Am 15.9. wird unsere SGD zum zweiten mal in dieser Saison in Nordrhein-Westfalen spielen, zum zweiten mal in dieser Saison ist das mit Aufenthaltsverboten in der jeweiligen Stadt verknüpft. War die Anzahl der AVs in Bochum noch recht überschaubar, so ist sie im Vorfeld der Begegnung in Düsseldorf ungleich höher. Dieses mal hat die zuständige Behörde den Betroffenen ein Anhörungsrecht eingeräumt. Bis zum 3.9. darf man sich äußern und Gründe vorbringen, die gegen ein AV sprechen. In der Regel folgt dann das eigentliche AV verbunden mit einem angedrohten Zwangsgeld, falls man im jeweiligen Speergebiet angetroffen wird.
Für die jenigen, die nicht wissen, was ein Aufenthaltsverbot bedeutet hier ein kleiner Exkurs:
Polizeigesetz § 27a
(2) Die Polizei kann einer Person verbieten, einen bestimmten Ort, ein bestimmtes Gebiet innerhalb einer Gemeinde oder ein Gemeindegebiet zu betreten oder sich dort aufzuhalten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person dort eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird (Aufenthaltsverbot). Das Aufenthaltsverbot ist zeitlich und örtlich auf den zur Verhütung der Straftat erforderlichen Umfang zu beschränken und darf räumlich nicht den Zugang zur Wohnung der betroffenen Person umfassen. Es darf die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten.
AG Fananwälte
Bei Aufenthaltsverboten handelt es sich um polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Den Fußballfans wird untersagt, am Spieltag einen bestimmten Bereich (bspw. Stadion und –umfeld, Anfahrtswege, Bahnhöfe, mitunter sogar ganze Gemeindegebiete) zu betreten.
Die Verhängung eines Aufenthaltsverbot erfordert eine Prognoseentscheidung dergestalt, dass die betroffene Person in Zukunft in dem bestimmten örtlichen Bereich Straftaten begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird. Regelmäßig soll dies der Fall sein, wenn die betroffene Person in dem örtlichen Bereich, für den die Platzverweisung greifen soll, bereits vergleichbare Straftaten begangen oder zu ihrer Begehung beigetragen hat und Wiederholungsgefahr besteht.
Wie auch letztes Jahr in Köln, arbeitet man in Düsseldorf mit einer Tabelle, die die vermeintlichen Straftaten und somit Begründungen für das AV auflistet. Zum Nachteil der Betroffenen wird bei dieser Auflistung aber weder auf Aktualität noch auf Wahrheitsgehalt der Angaben Wert gelegt. In den uns bis jetzt vorliegenden Fällen werden Stadionverbote aufgelistet, die längst aufgehoben wurden und das diesbezüglich eingestellte Verfahren als offenes Verfahren beschrieben. Personalienkontrollen, die evtl. im Zusammenhang mit einer Straftat stehen könnten, finden sich ebenso wieder, wie Platzverweise aus 2011. Hinzu kommt, und das beschreibt den Charakter der verantwortlichen Behörde recht gut, das ausnahmslose alle Verdächtigungen als bewiesene Fakten wiedergegeben werden. Steht man also im Verdacht einen Landfriedensbruch begangen zu haben und wurden deshalb die Personalien am Rande eines Fußballspiels aufgenommen, heißt es in der Tabelle “Der … begang einen Landfriedensbruch”. Verbunden mit der bereits erwähnten nicht vorhanden Aktualität der Tabelle sind es genau diese Anschuldigungen, die den betroffenen zur Weißglut bringen, gerade wenn man den Einstellungsbescheid über das entsprechende Ermittlungsverfahren bereits seit Monaten im Aktenordner hat. Der oft zitierte Staat im Staat lässt hier wieder grüßen, den Grundsätze vom Demokratie und Rechtsstaat, werden bewusst ignoriert. Gerichtsurteile? Bewiesene Schuld? Fehlanzeige. Stattdessen bloße Behauptungen und Verdachtsmomente die als erwiesen verkauft werden. Die Polizei hat schließlich immer recht.
Wir raten euch in jedem Fall auf das Verbot zu reagieren, in dem ihreinen Widerspruch schreibt und dabei die aufgelisteten Sachverhalte, sofern möglich, widerlegt. Wichtig sind hierbei Kopien von jedem Einstellungsbescheid. Wenn die Verfahren im Sande verlaufen sind und ihr nie wieder etwas gehört habt, dann schreibt auch das nieder. Die Schwarz-Gelbe Hilfe will euch hierbei so gut es geht unterstützen! Wendet euch per Mail an uns oder sprecht uns auf St. Pauli an, wenn ihr nicht mehr weiter wisst. Auch wenn ihr am Ende den Brief selbst schreiben müsst, können wir in eurem speziellen Fall evlt. nützliche Tipps geben.
Weitere Infos: http://www.fananwaelte.de/Forderungen/Aufenthaltsverbote