Am 03.03.2019 fand eine Fandemonstration, organisiert durch die Schwarz-Gelbe Hilfe e.V., gegen das neue sächsische Polizeigesetz statt. Dynamofan und Rechtsanwältin Linda Röttig fungierte als Versammlungsleiterin für die Anmeldung, Durchführung und Beachtung der Auflagen. Eine Woche vor der Versammlung fand im Ortsamt Dresden-Altstadt ein sogenanntes Kooperationsgespräch mit Mitarbeitern der Versammlungsbehörde, Vertretern der sächsischen Polizei und Frau Röttig inklusive zweier Begleitpersonen statt. Im Rahmen dieses Gesprächs wurde die Zurückhaltung seitens der Polizei versprochen. Auch sicherte die Polizei der Versammlungsleiterin zu, dass man die Versammlung nicht filmen werde, es sei denn, es werden Rechtsverstöße begangen. Befürchtungen über das Entzünden von pyrotechnischen Gegenständen wurden von Seiten der Beamten geäußert, welche allerdings von unserer Seite keiner weiteren Beachtung geschenkt wurde.
Ein paar Tage vor der Demonstration wurden zu unserer Überraschung mehrere Kameras entdeckt, die entlang der Demonstrationsroute angebracht wurden.
Genutzt wurden dabei mehrheitlich die Hochhäuser entlang der Grunaer Straße, aber auch auf dem Gebäude der Polizeidirektion an der Schießgasse wurde die bereits vorhandene Videoüberwachung für diese Demonstration erweitert. Wir berichteten im Vorfeld der Demonstration über diese Vorabkriminalisierung demokratischen Protestes und informierten über die sozialen Medien.
Im Rahmen des damaligen Kooperationsgespräches war davon allerdings keine Rede, ganz im Gegenteil. Unmittelbar vor der Versammlung gab es ein weiteres Vorabgespräch zwischen der Polizei und der Versammlungsleiterin Frau Röttig. Auch in diesem Gespräch erwähnte die Polizei nicht, dass Kameras installiert worden sind. Erst als das Thema zum Ende des Gesprächs von Seiten der Demoanmelderin angeschnitten wurde, versicherte die Einsatzführung der Polizei, dass diese Aufnahmen nicht gespeichert werden.
Der friedliche,aber lautstarke Verlauf der Demonstration gegen den Abbau von Grund‑, Bürger- und Fanrechten mit mehr als zweitausend Teilnehmern aus dem kompletten Spektrum der Dynamofanszene unterstrich die deutlichen Forderungen gegen die Verschärfungen und Reformbestrebungen der sächsischen Regierung aus CDU und SPD noch einmal massiv.
Am 04.03.2019 stellte der Abgeordnete des Sächsischen Landtages, Valentin Lippmann, eine kleine parlamentarische Anfrage. In dieser Anfrage wurde die Videoüberwachung währrend dieser Demonstration thematisiert.
In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage gab der Sächsische Innenminister, Dr. Roland Wöller (CDU), an, dass „bei Versammlungen die Bildübertragung offensiv gegenüber den Versammlungsleitern thematisiert wird“. Dass dies hier offensichtlich nicht geschehen ist und somit die Frage nicht zutreffend beantwortet wurde, ergibt sich aus den Schilderungen unserer Rechtsanwältin und Demonstrationsanmelderin.
“Zwar darf die Polizei gemäß § 12 Abs. 1 SächsVersG eine Versammlung filmen, allerdings darf dies nur offen geschehen, d.h. die Teilnehmer müssen Kenntnis von der Bildaufnahme haben. Hinzu kommt, dass tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen müssen, dass von den Versammlungsteilnehmern erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.” so Rechtsanwältin Röttig auf Nachfrage der Schwarz-Gelbe Hilfe.
Der Sächsische Innenminister jedoch begründet die Bildübertragung mit der „Unübersichtlichkeit der Versammlungslage und der Größe der Versammlung“. Wie man diesen Erkenntnissen gelangt ist, wird allerdings in der Anfrage nicht näher begründet.
Unsere offenen Fragen wurden nun erneut das Sächsische Innenministerium beschäftigen. Wir werden Euch über die Antworten auf dem Laufenden halten.
Am Mittwoch den 10.04.2019 verabschiedete der Sächsische Landtag die Gesetzesnovelle mit der Mehrheit aus SPD und CDU. Überwachungsmaßnahmen durch die Polizei ohne konkreten Verdacht werden somit zum Jahreswechsel deutlich erleichtert. Kritiker warnen dagegen vor umfassenden Einschnitten in die Bürgerrechte. Die automatisierte Erfassung von Autokennzeichen wird erlaubt. Ebenfalls kommt eine sachsenweite Einführung von Bodycams – diese sollen Polizisten vor Übergriffen schützen.Bürgerrechtler und ‑initiativen konnten eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten dagegen nicht durchsetzen. Grüne und Linke kündigten eine Klage beim sächsischen Verfassungsgericht an.