Köl­sche Klün­gel: Zuschau­er­fehl­ver­hal­ten – theo­re­tisch immer ausschließbar?!

13 Jun 2014 | Repression

Der Köl­sche Klün­gel zum Thema Zuschauerausschluss:

Sol­che und andere abwe­gige The­sen sind im neuen 9‑Punkte-Papier des DFB zu bestau­nen. Die grund­sätz­li­che Not­wen­dig­keit eines neuen Akti­ons­pa­piers gegen die angeb­lich gestie­gene Gewalt in deut­schen Sta­dien erschließt sich dem nor­ma­len Ver­stand kaum. In der Öffent­lich­keit wird die­ses als „vor­beu­gende Maß­nah­men zur Ver­mei­dung neu­er­li­cher Vor­fälle“ (Dr. Rai­ner Koch) ver­kauft, um der Poli­tik und den Medien zu sug­ge­rie­ren, man wehre sich gegen die ver­meint­li­chen bür­ger­kriegs­ähn­li­chen Zustände in deut­schen Sta­dien. Dass die Gefahr, Opfer einer Gewalt­tat zu wer­den, auf jedem Volks­fest sta­tis­tisch deut­lich höher ist, als beim Besuch eines Fuß­ball­spiels, stößt auf taube Ohren. Nach­dem die Rot-Schwarze Hilfe aus Nürn­berg bereits ver­gan­gene Woche die Absur­di­tät der gefor­der­ten Inre­gress­nah­men auf­ge­zeigt hat (http://www.rot-schwarze-hilfe.de/index.php/klartext/518–9‑punkte-plan-entlarvt-den-dfb-umlegung-von-verbandsstrafen-klar-rechtswidrig), wid­men wir uns heute dem mög­li­chen Zuschauerausschluss.

Die­ser wird – vor dem Hin­ter­grund der fol­gen­schwe­ren wirt­schaft­li­chen Kon­se­quen­zen – als „Ultima Ratio“ , sprich als letz­tes Mit­tel ange­se­hen. Sollte dies zum Tra­gen kom­men, kann der gast­ge­bende Ver­ein mit einem geschätz­ten Umsatz­ver­lust in fünf­stel­li­ger Höhe rech­nen, da der Umsatz aus dem Ver­kauf der Tickets aus­bleibt sowie der Absatz aus Geträn­ken, Essen, Merchandise-Artikeln, etc. Hier sollte der DFB die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit hin­ter­fra­gen. Wird er die Ver­eine so hart bestra­fen, nur weil im Block eine Fackel brennt? Der Wunsch des DFB ist es, dass die Ver­eine zukünf­tig als pri­mä­res Mit­tel die soge­nann­ten “Chao­ten” in Regress neh­men sol­len. Aller­dings ber­gen sol­che Regress­an­sprü­che viel­fäl­tige juris­ti­sche Pro­bleme, womit es alles andere als unwahr­schein­lich ist, dass der DFB mit­tel­fris­tig wie­der Zuschau­er­aus­schlüsse gegen Ver­eine aus­spre­chen wird. “Es liegt an den Ver­ei­nen” kann als Erpres­sung sei­tens des DFB gedeu­tet wer­den, um die Ver­eine unter Druck zu set­zen, die Inre­gress­nahme mit allen Mit­teln durch­zu­set­zen und die Fuß­ball­fans aber­mals an der Trenn­li­nie zwi­schen “Gut” und “Böse” aufzuspalten.

In der Ver­gan­gen­heit gab es bereits meh­rere Teil­aus­schlüsse oder kom­plette Zuschau­er­aus­schlüsse. Nun stellt sich die Frage, ob diese Maß­nahme das vom DFB gewünschte Ziel erreicht? Wie die Ver­gan­gen­heit deut­lich gezeigt hat, kann dies ganz klar ver­neint wer­den. Im Gegen­teil: Als Ein­tracht Frank­furt mit einem Zuschau­er­aus­schluss bei Union Ber­lin bestraft wurde, zeig­ten sich Union-Fans soli­da­risch und ver­sorg­ten die Eintracht-Fans mit Kar­ten. Auch beim Zuschau­er­aus­schluss des 1. FC Köln in Hof­fen­heim haben sich die Fans vom FC unge­ach­tet des Aus­schlus­ses mit Kar­ten ver­sor­gen kön­nen und haben ihre Mann­schaft lei­den­schaft­lich und laut unter­stützt. Es wer­den große Fan­mas­sen sank­tio­niert und zu Unrecht bestraft. Kol­lek­tiv­stra­fen sind in jedem demo­kra­ti­schen Rechts­sys­tem strikt aus­ge­schlos­sen und soll­ten auch in dem Ver­hält­nis zwi­schen DFB, den Ver­ei­nen und den Anhän­gern ein abso­lu­tes und unum­stöß­li­ches Tabu dar­stel­len. Andern­falls wird gerade den jun­gen Fuß­ball­fans ein fal­sches Rechts­ver­ständ­nis vermittelt.

Aus die­sen Grün­den dür­fen Zuschau­er­aus­schlüsse nicht als „Ultima Ratio“ gel­ten, son­dern müs­sen kate­go­risch aus­ge­schlos­sen werden.

Quelle: Köl­sche Klün­gel: Zuschau­er­fehl­ver­hal­ten – theo­re­tisch immer ausschließbar?!

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