Während einer routinemäßigen Verkehrskontrolle eines Dynamofans in einer sächsischen Kreisstadt entdeckte die örtliche Polizeistreife mehrere dutzend Dynamoaufkleber in seinem Rücksack und stellte diese aufgrund einer drohenden Gefahr der Sachbeschädigung sicher. Mit Hilfe des Schwarz-Gelbe Hilfe e.V. reichte der betroffene Dynamofan eine Klage am Verwaltungsgericht Chemnitz ein — die Polizeidirektion erklärte daraufhin diesen Verwaltungsakt für erledigt, umging somit ein, für die Polizei negatives Urteil des Verwaltungsgerichts und gab die Aufkleber wieder in die Hände des rechtmäßigen Besitzers zurück.
Es ist eine typische sächsische Kreisstadt. Jeder kennt hier über mehrere Ecken jeden und nicht nur an den Wochenenden sieht man es vielen Menschen an, auch die Laternenmasten und Verkehrsschilder zeigen es — wir befinden uns mitten im Dynamoland. Vorallem letzteres ist der örtlichen Polizei oftmals ein Dorn im Auge und so kommt es, dass zwei dieser Polizisten während einer Verkehrskontrolle in einem Rucksack wohl den Fund ihrer dienstlichen Laufbahn machten — dutzende Dynamoaufkleber, welche vermutlich frisch zum Heimspiel hinterm K‑Block erstanden wurden. Die beiden Ordnungshüter schritten zur Tat und stellten diese, zur präventiven Gefahrenabwehr sicher. Der Dynamofan, völlig überrumpelt von der Situation, lies die Maßnahme über sich ergehen. Nach Beendigung der Maßnahme und der Sicherstellung der Aufkleber kamen ihm Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens der Polizei.
Zusammen mit der Schwarz-Gelbe Hilfe und einem Rechtsbeistand legte der betroffene Dynamofan Widerspruch gegen die Sicherstellung seines Eigentums ein. Doch die Polizeidirektion war sich ihrer Arbeit und der Rechtmäßigkeit ihres Handelns sicher. Es drohe ja nicht nur die Gefahr eine Sachbeschädigung durch die Aufkleber, auch zeugten die Motive von einer Verherrlichung von Straftaten und wären gar gewaltaffin. Der Widerspruch wurde zurückgewiesen.
Doch man lies nicht locker und reichte Klage am Verwaltungsgericht Chemnitz ein, welche doch bitte die Rechtmäßigkeit dieses polizeilichen Handelns feststellen sollte. Die Polizei war sich aufgrund der drohenden Klage nun ihrem Handelns nicht mehr so sicher und erklärte durch die Rückgabe aller sichergestellten Aufkleber die Sache für erledigt.
Durch die Erledigungserklärung musste nun das Gericht nur noch über die zu tragenden Kosten entscheiden. Auch hier wandte sich das Blatt zu Gunsten des betroffenen Fußballfans — Gerichts- und Anwaltskosten musste der Freistaat Sachsen tragen.
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe