Mit einer medienwirksamen Pressekonferenz Mitte Februar 2019 stellte der sächsische Justizminister Gemkow und der Generalstaatsanwalt Strobl die neue „Rundverfügung des Generalstaatsanwaltes zur einheitlichen Strafverfolgungspraxis und Strafzumessung“ vor.
Schlägereien, Datendiebstahl, Schwarzfahren oder Sachbeschädigung sollen in Sachsen künftig härter bestraft werden. Die Justiz solle auch Bagatellfälle konsequenter verfolgen und mit dem „Werkzeugkasten der Strafprozessordnung“ ahnden, sagte Generalstaatsanwalt Klaus Strobl über seine Rundverfügung die am 1. März in Kraft trat.
Verfahrenseinstellungen sind demnach nur noch nach Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich, die wiederum der Generalstaatsanwalt mit ministeriellem Segen bei pflichtgemäßem Ermessen an die Leine gelegt wurde. Diese Rundverfügung sehen wir, die Schwarz-Gelbe Hilfe e.V., sehr kritisch. Mit dieser Verfügung wird durch Weisungen der Generalstaatsanwaltschaft die bundesdeutsche Rechtssprechung/-anwendung unterhöhlt und angegriffen. Es steigt für sächsische Bürger im Vergleich zum restlichen Bundesbürger, das Risiko auf eine Vorstrafe, d. h. eine Eintragung in das Bundeszentralregister.
Ebenfalls sollen nach dem Generalstaatsanwalt sächsische Gerichte künftig nicht nur bei Verkehrsdelikten Fahrverbote verhängen dürfen. Demnach können unter anderem Ladendiebstahl, Leistungserschleichung, Steuerhinterziehung, Sachbeschädigung, Graffiti und auch Schlägereien mit dem Entzug des Führerscheins sanktioniert werden.
Auch dieser Teil der Verfügung ist zu kritisieren. Die Gleichheit vor dem Gesetz wird untergraben, denn Treffen kann es ja nur denjenigen, der eine Fahrerlaubnis hat. Wer in einer Stadt wohnt, kann auf den öffentlichen Nahverkehr ausweichen, auf dem Dorf hingegen kann es jemanden existenziell treffen.
Kritik kommt auch aus Reihen der “Neuen Richtervereinigung (NRV)”, die diese Generalverfügung als Symbolpolitik erachten. Ruben Franzen, Jugendrichter am Amtsgericht Eilenburg und Mitglied im Bundesvorstand des NRV sagte gegenüber der Freien Presse: “Anstatt sich mit den Ressourcen auf Kleinstkriminalität zu konzentrieren, wäre es doch möglich, jetzt verstärkt und intensiver als bisher schwergewichtigere Straftaten zu verfolgen. So wird nur das Vorurteil gestärkt, dass man die Kleinen hänge, aber die Großen laufen lasse.”
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe
Bild: Quelle