Das Ordnungsamt Kaiserslautern musste ein Verfahren wegen “Belästigung der Allgemeinheit” gegen eine Anhängerin der SG Dynamo Dresden, die zum Auswärtsspiel in der Pfalz ein sogenanntes “Copacabana” T‑Shirt, bei dem die Buchstabenkombination “ACAB” herausstach, nun einstellen.
Ähnlich der Verfahren gegen 28 Dynamoanhänger nach dem Pokalspiel gegen einen Bundesligisten aus Leipzig, versuchte nun die Ordnungsbehörde der Stadt Kaiserslautern die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema “ACAB” und damit die, durch das Grundgesetz geschaffene, Freiheit auf Meinungsäußerung aller entgegenzuwirken. Erneut konnte durch enge Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt der AG Fananwälte, Dr. Andreas Hüttl, eine Ordnungswidrigkeit §118 des OWiG gegen ein Mitglied der Schwarz-Gelben Hilfe verhindert werden.
Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgericht raten wir allen Fans der Sportgemeinschaft Dynamo Dresden vom zur Schau stellen dieser Buchstabenkombination ab. Zwar konnten in jüngster Vergangenheit alle Versuche einer Strafverfolgung durch die Polizei in Zusammenarbeit mit den örtlichen Ordnungsämtern im Keim erstickt werden und die betroffenen Personen und Fans gingen strafffrei aus den Verfahren heraus, mussten trotzdem Anwälte den Betroffenen bereitgestellt werden, deren Kosten, trotz Einstellung der Verfahren, nicht über die jeweiligen Staats- und Gemeindekassen geltend gemacht werden konnten.
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe
Bildquelle: Bundeszentrale für politische Bildung