Nicht nur die 2:0 Niederlage gegen die Schachter aus dem Erzgebirge in der letzten Saison, sondern auch die nachfolgende Gewahrsamnahme fühlten sich sicherlich für Moritz wie ein verspäteter Aprilscherz an. Als Moritz nach dem Spiel seine Mitfahrer in der Menschenmenge vor dem Gästeblock verlor, entschied er sich mit einem weiteren Kumpel auf der erhöhten Bundesstraße nach ihnen Ausschau zu halten. Kurz darauf folgte auf dem Abhang zum Busparkplatz ein Handgemenge, bei dem der zur Straße grenzende Holzzaun in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die beiden Freunde sahen sich nun heranströmenden Polizeieinheiten und den Tumulten ausgesetzt. Als sie sich für wenige Sekunden aus den Augen verloren und Moritz seinen Freund anschließend auf der Straße liegen sah und ihm helfen wollte, wurde er kurz darauf von einem Polizisten zu Boden geworfen. Er schlug mit dem Kopf auf der Straße auf und trug eine Platzwunde davon. Man führte ihn nun Richtung Parkplatz ab. Hinter einem Einsatzwagen folgte nun das übliche Prozedere — Belehrung und Videografierung des Fans. Den Grund für die Maßnahme nannten die Beamten Moritz gegenüber nicht, nur seinen Kumpel traf er ebenfalls am Polizeiwagen wieder.
Einige Monate gingen nun ins Land, die Schwarz-Gelben stiegen ab und Moritz erhielt Post von der Polizei. Aus diesem Schreiben ging hervor, dass gegen ihn wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird. Moritz machte im Nachgang alles richtig. Er beauftragte einen Anwalt aus seiner Herkunftsstadt mit diesem Fall. Dieser beantragte nach Abschluss der Beweisaufnahme Akteneinsicht, aus der hervorging, dass Moritz an jenem Tag einem Polizeibeamten gegen den Helm geschlagen haben, und dieser daraufhin zu Boden gegangen sein soll. Auch informierte er während der Ermittlungen die Schwarz-Gelbe Hilfe e.V.! Als Mitglied sagten wir ihm natürlich unsere Unterstützung zu und begleiteten das Verfahren.
Wenige Wochen später kam es für Moritz noch schlimmer. Nach einer erfolglosen schriftlichen Anhörung sprach der Heimverein ihm ein Stadionverbot bis Mitte 2017 aus. Im Januar 2015 kam es dann schließlich zur Gerichtsverhandlung, bei der insgesamt sechs Polizeibeamte als Zeugen geladen waren. Der geschädigte Polizist sagte aus, dass er einen Schlag gegen den Kopf spürte und zum Zeitpunkt der Tat einen vermeintlichen Täter identifizieren konnte. Um den vor Gericht geladenen Moritz habe es sich dabei jedoch nicht gehandelt. Auch die als Zeugen geladenen Kollegen konnten wenig später ebenso wenig zur Aufklärung beitragen. Weder konnten sie sich an Moritz erinnern, noch waren sie zum Tatzeitpunkt am vermeintlichen Ort der Auseinandersetzung. Das Gericht sah sich aufgrund der Beweislage gezwungen, den Angeklagten für die gegen ihn erhobenen Vorwürfe freizusprechen. Alle Kosten, sowohl die Anwaltskosten als auch die Kosten für die Verhandlung und den Dienstausfall der als Opfer bzw. Zeugen geladenen Polizisten trägt nun die Staatskasse.
Warum allerdings Moritz an dem Tag kurzzeitig in Gewahrsam genommen wurde und ein langwieriges Ermittlungsverfahren inklusive Gerichtsverhandlung folgte, blieb am Tag der Verhandlung unbeantwortet.
Das bundesweite Stadionverbot wurde bisher noch nicht aufgehoben — wir bleiben aber dran, damit Moritz hoffentlich zeitnah wieder ein Stadion betreten darf!