Die Staatsanwaltschaft Dresden ließ Mitte 2020 sämtliche Vorwürfe gegen einen heranwachsenden Fan der SG Dynamo Dresden aufgrund des Entzünden eines pyrotechnischen Gegenstandes nach § 170 StPO fallen. Ausgangspunkt war das Abbrennen einer sogenannten “Bengalischen Fackel” beim Auswärtsspiel der SGD im Nürnberger Frankenstadion am 19.12.2019.
Zu Beginn des Fußballspiels kam es in beiden Fanblöcken der Schlachtenbummler zu größeren Pyroshows. Wünschte sich die Nürnberger Fanszene noch vom Christkind die Freiheit aller “Glubbfans”, schwenkten im Gästeblock die dynamischen Fighters neben schwarz-gelben Fahnen auch einige bengalische Freudenfeuer.
Aufgrund dieser Geschehnisse bezogen nun hinter dem Stehplatzbereich sogenannte Unterstützungskommandos (USK)Stellung, welche in Bayern die Aufgaben der sonst üblichen Beweis- und Festnahmeeinheiten wahrnehmen. Ein vermeintlicher Tatverdächtiger unter den Dynamofans konnte nun während der Halbzeitpause ausfindig und vorübergehend festgenommen werden. Trotz der angespannten Situation während der polizeilichen Maßnahme verhielten sich alle Dynamofans friedlich und besonnen.
Der Betroffene informierte noch aus der Polizeiwache des Frankenstadion, welche er nach Abpfiff des Spiels auch wieder verlassen konnte, die Schwarz-Gelbe Hilfe über das Spieltagsnotruftelefon.
Die Polizei leitete nun Ermittlungen aufgrund des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, versuchte gefährliche Körperverletzung und wegen des Verstoßes gegen das Bayrische Versammlungsgesetz ein. Doch die Staatsanwaltschaft Dresden setzte der übereifrigen ermittelnden bayrischen Polizei schnell einen Schlussstrich. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass weder der Besitz, noch das Abrennen einer bengalischen Fackel einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetzes darstelle, auch kann darin nicht der Versuch einer gefährlichen Körperverletzung gegenüber anderen Stadionbesuchern gesehen werden. Die Beschaffenheit des pyrotechnischen Gegenstands ist weder bekannt noch konnte diese festgestellt werden.
Der Vorwurf des Verstoßes gegen das Bayrische Versammlungsgesetz aufgrund des Tragens eines vermeintlichen Vermummungsgegenstandes wurde am Amtsgericht Riesa im Juli 2021 gegen eine niedrige dreistellige Geldauflage ‑zu zahlen an die SG Dynamo Dresden- eingestellt.
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe