Pro­zess um Schmäh-Spruchband: Weder Volks­ver­het­zung noch Beleidigung!

16 Feb. 2026 | Allgemein

Pro­zess um Schmäh-Spruchband: Weder Volks­ver­het­zung noch Beleidigung!

Im März 2023 sorgte ein Spruch­band im K‑Block des Dynamo-Stadions beim Spiel zwi­schen der SG Dynamo Dres­den und den lila-weißen Veil­chen für Auf­re­gung, wel­ches noch die Dresd­ner Gerichte und Amt­stu­ben der Staats­an­walt­schaf­ten beschäf­ti­gen würde. Über Geschmack lässt sich ja bekannt­lich strei­ten, über Straf­bar­keit nicht, dachte sich ein hoch­be­tag­ter Fuß­ball­fan der lila-weißen Schach­ter und brachte die­ses Spruch­band zur Straf­an­zeige. Umfang­rei­che Ermitt­lun­gen auf Sei­ten der Poli­zei und vier Ankla­ge­schrif­ten wegen Volks­ver­het­zung und Belei­di­gung gegen Dyna­mo­fans durch die Staats­an­walt­schaft spä­ter, ließ im Dezem­ber 2024 das Land­ge­richt Dres­den in einem Beru­fungs­pro­zess einen ange­klag­ten Dyna­mo­fan end­gül­tig freisprechen.

Der her­an­wach­sende Fuß­ball­fan war ursprüng­lich am Amts­ge­richt Dres­den für das Hoch­hal­ten des oben genann­ten Spruch­ban­des mit den abfäl­li­gen Bemer­kun­gen gegen den Fuß­ball­ver­ein aus dem Erz­ge­birge und seine Anhän­ger ver­ur­teilt wor­den. Der vor­sit­zende Rich­ter am Land­ge­richt stellte aber im Beru­fungs­ver­fah­ren fest, dass die Staats­an­walt­schaft dem Beschul­dig­ten nicht nach­wei­sen kann, dass die­ser wusste, was genau auf den aus­ge­brei­te­ten Tape­ten stand, als er diese teil­weise durch den K‑Block trug. Auch wäre es anhand der Video­auf­zeich­nung nicht mög­lich, ein­deu­tig zu bele­gen, dass der beschul­digte Dyna­mo­fan die­ses auch noch im Nach­in­ein tat­säch­lich selbst hoch­ge­hal­ten hätte. Das Land­ge­richt stellte somit fest, dass es an ent­schei­den­den Bewei­sen fehle, um den Ange­klag­ten für eine etwa­ige Belei­di­gung ver­ant­wort­lich zu machen.

Das ursprüng­li­che Urteil vom Amts­ge­richt Dres­den, dass den Fuß­ball­an­hän­ger zu drei erzie­he­ri­schen Ein­zel­stun­den bei der Jugend­ge­richts­hilfe und einer Geld­auf­lage ver­ur­teilt hatte, wurde somit auf­ge­ho­ben. Schon im erst­in­stanz­li­chen Ver­fah­ren am Amts­ge­richt, in dem der urtei­lende Rich­ter noch von einer Tat der “gemein­schaft­li­che Belei­di­gung” fabu­lierte, sah man schon die eben­falls ange­klagte Volks­ver­het­zung als nicht gege­ben an.

Nach­dem das Land­ge­richt Dres­den die­ses Urteil sprach, folg­ten bei den drei geson­dert ange­klag­ten Dyna­mo­fans die Ein­stel­lun­gen des Straf­ver­fah­rens im Laufe des letz­ten Jah­res. In allen Fäl­len unter­stützte die Schwarz-Gelbe Hilfe die ange­klag­ten Fuß­ball­fans soli­da­risch bis zur voll­stän­di­gen juris­ti­schen Klä­rung die­ses Verfahrens.

Schwarz-Gelbe Hilfe

Mehr Artikel

Anklage gegen zwei Dyna­mo­fans erho­ben — Ver­fah­ren am Amts­ge­richt eingestellt
Anklage gegen zwei Dyna­mo­fans erho­ben — Ver­fah­ren am Amts­ge­richt eingestellt

Anklage gegen zwei Dyna­mo­fans erho­ben — Ver­fah­ren am Amts­ge­richt eingestellt

Anfang April 2025 erhob eine Staatsanwaltschaft aus der sächsischen Provinz Anklage gegen zwei Dynamofans wegen Körperverletzung, Beleidigung und versuchter Nötigung. Diese sollen am 21.09.2024, im Anschluss an das Heimspiel der SG Dynamo Dresden gegen den FC Hansa...

Schwei­neoh­ren auf dem Bet­zen­berg – Land­ge­richt stellt Pyro­ver­fah­ren ein
Schwei­neoh­ren auf dem Bet­zen­berg – Land­ge­richt stellt Pyro­ver­fah­ren ein

Schwei­neoh­ren auf dem Bet­zen­berg – Land­ge­richt stellt Pyro­ver­fah­ren ein

Im Zusammenhang mit dem Relegationshinspiel unserer Sportgemeinschaft Dynamo Dresden am 20.05.2022 auf dem Betzenberg gegen den 1. FC Kaiserslautern erhob die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern schwere Vorwürfe gegen mehrere Anhänger der Schwarz-Gelben. Den...