Rot-Weiße Hilfe: Ras­sis­mus, Pyro und grobe Verunglimpfung?

1 Juli 2014 | Repression

Ges­tern ver­öf­fent­lichte die Rot-Weiße Hilfe aus Kai­sers­lau­tern fol­gen­den Text:

Im neuen 9‑Punkte-Papier des DFB ist zu lesen, dass oben genannte Vor­fälle zu ver­fol­gen sind. Hier­bei ist es unver­ständ­lich, dass Ras­sis­mus und Dis­kri­mi­nie­rung in einem Atem­zug mit Pyro­tech­nik genannt wer­den. Dadurch wird ein Bedro­hungs­sze­na­rio sug­ge­riert, das von allen aus­geht, die Pyro zün­den. Noch pro­ble­ma­ti­scher ist die Tat­sa­che, dass der Begriff grob unsport­li­che Ver­un­glimp­fung nicht defi­niert ist und somit der Anschein erweckt wird, dass es sich hier­bei um einen Gum­mi­pa­ra­gra­phen han­delt, des­sen Aus­le­gung allein in das Ermes­sen des DFB fällt. Es besteht hier die Gefahr, dass unter dem Vor­wand der grob unsport­li­chen Ver­un­glimp­fung zukünf­tig die Mei­nungs­frei­heit in deut­schen Fuß­ball­sta­dien ein­ge­schränkt wird. Neben Spruch­bän­dern gegen Ver­bände, Kom­mer­zia­li­sie­rung oder Poli­zei kön­nen damit zukünf­tig auch ein­fa­che Fan­ge­sänge sank­tio­niert werden.

Wei­ter­hin heißt es, dass Prä­ven­ti­ons­ar­beit durch Fan­pro­jekte schön und gut ist, jedoch eine sport­ge­richt­li­che Sank­tio­nie­rung erfor­der­lich sei. Letzt­end­lich wird somit der Ein­druck erweckt, dass die Fan­pro­jekte sei­tens des DFB ledig­lich eine Ali­bi­funk­tion inne haben. Ziel des DFB ist keine Prä­ven­tion son­dern Repression.

Quelle: Face­book­ac­count der Rot-Weißen Hilfe Kaiserslautern

Mehr Artikel

Stadt­ver­bot in Olden­burg — erst aus­ge­sperrt, dann Recht bekommen
Stadt­ver­bot in Olden­burg — erst aus­ge­sperrt, dann Recht bekommen

Stadt­ver­bot in Olden­burg — erst aus­ge­sperrt, dann Recht bekommen

Twit­ter Face­book Wir schrei­ben das Jahr 2023. Dynamo trifft in der 3. Liga zum ers­ten Mal über­haupt auf den VfB Olden­burg. Neue Stadt, neues Sta­dion, neue Fan­szene auf der ande­ren Seite – für viele Dyna­mo­fans daher ein Spiel, auf das man sich beson­ders...

Dein Chat gehört nicht nur dir — wenn der Staat im Handy sitzt
Dein Chat gehört nicht nur dir — wenn der Staat im Handy sitzt

Dein Chat gehört nicht nur dir — wenn der Staat im Handy sitzt

Twit­ter Face­book Der Bun­des­ge­richts­hof hat in einer Ent­schei­dung Anfang des Jah­res 2026 klar­ge­stellt: Setzt die Poli­zei eine Über­wa­chungs­soft­ware (Staats­tro­ja­ner) ein, darf sie dabei nicht auto­ma­tisch auch alte, bereits gespei­cherte Chats...

Anklage gegen zwei Dyna­mo­fans erho­ben — Ver­fah­ren am Amts­ge­richt eingestellt
Anklage gegen zwei Dyna­mo­fans erho­ben — Ver­fah­ren am Amts­ge­richt eingestellt

Anklage gegen zwei Dyna­mo­fans erho­ben — Ver­fah­ren am Amts­ge­richt eingestellt

Twit­ter Face­book Anfang April 2025 erhob eine Staats­an­walt­schaft aus der säch­si­schen Pro­vinz Anklage gegen zwei Dyna­mo­fans wegen Kör­per­ver­let­zung, Belei­di­gung und ver­such­ter Nöti­gung. Diese sol­len am 21.09.2024, im Anschluss an das Heim­spiel...