höhe von 200 Euro ver­ur­teilte, wurde ihm ein zusätz­li­ches Ei ins Nest gelegt. Dadurch konnte nicht ohne wei­te­res das Rechts­mit­tel der Rechts­be­schwerde genutzt wer­den, da bei Geld­bu­ßen von bis zu 250 Euro die Rechts­be­schwerde erst durch das Beschwer­de­ge­richt zuge­las­sen wer­den muss.

Auf Anra­ten sei­ner Anwäl­tin beließ Emil Els­ter ein wei­te­res Vor­ge­hen gegen diese Geld­buße. Die Schwarz-Gelbe Hilfe betei­ligte sich an den Anwalts­kos­ten, wel­che durch die zwei Ver­hand­lungs­tage am Amts­ge­richt Frei­burg nun auf einen unte­ren vier­stel­li­gen Betrag ange­wach­sen waren, nahezu deckend. Recht­li­che Schritte gegen den lei­ten­den Sach­be­ar­bei­ter auf­grund der Wei­ter­gabe der Ermitt­lungs­akte an den Zeu­gen wur­den eingeleitet.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

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