Poli­zei muss Auf­kle­ber an Fan zurückgeben

18 Jan 2021 | Allgemein

Wäh­rend einer rou­ti­ne­mä­ßi­gen Ver­kehrs­kon­trolle eines Dyna­mo­fans in einer säch­si­schen Kreis­stadt ent­deckte die ört­li­che Poli­zei­streife meh­rere dut­zend Dyna­mo­auf­kle­ber in sei­nem Rück­sack und stellte diese auf­grund einer dro­hen­den Gefahr der Sach­be­schä­di­gung sicher. Mit Hilfe des Schwarz-Gelbe Hilfe e.V. reichte der betrof­fene Dyna­mo­fan eine Klage am Ver­wal­tungs­ge­richt Chem­nitz ein — die Poli­zei­di­rek­tion erklärte dar­auf­hin die­sen Ver­wal­tungs­akt für erle­digt, umging somit ein, für die Poli­zei nega­ti­ves Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts und gab die Auf­kle­ber wie­der in die Hände des recht­mä­ßi­gen Besit­zers zurück.

Es ist eine typi­sche säch­si­sche Kreis­stadt. Jeder kennt hier über meh­rere Ecken jeden und nicht nur an den Wochen­en­den sieht man es vie­len Men­schen an, auch die Later­nen­mas­ten und Ver­kehrs­schil­der zei­gen es — wir befin­den uns mit­ten im Dyna­mo­land. Vor­al­lem letz­te­res ist der ört­li­chen Poli­zei oft­mals ein Dorn im Auge und so kommt es, dass zwei die­ser Poli­zis­ten wäh­rend einer Ver­kehrs­kon­trolle in einem Ruck­sack wohl den Fund ihrer dienst­li­chen Lauf­bahn mach­ten — dut­zende Dyna­mo­auf­kle­ber, wel­che ver­mut­lich frisch zum Heim­spiel hin­term K‑Block erstan­den wur­den. Die bei­den Ord­nungs­hü­ter schrit­ten zur Tat und stell­ten diese, zur prä­ven­ti­ven Gefah­ren­ab­wehr sicher. Der Dyna­mo­fan, völ­lig über­rum­pelt von der Situa­tion, lies die Maß­nahme über sich erge­hen. Nach Been­di­gung der Maß­nahme und der Sicher­stel­lung der Auf­kle­ber kamen ihm Zwei­fel an der Recht­mä­ßig­keit die­ses Vor­ge­hens der Polizei.

Zusam­men mit der Schwarz-Gelbe Hilfe und einem Rechts­bei­stand legte der betrof­fene Dyna­mo­fan Wider­spruch gegen die Sicher­stel­lung sei­nes Eigen­tums ein. Doch die Poli­zei­di­rek­tion war sich ihrer Arbeit und der Recht­mä­ßig­keit ihres Han­delns sicher. Es drohe ja nicht nur die Gefahr eine Sach­be­schä­di­gung durch die Auf­kle­ber, auch zeug­ten die Motive von einer Ver­herr­li­chung von Straf­ta­ten und wären gar gewalt­a­ffin. Der Wider­spruch wurde zurückgewiesen.

Doch man lies nicht locker und reichte Klage am Ver­wal­tungs­ge­richt Chem­nitz ein, wel­che doch bitte die Recht­mä­ßig­keit die­ses poli­zei­li­chen Han­delns fest­stel­len sollte. Die Poli­zei war sich auf­grund der dro­hen­den Klage nun ihrem Han­delns nicht mehr so sicher und erklärte durch die Rück­gabe aller sicher­ge­stell­ten Auf­kle­ber die Sache für erledigt.
Durch die Erle­di­gungs­er­klä­rung musste nun das Gericht nur noch über die zu tra­gen­den Kos­ten ent­schei­den. Auch hier wandte sich das Blatt zu Guns­ten des betrof­fe­nen Fuß­ball­fans — Gerichts- und Anwalts­kos­ten musste der Frei­staat Sach­sen tragen.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

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