In Sach­sen steigt das Risiko einer Vorstrafe

18 Mrz 2019 | Allgemein, Blick über den Tellerrand

Mit einer medi­en­wirk­sa­men Pres­se­kon­fe­renz Mitte Februar 2019 stellte der säch­si­sche Jus­tiz­mi­nis­ter Gem­kow und der Gene­ral­staats­an­walt Strobl die neue „Rund­ver­fü­gung des Gene­ral­staats­an­wal­tes zur ein­heit­li­chen Straf­ver­fol­gungs­pra­xis und Straf­zu­mes­sung“ vor.

Schlä­ge­reien, Daten­dieb­stahl, Schwarz­fah­ren oder Sach­be­schä­di­gung sol­len in Sach­sen künf­tig här­ter bestraft wer­den. Die Jus­tiz solle auch Baga­tell­fälle kon­se­quen­ter ver­fol­gen und mit dem „Werk­zeug­kas­ten der Straf­pro­zess­ord­nung“ ahn­den, sagte Gene­ral­staats­an­walt Klaus Strobl über seine Rund­ver­fü­gung die am 1. März in Kraft trat.
Ver­fah­rens­ein­stel­lun­gen sind dem­nach nur noch nach Zustim­mung der Staats­an­walt­schaft mög­lich, die wie­derum der Gene­ral­staats­an­walt mit minis­te­ri­el­lem Segen bei pflicht­ge­mä­ßem Ermes­sen an die Leine gelegt wurde. Diese Rund­ver­fü­gung sehen wir, die Schwarz-Gelbe Hilfe e.V., sehr kri­tisch. Mit die­ser Ver­fü­gung wird durch Wei­sun­gen der Gene­ral­staats­an­walt­schaft die bun­des­deut­sche Rechtssprechung/-anwendung unter­höhlt und ange­grif­fen. Es steigt für säch­si­sche Bür­ger im Ver­gleich zum rest­li­chen Bun­des­bür­ger, das Risiko auf eine Vor­strafe, d. h. eine Ein­tra­gung in das Bundeszentralregister.

Eben­falls sol­len nach dem Gene­ral­staats­an­walt säch­si­sche Gerichte künf­tig nicht nur bei Ver­kehrs­de­lik­ten Fahr­ver­bote ver­hän­gen dür­fen. Dem­nach kön­nen unter ande­rem Laden­dieb­stahl, Leis­tungs­er­schlei­chung, Steu­er­hin­ter­zie­hung, Sach­be­schä­di­gung, Graf­fiti und auch Schlä­ge­reien mit dem Ent­zug des Füh­rer­scheins sank­tio­niert werden.
Auch die­ser Teil der Ver­fü­gung ist zu kri­ti­sie­ren. Die Gleich­heit vor dem Gesetz wird unter­gra­ben, denn Tref­fen kann es ja nur den­je­ni­gen, der eine Fahr­erlaub­nis hat. Wer in einer Stadt wohnt, kann auf den öffent­li­chen Nah­ver­kehr aus­wei­chen, auf dem Dorf hin­ge­gen kann es jeman­den exis­ten­zi­ell treffen.

Kri­tik kommt auch aus Rei­hen der “Neuen Rich­ter­ver­ei­ni­gung (NRV)”, die diese Gene­ral­ver­fü­gung als Sym­bol­po­li­tik erach­ten. Ruben Fran­zen, Jugend­rich­ter am Amts­ge­richt Eilen­burg und Mit­glied im Bun­des­vor­stand des NRV sagte gegen­über der Freien Presse: “Anstatt sich mit den Res­sour­cen auf Kleinst­kri­mi­na­li­tät zu kon­zen­trie­ren, wäre es doch mög­lich, jetzt ver­stärkt und inten­si­ver als bis­her schwer­ge­wich­ti­gere Straf­ta­ten zu ver­fol­gen. So wird nur das Vor­ur­teil gestärkt, dass man die Klei­nen hänge, aber die Gro­ßen lau­fen lasse.”

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

Bild: Quelle

Mehr Artikel

Joa­chim Herr­mann tritt Grund­rechte mit Füßen – Fuß­ball­fans sind keine Staatsgefahr
Joa­chim Herr­mann tritt Grund­rechte mit Füßen – Fuß­ball­fans sind keine Staatsgefahr

Joa­chim Herr­mann tritt Grund­rechte mit Füßen – Fuß­ball­fans sind keine Staatsgefahr

Der bayerische Innenminister hat sich heute herablassend über Fußballfans geäußert. Der Dachverband der Fanhilfen widerspricht den Aussagen von Joachim Herrmann deutlich und fordert eine sachliche Debatte anhand polizeieigener Statistiken.Dazu betont Linda Röttig,...

Bun­des­wei­tes Tref­fen der Fan­hil­fen – Fan­hil­fen for­dern Abrüs­tung der Polizei
Bun­des­wei­tes Tref­fen der Fan­hil­fen – Fan­hil­fen for­dern Abrüs­tung der Polizei

Bun­des­wei­tes Tref­fen der Fan­hil­fen – Fan­hil­fen for­dern Abrüs­tung der Polizei

Der Dachverband der Fanhilfen hat sich heute zu seinem jährlichen bundesweiten Treffen in Münster zusammengefunden. Die Fanhilfen fordern eine Abrüstung der Polizei und sprechen sich für ein Schusswaffen- und Pfeffersprayverbot in den Stadien aus. Auch die...