Inge­wahrs­am­nahme in Aue endete mit Freispruch

23 Feb 2015 | Abgeschlossene Verfahren

Nicht nur die 2:0 Nie­der­lage gegen die Schach­ter aus dem Erz­ge­birge in der letz­ten Sai­son, son­dern auch die nach­fol­gende Gewahrs­am­nahme fühl­ten sich sicher­lich für Moritz wie ein ver­spä­te­ter April­scherz an. Als Moritz nach dem Spiel seine Mit­fah­rer in der Men­schen­menge vor dem Gäs­te­block ver­lor, ent­schied er sich mit einem wei­te­ren Kum­pel auf der erhöh­ten Bun­des­straße nach ihnen Aus­schau zu hal­ten. Kurz dar­auf folgte auf dem Abhang zum Bus­park­platz ein Hand­ge­menge, bei dem der zur Straße gren­zende Holz­zaun in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wurde. Die bei­den Freunde sahen sich nun her­an­strö­men­den Poli­zei­ein­hei­ten und den Tumul­ten aus­ge­setzt. Als sie sich für wenige Sekun­den aus den Augen ver­lo­ren und Moritz sei­nen Freund anschlie­ßend auf der Straße lie­gen sah und ihm hel­fen wollte, wurde er kurz dar­auf von einem Poli­zis­ten zu Boden gewor­fen. Er schlug mit dem Kopf auf der Straße auf und trug eine Platz­wunde davon. Man führte ihn nun Rich­tung Park­platz ab. Hin­ter einem Ein­satz­wa­gen folgte nun das übli­che Pro­ze­dere — Beleh­rung und Video­gra­fie­rung des Fans. Den Grund für die Maß­nahme nann­ten die Beam­ten Moritz gegen­über nicht, nur sei­nen Kum­pel traf er eben­falls am Poli­zei­wa­gen wieder.

Einige Monate gin­gen nun ins Land, die Schwarz-Gelben stie­gen ab und Moritz erhielt Post von der Poli­zei. Aus die­sem Schrei­ben ging her­vor, dass gegen ihn wegen gefähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung ermit­telt wird. Moritz machte im Nach­gang alles rich­tig. Er beauf­tragte einen Anwalt aus sei­ner Her­kunfts­stadt mit die­sem Fall. Die­ser bean­tragte nach Abschluss der Beweis­auf­nahme Akten­ein­sicht, aus der her­vor­ging, dass Moritz an jenem Tag einem Poli­zei­be­am­ten gegen den Helm geschla­gen haben, und die­ser dar­auf­hin zu Boden gegan­gen sein soll. Auch infor­mierte er wäh­rend der Ermitt­lun­gen die Schwarz-Gelbe Hilfe e.V.! Als Mit­glied sag­ten wir ihm natür­lich unsere Unter­stüt­zung zu und beglei­te­ten das Verfahren.

Wenige Wochen spä­ter kam es für Moritz noch schlim­mer. Nach einer erfolg­lo­sen schrift­li­chen Anhö­rung sprach der Heim­ver­ein ihm ein Sta­di­on­ver­bot bis Mitte 2017 aus. Im Januar 2015 kam es dann schließ­lich zur Gerichts­ver­hand­lung, bei der ins­ge­samt sechs Poli­zei­be­amte als Zeu­gen gela­den waren. Der geschä­digte Poli­zist sagte aus, dass er einen Schlag gegen den Kopf spürte und zum Zeit­punkt der Tat einen ver­meint­li­chen Täter iden­ti­fi­zie­ren konnte. Um den vor Gericht gela­de­nen Moritz habe es sich dabei jedoch nicht gehan­delt. Auch die als Zeu­gen gela­de­nen Kol­le­gen konn­ten wenig spä­ter ebenso wenig zur Auf­klä­rung bei­tra­gen. Weder konn­ten sie sich an Moritz erin­nern, noch waren sie zum Tat­zeit­punkt am ver­meint­li­chen Ort der Aus­ein­an­der­set­zung. Das Gericht sah sich auf­grund der Beweis­lage gezwun­gen, den Ange­klag­ten für die gegen ihn erho­be­nen Vor­würfe frei­zu­spre­chen. Alle Kos­ten, sowohl die Anwalts­kos­ten als auch die Kos­ten für die Ver­hand­lung und den Dienst­aus­fall der als Opfer bzw. Zeu­gen gela­de­nen Poli­zis­ten trägt nun die Staatskasse.
Warum aller­dings Moritz an dem Tag kurz­zei­tig in Gewahr­sam genom­men wurde und ein lang­wie­ri­ges Ermitt­lungs­ver­fah­ren inklu­sive Gerichts­ver­hand­lung folgte, blieb am Tag der Ver­hand­lung unbeantwortet. 

Das bun­des­weite Sta­di­on­ver­bot wurde bis­her noch nicht auf­ge­ho­ben — wir blei­ben aber dran, damit Moritz hof­fent­lich zeit­nah wie­der ein Sta­dion betre­ten darf!

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