Ord­nungs­wid­rig­keit nach Verkehrskontrolle?

16 Dez 2020 | Allgemein

Nach einem Heim­spiel der SG Dynamo Dres­den geriet eine dyna­mi­sche Fahr­ge­mein­schaft in eine Ver­kehrs­kon­trolle. Auf­grund ver­meint­li­cher Schlän­gel­li­nien wäh­rend der Fahrt wurde das Fahr­zeug ange­hal­ten und nun kon­trol­liert. Nach­dem die Über­prü­fung des Fah­rers und des­sen Zustand (Alko­hol, Dro­gen) nega­tiv aus­fie­len, schwenk­ten die kon­trol­lie­ren­den Poli­zis­ten ihre Tak­tik um und woll­ten nun die Per­so­na­lien aller Insas­sen des Autos — ohne Angabe jeg­li­cher Gründe.

Diese Maß­nah­men hin­ter­frag­ten die Insas­sen und woll­ten den Grund für die Per­so­nen­kon­trolle wis­sen. Als man ihnen nach eini­ger Zeit nun end­lich eine Begrün­dung nannte, gaben alle ihre Per­so­na­lien her­aus, um eine wei­tere Eska­la­tion zu ver­mei­den. Zwi­schen­zeit­lich hatte ein Poli­zei­be­am­ter aller­dings bereits Ver­stär­kung geru­fen. Nach Abgabe der per­sön­li­chen Daten, traf die Ver­stär­kung ein. Diese wurde ange­wie­sen, das Fahr­zeug zu durch­su­chen. Ob dies ein­fach nur aus Schi­kane geschah oder aus wel­chen Grün­den auch immer per­sön­li­che Daten gesam­melt wur­den, wird sich wohl nie herausstellen.

Einige Wochen spä­ter erhiel­ten die Mit­in­sas­sen nun eine Anhö­rung im Buß­geld­ver­fah­ren. Der Vor­wurf: Ver­stoß gegen § 111 OWiG ‑auf­grund der ver­meint­li­chen Ver­wei­ge­rung der Angabe der Per­so­na­lien. Diese Ord­nungs­wid­rig­keit kann mit einer Geld­buße bis zu 500,00€ geahn­det werden.

Die­ser Vor­wurf konnte zwar mit Hilfe eines Rechts­an­wal­tes schnell aus der Welt geschafft und das Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren ein­ge­stellt wer­den, zeigt aber wie schnell sich Poli­zis­ten in ihrem Hand­lungs­ei­fer ange­grif­fen fühlen.

Des­halb gilt grund­sätz­lich in einer Poli­zei­maß­nahme: Ver­hal­tet Euch ruhig, aber macht keine unnö­ti­gen Anga­ben! Nichts unterschreiben!
Ihr müsst fol­gende Daten auf Nach­frage ange­ben: Name, Vor­name, Adresse, Geburts­da­tum, Geburts­ort, Staats­an­ge­hö­rig­keit, Fami­li­en­stand, all­ge­meine Berufs­si­tua­tion (arbeits­los, Ange­stell­ter, selbstständig).

Gebt nie­mals Daten frei­wil­lig her­aus! Es wird oft nach Tele­fon­num­mer, Arbeit­ge­ber, Ange­hö­ri­gen oder Ver­dienst gefragt. Macht dazu keine Angaben!

Falls es zu doch zu Pro­ble­men kom­men sollte, mel­det Euch im Nach­gang bei der Schwarz-Gelben Hilfe.

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