Messenger-Überwachung: Kann die Poli­zei eure ver­schlüs­sel­ten Nach­rich­ten mitlesen?

21 Sep. 2026 | Allgemein

Messenger-Überwachung: Kann die Poli­zei eure ver­schlüs­sel­ten Nach­rich­ten mitlesen?

Mes­sen­ger gehö­ren für viele Fuß­ball­fans zum ganz nor­ma­len All­tag. Man schreibt mit Freun­den, der Fami­lie oder Kol­le­gen und wir alle gehen davon aus, dass unsere Nach­rich­ten geschützt sind. Beson­ders durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, mit wel­cher bei­spiels­weise Whats­App große Wer­bung macht, ent­steht der Ein­druck: Nie­mand außer den im Chat betei­lig­ten Per­so­nen kann diese Nach­rich­ten lesen.

Ganz so ein­fach ist es aller­dings nicht. Anfang Sep­tem­ber 2026 zeigte eine Recher­che von netzpolitik.org auf, dass, auch wenn eine Kom­mu­ni­ka­tion ver­schlüs­selt statt­fin­det, es für die Poli­zei andere Mög­lich­kei­ten gibt, an die Nach­rich­ten zu gelangen.

Was bedeu­tet Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?

Bei einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird eine Nach­richt auf dem Gerät des Absen­ders ver­schlüs­selt und erst auf dem Gerät des Emp­fän­gers wie­der ent­schlüs­selt. Damit soll ver­hin­dert wer­den, dass Dritte, also z.B. die Poli­zei oder andere Unbe­fugte, eine Nach­richt wäh­rend der Über­tra­gung ein­fach abfan­gen und lesen können.

Das ist aber nicht damit gleich­zu­set­zen, dass ein Nutzer-Konto bei Mes­sen­gern wie Whats­App und Signal voll­kom­men unan­greif­bar ist. Auch das soge­nannte Account-Cloning hängt eng mit der Ende-zu-Ende Ver­schlüs­se­lung zusammen.

Doch was ist Account-Cloning?

Nor­ma­ler­weise benutzt man einen Mes­sen­ger auf sei­nem eige­nen Smart­phone. Bei man­chen Diens­ten kann man aber zusätz­lich einen Com­pu­ter oder ein ande­res Gerät mit dem Benutzer-Konto der jewei­li­gen App ver­bin­den. Bei Whats­App ist bei­spiels­weise Whats­App Web eine Mög­lich­keit, um die App auch auf ande­ren Gerä­ten zu nutzen.

Also bedeu­tet Account-Cloning ver­ein­facht gesagt, dass ein wei­te­res Gerät mit einem Messenger-Konto ver­bun­den wird und dass hier eben­falls Nach­rich­ten die­ses Kon­tos zugäng­lich wer­den. Genau dafür muss aber die Ver­schlüs­se­lung der Nach­rich­ten nicht unbe­dingt geknackt wer­den. Es wird näm­lich ver­sucht, einen zusätz­li­chen Zugang zu dem bereits bestehen­den Konto herzustellen.Das macht einen gro­ßen Unter­schied und den Zugriff auf die Nach­rich­ten deut­lich einfacher.

Wie kann ein sol­ches Konto ver­bun­den werden?

Dafür gibt es eine große Band­breite an Mög­lich­kei­ten. Eine davon ist der Zugriff auf das Smart­phone der betrof­fe­nen Per­son. Bei Whats­App wird bei­spiels­weise ein QR-Code ver­wen­det, um einen Com­pu­ter mit dem Konto zu verbinden.

Eine wei­tere Mög­lich­keit sind Bestä­ti­gungs­codes, wel­che bei­spiels­weise per SMS ver­schickt wer­den. Wenn ein sol­cher Code in die Hände einer ande­ren Per­son gelangt, kann er unter bestimm­ten Umstän­den für eine Anmel­dung genutzt werden.

Auch das soge­nannte Phis­hing, also das Täu­schen einer Per­son, um an einen Bestä­ti­gungs­code zu gelan­gen, kann eine Mög­lich­keit dar­stel­len, um an die Daten zu kom­men. Wich­tig zu beto­nen ist: Es geht hier­bei nicht darum, die Ver­schlüs­se­lung direkt zu durch­bre­chen, son­dern einen Zugang zu bekom­men, den der Mes­sen­ger als legi­tim ansieht.

Was kann die Poli­zei dadurch sehen?

Das ist einer der wich­tigs­ten Punkte für uns Fuß­ball­fans. Wenn ein zusätz­li­ches Gerät mit einem Benut­zer­konto ver­bun­den wird, kön­nen je nach Mes­sen­ger und tech­ni­scher Umset­zung nicht nur neue Nach­rich­ten sicht­bar wer­den. Unter Umstän­den kön­nen auch bereits vor­han­dene Chat­ver­läufe oder wei­tere Kon­to­da­ten syn­chro­ni­siert und wie­der­her­ge­stellt werden.

Damit kann eine Über­wa­chungs­maß­nahme also deut­lich mehr erfas­sen als nur die Nach­rich­ten, die ab dem Zeit­punkt der Über­wa­chung ver­schickt wer­den. Eben­falls kann ein zusätz­lich ver­bun­de­nes Gerät tech­nisch teil­weise Mög­lich­kei­ten bie­ten, über das Konto Nach­rich­ten zu verschicken.Das führt auch dazu, dass die Poli­zei auch Zugänge zu Daten und Nach­rich­ten erhält, die sie eigent­lich gar nicht über­wa­chen dürfen.

Warum ist das recht­lich umstritten?

Genau hier wird die ganze The­ma­tik etwas kom­pli­ziert. Die Ermitt­lungs­be­hör­den müs­sen sich bei Über­wa­chungs­maß­nah­men logi­scher­weise an gesetz­li­che Rege­lun­gen hal­ten. Es reicht also nicht, dass eine Methode tech­nisch funk­tio­niert. Es muss auch geklärt sein, wel­che gesetz­li­che Grund­lage dafür besteht und wel­che Daten damit erho­ben wer­den dürfen.

Der Arti­kel von netzpolitik.org geht dabei auf einen bedeu­ten­den Streit um die recht­li­che Ein­ord­nung sol­cher Maß­nah­men ein. Eine Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung (TKÜ) und eine soge­nannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sind recht­lich nicht mit einer Online-Durchsuchung gleich­zu­set­zen. Je nach­dem, wel­che Maß­nahme durch­ge­führt wer­den soll, gel­ten unter­schied­li­che Voraussetzungen.

Der Bun­des­ge­richts­hof hatte sich Anfang des Jah­res mit einer ent­spre­chen­den Über­wa­chung eines Telegram-Kontos beschäf­tigt. Dabei wurde fest­ge­stellt, dass eine heim­li­che Über­wa­chung eines Messenger-Kontos recht­lich nicht ein­fach als gewöhn­li­che Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung behan­delt wer­den kann.

Laut Pro­fes­sor Chris­tian Rück­ert, wel­cher im Arti­kel erwähnt wird, kann Account-Cloning eher in den Bereich der Online-Durchsuchung fal­len. Das ist beson­ders her­vor­zu­he­ben, da eine Online-Durchsuchung deut­lich wei­ter in die Pri­vat­sphäre einer Per­son ein­grei­fen kann.

Warum betrifft das ganze auch nor­male Nutzer?

Für die meis­ten Fuß­ball­fans klingt Messenger-Überwachung zunächst nach einem Thema, das nur für orga­ni­sierte Kri­mi­na­li­tät oder Ter­ro­ris­mus rele­vant ist. Trotz­dem ist es für jeden wich­tig, die tech­ni­schen Zusam­men­hänge zu ver­ste­hen. Viele Fans haben die grund­le­gende Ein­stel­lung: „Meine Nach­rich­ten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Also kann nie­mand sie mitlesen.“

Die Ver­schlüs­se­lung ist grund­sätz­lich eine wich­tige und auch rich­tige Schutz­funk­tion. Sie schützt die Kom­mu­ni­ka­tion vor allem auf dem Über­tra­gungs­weg. Wenn jemand aber Zugriff auf ein bereits auto­ri­sier­tes Konto erhält, befin­det er sich an einer ganz ande­ren Stelle — näm­lich direkt beim Sen­der oder Empfänger.

Des­halb bedeu­tet Ver­schlüs­se­lung nicht auto­ma­tisch, dass ein Konto unter kei­nen Umstän­den über­wacht oder kom­pro­mit­tiert wer­den kann. Es kommt auch auf den Umgang der Per­so­nen an, wel­che Zugang zu dem Chat und den Mobil­ge­rä­ten haben.

Was gilt es nun festzuhalten?

Bei der Dis­kus­sion über Messenger-Überwachung sollte man also zwei Dinge von­ein­an­der unter­schei­den. Die erste Frage ist eine aus tech­ni­scher Sicht: Wie kann man über­haupt Zugriff auf einen Mes­sen­ger bekom­men, obwohl die Nach­rich­ten Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind? Die zweite Frage ist recht­li­cher Natur: Darf der Staat diese tech­ni­schen Mög­lich­kei­ten tat­säch­lich nut­zen und wenn ja, unter wel­chen Voraussetzungen?

Der Streit um das soge­nannte Account-Cloning zeigt, dass tech­ni­sche Mög­lich­kei­ten und recht­li­che Befug­nisse nicht auto­ma­tisch das­selbe sind und man hier abso­lute Vor­sicht wal­ten las­sen sollte.

Doch was könnt hr nun dage­gen tun?

Gerade des­halb ist das Thema für unsere Gesell­schaft und vor allem beson­ders den Fuß­ball­kon­text wich­tig: Nur weil etwas tech­nisch mög­lich ist, bedeu­tet das nicht auto­ma­tisch, dass es auch erlaubt ist. Umge­kehrt schützt eine Ver­schlüs­se­lung allein nicht davor, dass jemand auf ande­rem Weg Zugang zu einem Konto oder Gerät erhält.

Daher soll­tet Ihr drei wich­tige Dinge beachten:

Zual­ler­erst ist Signal als Mes­sen­ger für den All­tag deut­lich eher zu emp­feh­len als Whats­App und Tele­gram. Signal legt gro­ßen Wert auf Daten­si­cher­heit und viele Tools sind in der App inte­griert, mit wel­chen Ihr Euch bes­ser schüt­zen könnt. Außer­dem ist Signal immer wie­der dabei, neue Lösun­gen für Pro­bleme mit der Daten­si­cher­heit zu finden.

Zwei­tens soll­tet Ihr keine wei­te­ren Geräte wie bei­spiels­weise iPads, Lap­tops oder Pc‘s mit Whats­App, Signal oder ande­ren Mes­sen­gern kop­peln, da Ihr dort kei­nen zusätz­li­chen Pass­wort­schutz als Zugang zur Soft­ware ein­rich­ten könnt.

Drit­tens: Das per­sön­lich gespro­chene Wort ist immer noch das sicherste!

Schwarz-Gelbe Hilfe

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