Messenger-Überwachung: Kann die Polizei eure verschlüsselten Nachrichten mitlesen?
Messenger gehören für viele Fußballfans zum ganz normalen Alltag. Man schreibt mit Freunden, der Familie oder Kollegen und wir alle gehen davon aus, dass unsere Nachrichten geschützt sind. Besonders durch die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, mit welcher beispielsweise WhatsApp große Werbung macht, entsteht der Eindruck: Niemand außer den im Chat beteiligten Personen kann diese Nachrichten lesen.
Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Anfang September 2026 zeigte eine Recherche von netzpolitik.org auf, dass, auch wenn eine Kommunikation verschlüsselt stattfindet, es für die Polizei andere Möglichkeiten gibt, an die Nachrichten zu gelangen.
Was bedeutet Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?
Bei einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird eine Nachricht auf dem Gerät des Absenders verschlüsselt und erst auf dem Gerät des Empfängers wieder entschlüsselt. Damit soll verhindert werden, dass Dritte, also z.B. die Polizei oder andere Unbefugte, eine Nachricht während der Übertragung einfach abfangen und lesen können.
Das ist aber nicht damit gleichzusetzen, dass ein Nutzer-Konto bei Messengern wie WhatsApp und Signal vollkommen unangreifbar ist. Auch das sogenannte Account-Cloning hängt eng mit der Ende-zu-Ende Verschlüsselung zusammen.
Doch was ist Account-Cloning?
Normalerweise benutzt man einen Messenger auf seinem eigenen Smartphone. Bei manchen Diensten kann man aber zusätzlich einen Computer oder ein anderes Gerät mit dem Benutzer-Konto der jeweiligen App verbinden. Bei WhatsApp ist beispielsweise WhatsApp Web eine Möglichkeit, um die App auch auf anderen Geräten zu nutzen.
Also bedeutet Account-Cloning vereinfacht gesagt, dass ein weiteres Gerät mit einem Messenger-Konto verbunden wird und dass hier ebenfalls Nachrichten dieses Kontos zugänglich werden. Genau dafür muss aber die Verschlüsselung der Nachrichten nicht unbedingt geknackt werden. Es wird nämlich versucht, einen zusätzlichen Zugang zu dem bereits bestehenden Konto herzustellen.Das macht einen großen Unterschied und den Zugriff auf die Nachrichten deutlich einfacher.
Wie kann ein solches Konto verbunden werden?
Dafür gibt es eine große Bandbreite an Möglichkeiten. Eine davon ist der Zugriff auf das Smartphone der betroffenen Person. Bei WhatsApp wird beispielsweise ein QR-Code verwendet, um einen Computer mit dem Konto zu verbinden.
Eine weitere Möglichkeit sind Bestätigungscodes, welche beispielsweise per SMS verschickt werden. Wenn ein solcher Code in die Hände einer anderen Person gelangt, kann er unter bestimmten Umständen für eine Anmeldung genutzt werden.
Auch das sogenannte Phishing, also das Täuschen einer Person, um an einen Bestätigungscode zu gelangen, kann eine Möglichkeit darstellen, um an die Daten zu kommen. Wichtig zu betonen ist: Es geht hierbei nicht darum, die Verschlüsselung direkt zu durchbrechen, sondern einen Zugang zu bekommen, den der Messenger als legitim ansieht.
Was kann die Polizei dadurch sehen?
Das ist einer der wichtigsten Punkte für uns Fußballfans. Wenn ein zusätzliches Gerät mit einem Benutzerkonto verbunden wird, können je nach Messenger und technischer Umsetzung nicht nur neue Nachrichten sichtbar werden. Unter Umständen können auch bereits vorhandene Chatverläufe oder weitere Kontodaten synchronisiert und wiederhergestellt werden.
Damit kann eine Überwachungsmaßnahme also deutlich mehr erfassen als nur die Nachrichten, die ab dem Zeitpunkt der Überwachung verschickt werden. Ebenfalls kann ein zusätzlich verbundenes Gerät technisch teilweise Möglichkeiten bieten, über das Konto Nachrichten zu verschicken.Das führt auch dazu, dass die Polizei auch Zugänge zu Daten und Nachrichten erhält, die sie eigentlich gar nicht überwachen dürfen.
Warum ist das rechtlich umstritten?
Genau hier wird die ganze Thematik etwas kompliziert. Die Ermittlungsbehörden müssen sich bei Überwachungsmaßnahmen logischerweise an gesetzliche Regelungen halten. Es reicht also nicht, dass eine Methode technisch funktioniert. Es muss auch geklärt sein, welche gesetzliche Grundlage dafür besteht und welche Daten damit erhoben werden dürfen.
Der Artikel von netzpolitik.org geht dabei auf einen bedeutenden Streit um die rechtliche Einordnung solcher Maßnahmen ein. Eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und eine sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) sind rechtlich nicht mit einer Online-Durchsuchung gleichzusetzen. Je nachdem, welche Maßnahme durchgeführt werden soll, gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
Der Bundesgerichtshof hatte sich Anfang des Jahres mit einer entsprechenden Überwachung eines Telegram-Kontos beschäftigt. Dabei wurde festgestellt, dass eine heimliche Überwachung eines Messenger-Kontos rechtlich nicht einfach als gewöhnliche Telekommunikationsüberwachung behandelt werden kann.
Laut Professor Christian Rückert, welcher im Artikel erwähnt wird, kann Account-Cloning eher in den Bereich der Online-Durchsuchung fallen. Das ist besonders hervorzuheben, da eine Online-Durchsuchung deutlich weiter in die Privatsphäre einer Person eingreifen kann.
Warum betrifft das ganze auch normale Nutzer?
Für die meisten Fußballfans klingt Messenger-Überwachung zunächst nach einem Thema, das nur für organisierte Kriminalität oder Terrorismus relevant ist. Trotzdem ist es für jeden wichtig, die technischen Zusammenhänge zu verstehen. Viele Fans haben die grundlegende Einstellung: „Meine Nachrichten sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Also kann niemand sie mitlesen.“
Die Verschlüsselung ist grundsätzlich eine wichtige und auch richtige Schutzfunktion. Sie schützt die Kommunikation vor allem auf dem Übertragungsweg. Wenn jemand aber Zugriff auf ein bereits autorisiertes Konto erhält, befindet er sich an einer ganz anderen Stelle — nämlich direkt beim Sender oder Empfänger.
Deshalb bedeutet Verschlüsselung nicht automatisch, dass ein Konto unter keinen Umständen überwacht oder kompromittiert werden kann. Es kommt auch auf den Umgang der Personen an, welche Zugang zu dem Chat und den Mobilgeräten haben.
Was gilt es nun festzuhalten?
Bei der Diskussion über Messenger-Überwachung sollte man also zwei Dinge voneinander unterscheiden. Die erste Frage ist eine aus technischer Sicht: Wie kann man überhaupt Zugriff auf einen Messenger bekommen, obwohl die Nachrichten Ende-zu-Ende-verschlüsselt sind? Die zweite Frage ist rechtlicher Natur: Darf der Staat diese technischen Möglichkeiten tatsächlich nutzen und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Der Streit um das sogenannte Account-Cloning zeigt, dass technische Möglichkeiten und rechtliche Befugnisse nicht automatisch dasselbe sind und man hier absolute Vorsicht walten lassen sollte.
Doch was könnt hr nun dagegen tun?
Gerade deshalb ist das Thema für unsere Gesellschaft und vor allem besonders den Fußballkontext wichtig: Nur weil etwas technisch möglich ist, bedeutet das nicht automatisch, dass es auch erlaubt ist. Umgekehrt schützt eine Verschlüsselung allein nicht davor, dass jemand auf anderem Weg Zugang zu einem Konto oder Gerät erhält.
Daher solltet Ihr drei wichtige Dinge beachten:
Zuallererst ist Signal als Messenger für den Alltag deutlich eher zu empfehlen als WhatsApp und Telegram. Signal legt großen Wert auf Datensicherheit und viele Tools sind in der App integriert, mit welchen Ihr Euch besser schützen könnt. Außerdem ist Signal immer wieder dabei, neue Lösungen für Probleme mit der Datensicherheit zu finden.
Zweitens solltet Ihr keine weiteren Geräte wie beispielsweise iPads, Laptops oder Pc‘s mit WhatsApp, Signal oder anderen Messengern koppeln, da Ihr dort keinen zusätzlichen Passwortschutz als Zugang zur Software einrichten könnt.
Drittens: Das persönlich gesprochene Wort ist immer noch das sicherste!
Schwarz-Gelbe Hilfe
