Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren wegen Mot­to­fahrt eingestellt

2 Nov 2017 | Abgeschlossene Verfahren

Am 4. März 2017 spielte der FSV Zwi­ckau zu Gast beim Fuß­ball­club Rot-Weiß Erfurt. Mit von der Par­tie waren etwa 150 befreun­dete Fans und Anhän­ger der Sport­ge­mein­schaft Dynamo Dres­den und unzäh­lige rote und gelbe Mot­to­ja­cken, die für ein ein­heit­li­ches Bild beim Marsch zum und im Gäs­te­block des Stei­ger­wald­sta­dion sorg­ten. Doch so ein­fach wie eine Mot­to­fahrt klingt, ver­lief der Spiel­tag bei wei­ten nicht.

Zunächst wurde von Sei­ten des Ver­an­stal­ters, also die Betrei­ber­ge­sell­schaft der “Arena Erfurt GmbH”, über die zahl­reich anwe­sende Poli­zei ver­lau­ten las­sen, dass diese ein­heit­li­chen Regen­ja­cken im Gäs­te­block uner­wünscht, vor dem Ein­gang des Gäs­te­blocks bitte aus­zu­zie­hen und beim Ord­nungs­dienst abzu­ge­ben sind. Bei Ankunft des, mit Zügen ange­reis­ten, gel­ben und roten Tross kam es am Ein­gang zu klei­ne­ren Tumul­ten, da die Fan­szene sich die­ser Schi­kane Sei­tens der Erfur­ter Gast­ge­ber nicht beu­gen woll­ten. Kur­zer­hand über­nahm die Poli­zei das Zep­ter in die Hand und ließ ohne grö­ßere Umwege die Fans inklu­sive der Mot­to­ja­cken zu.
Doch bei die­ser guten Tat soll es von Sei­ten der Poli­zei geblie­ben sein und so wur­den die ver­meint­li­chen Ver­käu­fer der Regen­ja­cken durch eine Ein­heit der Bereit­schafts­po­li­zei aus Leip­zig im Sta­dion gestoppt und deren Kis­ten samt Regen­ja­cken beschlag­nahmt. Man nahm nun an dass die Per­so­nen, dar­un­ter auch zwei Mit­glie­der der Schwarz-Gelben Hilfe, uner­laub­ten Han­del trie­ben. Auf Nach­frage soll­ten die ver­blüff­ten Fans einen Rei­se­ge­wer­be­karte vor­zei­gen, obwohl für die Beam­ten eigent­lich mehr­mals ersicht­lich war, dass die­ses Fanu­ten­sil gegen eine frei­wil­lige Spende her­aus­ge­ge­ben wurde. Die betrof­fe­nen Fans ver­hiel­ten sich in der Situa­tion nun völ­lig kor­rekt und ver­wei­ger­ten gegen­über der Poli­zei jeg­li­che Aussage.
Nach eini­gen Wochen erhiel­ten die Beschul­dig­ten nun Post vom ört­li­chen Ord­nungs­amt. Der Vor­wurf lau­tete “Aus­übung einer selbst­stän­di­gen Tätig­keitkeit im Rei­se­ge­werbe ohne Rei­se­ge­wer­be­karte” nach Voll­zug der Gewer­be­ord­nung (GewO) und des Geset­zes über Ord­nungs­wid­rig­kei­ten (OWiG) — ange­drohte Höchst­strafe: eine Geld­buße über 5000€.
Nach Rück­spra­che mit einem Anwalt, ver­mit­telt durch die Schwarz-Gelbe Hilfe e.V., äußer­ten sich beide Mit­glie­der schrift­lich zu oben genann­ten Vor­wür­fen und beschrie­ben, dass es ja eben kei­nen Ver­kauf die­ser Regen­ja­cken gege­ben hat, son­dern dass die Jacke offen­sicht­lich gegen Spende her­aus­ge­ge­ben wur­den um die Unkos­ten der Pro­duk­tion, ohne eine Gewinn­erzie­lung, zu refinanzieren.

Glück­li­cher­weise folgte das Ord­nungs­amt der Stel­lung­nahme der SGH-Mitglieder und ließ die Vor­würfe gegen diese ein­stel­len. Ein ewig wäh­ren­des und kos­ten­in­ten­si­ves Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren konnte somit abge­wen­det werden.

Zwi­ckau & Dynamo — eene Bande

Bild­quelle: tag24.de

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