Ille­ga­ler Daten­han­del durch die Poli­zei — auch das Säch­si­sche Innen­mi­nis­te­rium mauert!

3 Sep. 2026 | Allgemein

Anfang Juni 2026 zeigte eine gemein­same Recher­che des Inter­net­por­tals netzpolitik.org und des Bay­ri­schen Rund­funks, dass sich ver­mut­lich weite Teile der deut­schen Poli­zei an der rie­si­gen Menge an gesam­mel­ten Stand­ort­da­ten durch die digi­tale Wer­be­indus­trie bedient hat — und dies wahr­schein­lich sogar ille­gal. Auf Nach­frage ver­schie­dens­ter Abge­ord­ne­ter des Säch­si­schen Land­tags mau­ert das aktu­elle säch­si­sche Innen­mi­nis­te­rium bis heute und ver­steckt sich hin­ter Geheimhaltungsklauseln.

Doch was sind die soge­nann­ten Databroker-Files überhaupt?

Diese mil­lionfa­chen Daten­sätze ent­hal­ten Stand­ort­da­ten, wel­che aus der Nut­zung von Handy-Apps stam­men, die unter ande­rem GPS-Daten für Wer­be­zwe­cke wei­ter­ge­ben. Übli­cher­weise muss der Nut­zer dafür ein­mal in die Daten­schutz­be­stim­mun­gen der App ein­wil­li­gen. Die zu Wer­be­zwe­cken erhal­te­nen Daten erschuf im Laufe der Zeit einen wei­te­ren Markt. Daten­händ­ler oder auch Dat­ab­ro­ker genannt, boten diese Daten­sätze nun für einen wei­te­ren Markt preis. Diese Daten­sätze offen­ba­ren die Bewe­gungs­pro­file von Mil­lio­nen Men­schen. Sie las­sen etwa Rück­schlüsse zu, wo sie arbei­ten, woh­nen, ein­kau­fen oder spa­zie­ren gehen, ob sie ins Kran­ken­haus, in das Sta­dion oder eben auch ins Klax fah­ren. Durch simp­les Recher­chie­ren kann man anhand die­ser Pro­file Per­so­nen ein­deu­tig iden­ti­fi­zie­ren — Wohn­adres­sen fin­det man teil­weise in Tele­fon­bü­chern und Arbeit­ge­ber wer­den in sozia­len Medien preis­ge­ge­ben. Schon die­ser Han­del mit aber­mil­lio­nen Daten­sätzen nur über die ein­ma­lige Ein­wil­li­gung ein die Daten­schutz­be­stim­mun­gen einer Handy-App ist recht­lich eine Grau­zone. Unzäh­lige Daten­schüt­zer sehen darin einen Ver­stoß gegen die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) und hal­ten die­ses kom­mer­zi­el­len Ver­kauf für ille­gal. Doch die meis­ten Dat­ab­ro­ker haben ihren Geschäfts­sitz im nicht-europäischen Aus­land, in dem sich diese Gesetze schwer bis gar nicht durch­set­zen lassen.

Am Trog sam­meln sich die Schweine! 

Dass sich aber wahr­schein­lich große Teile der deut­schen Poli­zei ohne Rechts­grund­lage an die­sen Daten­sät­zen bedient hat, setzt der Pro­ble­ma­tik noch einen wei­te­ren Hut auf. Zunächst hatte das Lan­des­kri­mi­nal­amt Meckenburg-Vorpommern ein­ge­räumt, sich Handy-Standortdaten der Werbeindus­trie beschafft zu haben. In Bran­den­burg hat sich die Poli­zei ver­mut­lich kom­mer­zi­elle Daten von Wirt­schafts­aus­kunfteien besorgt.In vie­len Bun­des­län­dern lie­fen nun die oppo­si­tio­nel­len Kräfte gegen diese höchst­frag­li­che Pra­xis der Poli­zei Sturm und for­derAuf­klä­rung. In Sach­sen stell­ten die Abge­ord­ne­ten Bernd Rudolph (BSW) und Valen­tin Lipp­mann (Grüne) par­la­men­ta­ri­sche Anfra­gen über diese Ein­käufe. Auch die Par­tei “Die Linke” äußerte sich kri­tisch über die even­tu­el­len Rechtsbrüche.

Doch das Säch­si­sche Innen­mi­nis­te­rium bleibt wort­karg. In bei­den Ant­wor­ten des Säch­si­schen Innen­mi­nis­ters Armin Schus­ter (CDU) wird sich aktu­ell hin­ter soge­nann­ten Ver­schluss­sa­chen und Belange des Geheim­schutz ver­steckt um kri­ti­sche Nach­fra­gen nicht zu beantworten. 

“Der unkon­trol­lierte Daten­han­del der Online-Werbeindustrie ist eine Gefahr für den Daten­schutz von aber­mil­lio­nen Men­schen. Das deut­sche Poli­zis­ten die­sem Rechts­bruch Vor­trieb leis­ten, unter­höhlt den Rechts­staat. Aktu­ell hat die säch­si­sche Poli­zei keine gesetz­li­che Befug­nis, sich diese Daten auf kom­er­zi­el­len Weg zu beschaf­fen, die dazu höchst­warhschein­lich nicht recht­mä­ßig erho­ben wur­den. Auch wur­den sol­che Shop­ping­tou­ren nicht im Lan­des­haus­halt des Frei­staats Sach­sen bewil­ligt. Die Miss­ach­tung des Rechts und des Par­la­men­ta­ris­mus scheint die Schwei­ne­rei noch zu ver­dop­peln!“ resü­miert ein Spre­cher der Schwarz-Gelben Hilfe abschließend.

Für wel­che Zweck oder mit wel­chen Aus­maß die Säch­si­sche Poli­zei hier recht­wid­rig gehan­delt hat, lässt sich aktu­ell nicht mal erah­nen. Eine Ver­knüp­fung die­ser erwor­be­nen Stand­ort­da­ten oder zukünf­tig beschaff­ten Per­so­nen­da­ten mit KI-gestützen Soft­ware­tools, die jüngst mit der Reform Säch­si­scher Poli­zei­ge­setze durch­ge­wun­ken wurde, würde alle Bür­ger zu einem voll­stän­dig über­wach­ba­ren und glä­ser­nen Indi­vi­dium machen.

Des­halb for­dern wir, die Schwarz-Gelbe Hilfe — Fan­hilfe der SG Dynamo Dres­den — umfang­rei­che Auf­klä­rung über die­sen Datenskandal!

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