28. Februar 2020, für viele Fans und Schlachtenbummler der Sportgemeinschaft Dynamo Dresden ein wahrlich denkwürdiger Tag. Nach einem 1:0 — Rückstand drehte der Dynamo-Kreisel, welcher zu diesem Zeitpunkt tief im Abstiegsstrudel festhängt, im letzten Drittel des Spiels noch einmal richtig auf und drehte den Spieß um. Auswärtssieg im Jahnstadion — Drei-Punkte — Ein Lebenszeichen im Kampf um den Klassenerhalt. Es sollte das letzte Auswärtsspiel vor Beginn der ersten Coronawelle werden. Das letzte Auswärtsspiel mit dynamischen Anhang im Rücken der Dynamo-Kicker. Für mindestens einen Dynamofan soll es nun das letzte Auswärtsspiel beim SSV Jahn Regensburg bleiben — für immer — auch in einer Zeit nach Corona und Fußballlockdown.
Es ist die 77. Spielminute im Neubau des Jahnstadions von Regensburg. Rund 1.400 Dynamofans folgen gebannt dem dynamischen Spielzug, den Godsway in die Mitte leitete. Gestocher im Regensburger Strafraum und Makienok knallt aus kurzer Distanz den Ball unhaltbar ins gegnerische Tor, Rückstand aufgeholt. Der angestaute Abstiegsfrust entlädt sich in einem unglaublichen Jubel im Gästeblock des Jahnstadions. Wildfremde Menschen liegen sich im Arm, Bierduschen fliegen im hohen Bogen und Fans erklimmen die Zäune. Ein Trennzaun zwischen den Blöcken N1 & N2 gibt unter der Last mehrerer Fans einfach nach. Niemand wird verletzt — niemand nimmt es zur Kenntnis — nur eine Stadionkamera filmt das Geschehen.
Im Sommer 2020, für Dynamo scheint der Kampf um den Klassenerhalt in der 2. Bundesliga nach Corona-Quarantäne und Hammerspielprogramm verloren, erhält das SGH-Mitglied Friedrich Freudentanz* einen Strafbefehl über 60 Tagessätze á 40,00 € aufgrund einer Sachbeschädigung, eine Schadensersatzfordung der Regensburger Bäder und Arenen GmbH zur Begleichung der Reparaturkosten eines Zaunes und ein unbefristetes Hausverbot für das Jahnstadion in Regensburg.
Nach Einspruch gegen den Strafbefehl und Akteneinsicht rät Friedrichs Rechtsbeistand die zivilrechtlichen Forderungen zu bezahlen, um mit der Schadenswiedergutmachung ein positives Signal an das Amtsgericht Regensburg auszusenden und zur Erledigung des strafrechtlichen Prozesses beizutragen. Doch hier hatte man die Rechnung ohne die Staatsanwaltschaft Regensburg, welche in Sachen Fußballfans eine Nulltoleranzlinie fährt, gemacht. Einen rechtlichen Spielraum sah man hier nicht und so stimmte man keiner Einstellung des Verfahrens zu.
Friedrichs Anwältin blieb aufgrund eindeutiger Beweislage und der Sturheit einer bayerischen Staatsanwaltschaft nun nichts weiter übrig, als den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze zu beschränken. Somit konnte zumindest die Geldstrafe um die Hälfte reduziert werden. Die Schwarz-Gelbe Hilfe beteiligte sich an den Anwaltskosten und Friedrich Freudentanz war trotzdem zufrieden.
Leider gibt es aber auch in Sachen unbefristetes Hausverbot im Jahnstadion bisher kein Einlenken. Ob Friedrich Freudentanz noch einmal in den Genuss eines Auswärtsspiel der SGD in diesem Stadion kommen wird, hängt nun nicht mehr nur von den sportlichen Leistungen beider Mannschaften ab. Somit bleibt auch für die Schwarz-Gelbe Hilfe festzuhalten:
Regensburg?! — Das Letzte!