Bereits seit längerem forderten die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein eine Anpassung der gesetzlichen Anwaltsgebühren. Nach dem Bruch der Regierungskoalition war zunächst fraglich, was aus dem vorliegenden Gesetzentwurf wird. Am 31.01.2025 beschloss der scheidende Bundestag das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz zur längst überfälligen Anpassung des Gebührenrahmens, welche mit der Verabschiedung im Bundesrat am 21.03.2025 nun zum 01.06.2025 in Kraft treten wird.
Und was bedeutet das nun für unsere Praxis?
Der wichtigste Baustein unserer ehrenamtlichen Arbeit ist die Begleitung von Dynamofans, die in Konflikt mit der Polizei und der Justiz rund um Fußballspiele der SG Dynamo Dresden gekommen sind. Neben der Betreuung in etwaigen juristischen Auseinandersetzungen steht natürlich auch die Vermittlung von Rechtsbeiständen in den jeweiligen Fachgebieten und die finanzielle Unterstützung bei der Begleichung von Rechtsanwaltskosten im Mittelpunkt unserer Solidargemeinschaft.
Die Gesetzesänderung zum Juni hat zur Folge, dass die Wertgebühren, also Anwaltsgebühren, die sich auf einen Streitwert beziehen, um 6 % steigen werden. Sogenannte Betragsrahmen- und Festgebühren, wichtig vorallem für Anwaltskosten im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht, erhöhen sich um etwa 9 %. Mandate, die vor dem 01.06.2025 abgeschlossen wurden, sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Mit der stetig wachsenden Mitgliedszahl sehen wir unseren Auftrag auch in der Fortbildung verschiedenster rechtlicher Themen. Und so werden wir auch weiterhin ein wachsames Auge über die Gebühren der Rechtsanwälte haben.
Trotz der Erhöhung der Anwaltskosten werden wir als Schwarz-Gelbe Hilfe- Fanhilfe der SG Dynamo Dresden- die Mitgliedsbeiträge natürlich nicht erhöhen.
Wir bleiben stabil! — Eure Schwarz-Gelbe Hilfe