Prozess um Schmäh-Spruchband: Weder Volksverhetzung noch Beleidigung!
Im März 2023 sorgte ein Spruchband im K‑Block des Dynamo-Stadions beim Spiel zwischen der SG Dynamo Dresden und den lila-weißen Veilchen für Aufregung, welches noch die Dresdner Gerichte und Amtstuben der Staatsanwaltschaften beschäftigen würde. Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich streiten, über Strafbarkeit nicht, dachte sich ein hochbetagter Fußballfan der lila-weißen Schachter und brachte dieses Spruchband zur Strafanzeige. Umfangreiche Ermittlungen auf Seiten der Polizei und vier Anklageschriften wegen Volksverhetzung und Beleidigung gegen Dynamofans durch die Staatsanwaltschaft später, ließ im Dezember 2024 das Landgericht Dresden in einem Berufungsprozess einen angeklagten Dynamofan endgültig freisprechen.
Der heranwachsende Fußballfan war ursprünglich am Amtsgericht Dresden für das Hochhalten des oben genannten Spruchbandes mit den abfälligen Bemerkungen gegen den Fußballverein aus dem Erzgebirge und seine Anhänger verurteilt worden. Der vorsitzende Richter am Landgericht stellte aber im Berufungsverfahren fest, dass die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten nicht nachweisen kann, dass dieser wusste, was genau auf den ausgebreiteten Tapeten stand, als er diese teilweise durch den K‑Block trug. Auch wäre es anhand der Videoaufzeichnung nicht möglich, eindeutig zu belegen, dass der beschuldigte Dynamofan dieses auch noch im Nachinein tatsächlich selbst hochgehalten hätte. Das Landgericht stellte somit fest, dass es an entscheidenden Beweisen fehle, um den Angeklagten für eine etwaige Beleidigung verantwortlich zu machen.
Das ursprüngliche Urteil vom Amtsgericht Dresden, dass den Fußballanhänger zu drei erzieherischen Einzelstunden bei der Jugendgerichtshilfe und einer Geldauflage verurteilt hatte, wurde somit aufgehoben. Schon im erstinstanzlichen Verfahren am Amtsgericht, in dem der urteilende Richter noch von einer Tat der “gemeinschaftliche Beleidigung” fabulierte, sah man schon die ebenfalls angeklagte Volksverhetzung als nicht gegeben an.
Nachdem das Landgericht Dresden dieses Urteil sprach, folgten bei den drei gesondert angeklagten Dynamofans die Einstellungen des Strafverfahrens im Laufe des letzten Jahres. In allen Fällen unterstützte die Schwarz-Gelbe Hilfe die angeklagten Fußballfans solidarisch bis zur vollständigen juristischen Klärung dieses Verfahrens.
Schwarz-Gelbe Hilfe
