Der Kölsche Klüngel zum Thema Zuschauerausschluss:
Solche und andere abwegige Thesen sind im neuen 9‑Punkte-Papier des DFB zu bestaunen. Die grundsätzliche Notwendigkeit eines neuen Aktionspapiers gegen die angeblich gestiegene Gewalt in deutschen Stadien erschließt sich dem normalen Verstand kaum. In der Öffentlichkeit wird dieses als „vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung neuerlicher Vorfälle“ (Dr. Rainer Koch) verkauft, um der Politik und den Medien zu suggerieren, man wehre sich gegen die vermeintlichen bürgerkriegsähnlichen Zustände in deutschen Stadien. Dass die Gefahr, Opfer einer Gewalttat zu werden, auf jedem Volksfest statistisch deutlich höher ist, als beim Besuch eines Fußballspiels, stößt auf taube Ohren. Nachdem die Rot-Schwarze Hilfe aus Nürnberg bereits vergangene Woche die Absurdität der geforderten Inregressnahmen aufgezeigt hat (http://www.rot-schwarze-hilfe.de/index.php/klartext/518–9‑punkte-plan-entlarvt-den-dfb-umlegung-von-verbandsstrafen-klar-rechtswidrig), widmen wir uns heute dem möglichen Zuschauerausschluss.
Dieser wird – vor dem Hintergrund der folgenschweren wirtschaftlichen Konsequenzen – als „Ultima Ratio“ , sprich als letztes Mittel angesehen. Sollte dies zum Tragen kommen, kann der gastgebende Verein mit einem geschätzten Umsatzverlust in fünfstelliger Höhe rechnen, da der Umsatz aus dem Verkauf der Tickets ausbleibt sowie der Absatz aus Getränken, Essen, Merchandise-Artikeln, etc. Hier sollte der DFB die Verhältnismäßigkeit hinterfragen. Wird er die Vereine so hart bestrafen, nur weil im Block eine Fackel brennt? Der Wunsch des DFB ist es, dass die Vereine zukünftig als primäres Mittel die sogenannten “Chaoten” in Regress nehmen sollen. Allerdings bergen solche Regressansprüche vielfältige juristische Probleme, womit es alles andere als unwahrscheinlich ist, dass der DFB mittelfristig wieder Zuschauerausschlüsse gegen Vereine aussprechen wird. “Es liegt an den Vereinen” kann als Erpressung seitens des DFB gedeutet werden, um die Vereine unter Druck zu setzen, die Inregressnahme mit allen Mitteln durchzusetzen und die Fußballfans abermals an der Trennlinie zwischen “Gut” und “Böse” aufzuspalten.
In der Vergangenheit gab es bereits mehrere Teilausschlüsse oder komplette Zuschauerausschlüsse. Nun stellt sich die Frage, ob diese Maßnahme das vom DFB gewünschte Ziel erreicht? Wie die Vergangenheit deutlich gezeigt hat, kann dies ganz klar verneint werden. Im Gegenteil: Als Eintracht Frankfurt mit einem Zuschauerausschluss bei Union Berlin bestraft wurde, zeigten sich Union-Fans solidarisch und versorgten die Eintracht-Fans mit Karten. Auch beim Zuschauerausschluss des 1. FC Köln in Hoffenheim haben sich die Fans vom FC ungeachtet des Ausschlusses mit Karten versorgen können und haben ihre Mannschaft leidenschaftlich und laut unterstützt. Es werden große Fanmassen sanktioniert und zu Unrecht bestraft. Kollektivstrafen sind in jedem demokratischen Rechtssystem strikt ausgeschlossen und sollten auch in dem Verhältnis zwischen DFB, den Vereinen und den Anhängern ein absolutes und unumstößliches Tabu darstellen. Andernfalls wird gerade den jungen Fußballfans ein falsches Rechtsverständnis vermittelt.
Aus diesen Gründen dürfen Zuschauerausschlüsse nicht als „Ultima Ratio“ gelten, sondern müssen kategorisch ausgeschlossen werden.
Quelle: Kölsche Klüngel: Zuschauerfehlverhalten – theoretisch immer ausschließbar?!