In Sach­sen steigt das Risiko einer Vorstrafe

18 März 2019 | Allgemein, Blick über den Tellerrand

Mit einer medi­en­wirk­sa­men Pres­se­kon­fe­renz Mitte Februar 2019 stellte der säch­si­sche Jus­tiz­mi­nis­ter Gem­kow und der Gene­ral­staats­an­walt Strobl die neue „Rund­ver­fü­gung des Gene­ral­staats­an­wal­tes zur ein­heit­li­chen Straf­ver­fol­gungs­pra­xis und Straf­zu­mes­sung“ vor.

Schlä­ge­reien, Daten­dieb­stahl, Schwarz­fah­ren oder Sach­be­schä­di­gung sol­len in Sach­sen künf­tig här­ter bestraft wer­den. Die Jus­tiz solle auch Baga­tell­fälle kon­se­quen­ter ver­fol­gen und mit dem „Werk­zeug­kas­ten der Straf­pro­zess­ord­nung“ ahn­den, sagte Gene­ral­staats­an­walt Klaus Strobl über seine Rund­ver­fü­gung die am 1. März in Kraft trat.
Ver­fah­rens­ein­stel­lun­gen sind dem­nach nur noch nach Zustim­mung der Staats­an­walt­schaft mög­lich, die wie­derum der Gene­ral­staats­an­walt mit minis­te­ri­el­lem Segen bei pflicht­ge­mä­ßem Ermes­sen an die Leine gelegt wurde. Diese Rund­ver­fü­gung sehen wir, die Schwarz-Gelbe Hilfe e.V., sehr kri­tisch. Mit die­ser Ver­fü­gung wird durch Wei­sun­gen der Gene­ral­staats­an­walt­schaft die bun­des­deut­sche Rechtssprechung/-anwendung unter­höhlt und ange­grif­fen. Es steigt für säch­si­sche Bür­ger im Ver­gleich zum rest­li­chen Bun­des­bür­ger, das Risiko auf eine Vor­strafe, d. h. eine Ein­tra­gung in das Bundeszentralregister.

Eben­falls sol­len nach dem Gene­ral­staats­an­walt säch­si­sche Gerichte künf­tig nicht nur bei Ver­kehrs­de­lik­ten Fahr­ver­bote ver­hän­gen dür­fen. Dem­nach kön­nen unter ande­rem Laden­dieb­stahl, Leis­tungs­er­schlei­chung, Steu­er­hin­ter­zie­hung, Sach­be­schä­di­gung, Graf­fiti und auch Schlä­ge­reien mit dem Ent­zug des Füh­rer­scheins sank­tio­niert werden.
Auch die­ser Teil der Ver­fü­gung ist zu kri­ti­sie­ren. Die Gleich­heit vor dem Gesetz wird unter­gra­ben, denn Tref­fen kann es ja nur den­je­ni­gen, der eine Fahr­erlaub­nis hat. Wer in einer Stadt wohnt, kann auf den öffent­li­chen Nah­ver­kehr aus­wei­chen, auf dem Dorf hin­ge­gen kann es jeman­den exis­ten­zi­ell treffen.

Kri­tik kommt auch aus Rei­hen der “Neuen Rich­ter­ver­ei­ni­gung (NRV)”, die diese Gene­ral­ver­fü­gung als Sym­bol­po­li­tik erach­ten. Ruben Fran­zen, Jugend­rich­ter am Amts­ge­richt Eilen­burg und Mit­glied im Bun­des­vor­stand des NRV sagte gegen­über der Freien Presse: “Anstatt sich mit den Res­sour­cen auf Kleinst­kri­mi­na­li­tät zu kon­zen­trie­ren, wäre es doch mög­lich, jetzt ver­stärkt und inten­si­ver als bis­her schwer­ge­wich­ti­gere Straf­ta­ten zu ver­fol­gen. So wird nur das Vor­ur­teil gestärkt, dass man die Klei­nen hänge, aber die Gro­ßen lau­fen lasse.”

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

Bild: Quelle

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