Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren gegen Dyna­mo­fan eingestellt

3 Apr. 2017 | Abgeschlossene Verfahren, Allgemein, Blick über den Tellerrand

Das Ord­nungs­amt Kai­sers­lau­tern musste ein Ver­fah­ren wegen “Beläs­ti­gung der All­ge­mein­heit” gegen eine Anhän­ge­rin der SG Dynamo Dres­den, die zum Aus­wärts­spiel in der Pfalz ein soge­nann­tes “Copa­ca­bana” T‑Shirt, bei dem die Buch­sta­ben­kom­bi­na­tion “ACAB” her­aus­stach, nun einstellen.

Ähn­lich der Ver­fah­ren gegen 28 Dyna­mo­an­hän­ger nach dem Pokal­spiel gegen einen Bun­des­li­gis­ten aus Leip­zig, ver­suchte nun die Ord­nungs­be­hörde der Stadt Kai­sers­lau­tern die Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zum Thema “ACAB” und damit die, durch das Grund­ge­setz geschaf­fene, Frei­heit auf Mei­nungs­äu­ße­rung aller ent­ge­gen­zu­wir­ken. Erneut konnte durch enge Zusam­men­ar­beit mit dem Rechts­an­walt der AG Fan­an­wälte, Dr. Andreas Hüttl, eine Ord­nungs­wid­rig­keit §118 des OWiG gegen ein Mit­glied der Schwarz-Gelben Hilfe ver­hin­dert werden.

Trotz des Urteils des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt raten wir allen Fans der Sport­ge­mein­schaft Dynamo Dres­den vom zur Schau stel­len die­ser Buch­sta­ben­kom­bi­na­tion ab. Zwar konn­ten in jüngs­ter Ver­gan­gen­heit alle Ver­su­che einer Straf­ver­fol­gung durch die Poli­zei in Zusam­men­ar­beit mit den ört­li­chen Ord­nungs­äm­tern im Keim erstickt wer­den und die betrof­fe­nen Per­so­nen und Fans gin­gen straff­frei aus den Ver­fah­ren her­aus, muss­ten trotz­dem Anwälte den Betrof­fe­nen bereit­ge­stellt wer­den, deren Kos­ten, trotz Ein­stel­lung der Ver­fah­ren, nicht über die jewei­li­gen Staats- und Gemein­de­kas­sen gel­tend gemacht wer­den konnten.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

Bild­quelle: Bun­des­zen­trale für poli­ti­sche Bildung

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