Rot-Schwarze Hilfe: 9‑Punkte-Plan ent­larvt den DFB: Umle­gung von Ver­bands­stra­fen klar rechtswidrig

2 Jun 2014 | Repression

Die­ser Text wurde heute auf der Web­site der Rot-Schwarzen Hilfe veröffentlicht:

Jedes Jahr über­rascht uns der DFB mit neuen Kurio­si­tä­ten. Jüngst hat er einen soge­nann­ten 9‑Punkte-Plan ent­wi­ckelt, der sich – man höre und staune – mit dem Thema Sicher­heit im Sta­dion befasst. Wes­halb nach dem „Sicher­heits­kon­zept“ ein sol­cher Plan nötig gewor­den sein sollte, erschließt sich einem nor­ma­len Gehirn zwar nicht, aber der DFB pflegt nun ein­mal nicht, seine Hand­lun­gen grif­fig zu begrün­den, wes­halb letzt­lich nur ver­mu­tet wer­den kann, dass der eigent­li­che Grund für einen sol­chen Plan wohl nur der sein kann, der Öffent­lich­keit wie­der ein­mal zu zei­gen, wie viel man doch tut.

Der Plan als sol­ches ist lang­wei­lig und bringt wenig Neues. Aller­dings ist dem DFB ein Faux­pas unter­lau­fen, den er gegen­über sei­nen Lizenz­ver­ei­nen noch bit­ter bereuen wird. In dem Plan wird näm­lich erst­ma­lig und offi­zi­ell schrift­lich fest­ge­hal­ten, dass der DFB aus­drück­lich for­dert, Ver­bands­stra­fen auf Stö­rer umzulegen.

Damit ist das her­kömm­li­che Argu­ment für die Ver­hän­gung uto­pi­scher Geld­be­träge gegen­über den Ver­ei­nen im Falle von Sicher­heits­stö­run­gen als blan­kes Fei­gen­blatt ent­larvt. Bis­her wur­den die Stra­fen näm­lich damit begrün­det, dass den Ver­ei­nen weh getan wer­den müsse, damit diese Sicher­heits­lü­cken sofort schlie­ßen. Mag sein, dass einem Bun­des­li­ga­ver­ein eine Geld­strafe in sechs­stel­li­ger Höhe auch tat­säch­lich weh tut. Eine Umle­gung die­ser Strafe auf den Bier­be­cher­wer­fer oder den Fackel­zünd­ler aller­dings zer­stört des­sen Exis­tenz. War bis­her schon zwei­fel­haft, ob diese Umle­gung recht­lich halt­bar ist, da ja Sinn und Zweck der Ver­bands­strafe unter­lau­fen würde, wenn sich der Ver­ein quasi „schad­los“ hal­ten könnte, dann ist nun durch den

9‑Punkte-Plan end­gül­tig klar­ge­stellt, dass die Umle­gung unzu­läs­sig ist.

Der DFB for­dert die Ver­eine direkt zur Umle­gung auf und gibt damit offen zu, dass es sich bei den in den Ver­bands­sta­tu­ten fest­ge­leg­ten Stra­fen sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach um einen recht­lich nicht erlaub­ten Ver­trag zu Las­ten Drit­ter han­delt. Es ver­steht sich von selbst, dass DFB und Ver­eine keine Rege­lun­gen tref­fen kön­nen, wie sie sich auf Kos­ten Drit­ter in absur­der, selbst­er­fun­de­ner Höhe die Taschen fül­len können.

Inso­fern kann man sich beim DFB wohl aus Sicht der Betrof­fe­nen bedan­ken, da es wohl kaum einen Rich­ter geben dürfte, der die­ses infame Spiel mit­spielt und einen Stö­rer zur Zah­lung der Fan­ta­sie­be­träge, die der DFB ver­hängt, ver­ur­tei­len wird. Nicht, nach­dem durch den 9‑Punkte-Plan klar­ge­stellt wurde, dass der Sinn der Stra­fen ist, diese an Pri­vat­per­so­nen weiterzugeben.

9 Punkte Plan des DFB von der RSH Web­site downloaden

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