Sach­sen­po­kal ging trotz Sieg in die Verlängerung

5 Okt 2016 | Abgeschlossene Verfahren

Die Sport­ge­mein­schaft Dynamo Dres­den trat am 12.10.2014 in Frei­berg zum Sachsenpokal-Achtelfinale gegen den dor­ti­gen Berg­städ­ti­schen Sport­club an. Für die dama­li­gen Landesliga-Kicker das High­light der Sai­son, für die Pro­fi­mann­schaft der SG Dynamo Dres­den ein Pflicht­sieg. Neben den rund 3.500 Zuschau­ern waren auch Chris­tian* und Win­fried*, beide jah­re­lange ein­ge­fleischte Fans, die nahezu jedes Spiel der SGD beglei­ten, mit von der Par­tie im Sta­dion “Platz der Ein­heit”. Die Kicker der Sport­ge­mein­schaft zogen nach 90 Minu­ten erwar­tungs­ge­mäß mit einem 5:1 Sieg in das Vier­tel­fi­nale ein. Wäh­rend Chris­tian und Win­fried nach Spie­lende noch über die Salto­ein­lage des Flit­zers lach­ten, kam es an ande­rer Stelle des Sport­plat­zes zu einer Per­so­na­li­en­fest­stel­lung eini­ger Dyna­mo­fans durch die Poli­zei. Dar­auf­hin soli­da­ri­sier­ten sich einige anwe­sende Fuß­ball­fans und es folgte ein kur­zes Handgemenge.

Ein Poli­zist zog sich nach eige­ner Angabe durch die rei­bende Hose in Folge eines Trit­tes eine Schürf­wunde am Bein zu. Die Anzeige wurde geschrie­ben und der ver­letzte Beamte kom­mu­ni­zierte eine vage aber fol­gen­rei­che Beschrei­bung des flüch­ti­gen Täters: männ­li­che Per­son mit grauem Pull­over, kräf­tige Sta­tur, ca. 1,90m und mit Ruck­sack. Was dar­auf für die oben genann­ten Dyna­mo­fans folgte, war eine nie enden wol­lende Ver­län­ge­rung des Sachsenpokal-Achtelfinales.

Auf­grund der Rat­lo­sig­keit der anwe­sen­den Poli­zei­be­am­ten gab man tele­fo­nisch die Per­so­nen­be­schrei­bung des Täters an die sze­ne­kun­di­gen Beam­ten (SKBs) des Dresd­ner Poli­zei­prä­si­di­ums wei­ter. Diese schluss­fol­ger­ten prompt, dass es sich bei den Tat­be­tei­lig­ten nur um Chris­tian und Win­fried han­deln könne. Die Begrün­dung war ja glas­klar, Win­fried trägt zu Heim- und Aus­wärts­spie­len immer einen Ruck­sack, in dem er die Zaun­fah­nen der Fan­szene ver­staut. Chris­tian ist des Öfte­ren mit ihm unter­wegs. Also schnell die etwa fünf Jahre alten Licht­bil­der der bei­den Fans an den geschä­dig­ten Poli­zei­be­am­ten geschickt und, welch Über­ra­schung, erkennt er beide Anhän­ger als Betei­ligte an der Ran­ge­lei wieder.

Doch nun kommt den aus­gie­bi­gen Ermitt­lun­gen und der fast schon aus­ufern­den Spu­ren­su­che der Poli­zei die eif­rig arbei­tende Staats­an­walt­schaft Frei­berg dazwi­schen. Diese for­derte die Sze­ne­kun­di­gen Beam­ten dazu auf, auf­grund der Tat­sa­che, dass es kei­nen Video­be­weis gab und auch keine Per­so­na­li­en­fest­stel­lung der Bei­den an die­sem Tag vor­lag, eine Licht­bild­mappe vor­zu­le­gen. Wenig spä­ter wird diese Licht­bild­mappe, mit meh­re­ren Fotos ver­schie­dens­ter Per­so­nen, den am Tat­ort ein­ge­setz­ten Beam­ten vor­ge­legt. Der geschä­digte Beamte erkennt wie­der Chris­tian und Win­fried als Täter, ein wei­te­rer Poli­zist will nur Chris­tian gese­hen haben. Die Staats­an­walt­schaft stellt nun gegen Win­fried die Ermitt­lun­gen ein, Chris­tian aller­dings bekommt Post von der Staats­an­walt­schaft Frei­berg — Straf­be­fehl über 1.500€ — er fällt aus allen Wolken!

Er mel­det sich als Mit­glied der Schwarz-Gelben Hilfe an die Soli­dar­ge­mein­schaft und bekommt umge­hend Hilfe zuge­sagt und eine Anwäl­tin für Straf­recht gestellt, wel­che inner­halb der Frist von 14 Tagen in Wider­spruch gegen den Straf­be­fehl geht und Akten­ein­sicht bei der Staats­an­walt­schaft Frei­berg bean­tragt. Nach dem gemein­sa­men Durch­schauen der vor­han­de­nen Akte for­dert Chris­ti­ans Anwäl­tin die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens gegen ihren Man­dan­ten, doch die Staats­an­walt­schaft hält an dem die­sem Vor­gang fest. Begrün­det wurde die­ses Vor­ge­hen mit dem “hohen öffent­li­chen Inter­esse” an die­sem Fall.

Mitte August 2016 ging das Ver­fah­ren nun in das Elf­me­ter­schie­ßen. Das Amt­ge­richt Frei­berg lud, nach drei­fa­chen Ver­schie­ben des Ter­mins, den ver­meint­li­chen Täter und die ver­meint­li­chen Zeu­gen des Vor­falls vor Gericht. Als ers­tes wurde der geschä­digte Poli­zei­be­amte ver­nom­men. Die­ser stellte auf­grund der oben genann­ten Schürf­wunde einen Antrag auf Schmer­zens­geld bei der Vor­sit­zen­den Rich­te­rin. Lei­der war die­ser Antrag feh­ler­haft, da sich die­ser sich nicht auf den vor­lie­gen­den Fall, son­dern auf einen spä­te­ren Ein­satz in Dres­den bezog. Die Rich­te­rin ließ den Beam­ten den Antrag erneut aus­fül­len und ging zur Beweis­auf­nahme über. In sei­ner Aus­sage beschrieb der Poli­zist ein haar­sträu­ben­des Sze­na­rio. Der Ange­klagte hätte wäh­rend des Hand­ge­men­ges sei­nen Kum­pel Win­fried mit hass­ver­zerr­tem Gesicht zur Seite gescho­ben, wel­ches er der Rich­te­rin mehr­fach mimisch zu ver­an­schau­li­chen ver­suchte, und ihn mit den Wor­ten: “Jetzt gibt’s auf die Fresse, ihr Wich­ser” einen soge­nann­ten “Low­kick” ver­passt. Als er nach sei­nem Pfef­fer­spray griff, um ihm die­ses ins Gesicht zu sprü­hen, hätte sich Chris­tian mit einem gel­ben Hals­tuch ver­mummt, um sich gegen den Wirk­stoff zu schüt­zen. Wei­ter­hin konnte der Beamte berich­ten, dass er umge­hend nach dem Ein­satz einen Bericht über den Vor­fall geschrie­ben hätte. Auf Nach­frage der Rechts­ver­tre­tung Chris­ti­ans, warum die­ser erst zwei Monate nach dem Vor­fall in den Akten auf­tau­che, ver­suchte er die­ses Detail mit dem büro­kra­ti­schen Sys­tem und Hür­den des Poli­zei­ap­pa­ra­tes zu erklä­ren. Nach dem beschrie­be­nen Sze­na­rio wären er und wei­tere am Vor­fall betei­ligte Poli­zis­ten umge­hend auf die Dresd­ner Schieß­gasse gefah­ren, um sich dort die Licht­bil­der Chris­ti­ans und Win­frieds anzu­schauen. Wenig spä­ter hätte man den Dienst dort been­det. Ob er dar­auf­hin krank­ge­schrie­ben war, könne er nicht mehr sagen.

Als es um die berich­tete Per­so­nen­be­schrei­bung des Opfers ging, wie­der­holte er seine Aus­sage. Der Täter wäre etwa 1,90m, also genauso groß wie er und von kräf­ti­ge­rer Gestalt gewe­sen. Die Rich­te­rin ließ dar­auf­hin den Ange­klag­ten neben das Opfer stel­len um sich ein Bild zu machen. Chris­tian wil­ligte ein und siehe da, er ist schmäch­ti­ger und von klei­ne­rer Gestalt als der Poli­zei­be­amte. Zeuge Num­mer zwei war ein eben­falls am Tat­ort ein­ge­setz­ter Poli­zist. Er beschrieb das oben genannte Sze­na­rio nahezu eins zu eins, ver­neinte aller­dings die Nach­frage, ob der Täter ein Fanu­ten­sil, wie etwa einen Schal oder ein gel­bes Hals­tuch getra­gen hätte. Des­wei­te­ren beschrieb er das Sze­na­rio nach dem Vor­fall anders als das Opfer. Nicht etwa auf der Poli­zei­di­rek­tion Dres­den hätte man sich die Licht­bil­der der bei­den ange­schaut, son­dern diese wur­den noch vor Ort und ca. eine halbe Stunde nach Vor­fall auf einem Lap­top in einem Ein­satz­wa­gen direkt in Frei­berg inspi­ziert. Als Chris­ti­ans Anwäl­tin ver­suchte nun die Wahr­heit her­aus­zu­fin­den, wo denn nun die Bil­der ange­schaut wur­den, ver­strickte sich der Beamte in wei­tere Unge­reimt­hei­ten und wider­sprüch­li­che Aus­sa­gen. Kurz­zei­tig wurde auch die Vor­sit­zende Rich­te­rin bei der Frage, wel­che Ver­sion denn hier nun stim­men solle, etwas lau­ter. Der Beamte ant­wor­tete nun nur noch in kur­zen Sät­zen oder konnte sich gar nicht mehr erinnern.

Nach zwei­stün­di­ger Ver­hand­lung unter­brach die Rich­te­rin vor­läu­fig den Pro­zess. Nach einer kur­zen Pause ent­schied sie sich nun keine wei­te­ren Zeu­gen mehr zu ver­neh­men, da aus ihrer Sicht die Sache jetzt schon klar wäre. Der Staats­an­walt legte jedoch gegen die Ent­schei­dung mit den Wor­ten: “Ich werde kei­nen Frei­spruch bean­tra­gen, so viel kann ich sagen.” sein Veto ein. Also folgte der ermit­telnde Sze­ne­kun­dige Beamte als Zeuge. Die­ser konnte zu den Vor­fäl­len in Frei­berg rein gar nichts bei­tra­gen, außer dass er die oben beschrie­be­nen Erkennt­nisse schluss­fol­gerte und die Licht­bil­der den Beam­ten zukom­men ließ. Da die Beam­ten die Täter umge­hend auf­grund der Bil­der wie­der­erkannt hät­ten und ihm das auch mit­teil­ten, ließ er diese Erkennt­nisse auch dem Staats­an­walt zukom­men. Da dies aller­dings der Staats­an­walt­schaft zu wenig war, erhielt er den Auf­trag, eine Licht­bild­mappe mit ver­meint­li­chen Tätern zu erstel­len, um diese erneut den Beam­ten vor­zu­le­gen. Die ein­zi­gen Kri­te­rien für die Erstel­lung der Mappe wären gewe­sen: männ­li­che Per­so­nen zwi­schen 20–30 Jah­ren und hel­ler Haut­farbe. Diese Mappe hät­ten dann die Poli­zis­ten vor den Toren der Schieß­gasse begut­ach­tet, es musste damals irgend­wie schnell gehen. Auf Nach­frage, wie man dann eine Abspra­che unter den Beam­ten bei der Iden­ti­fi­zie­rung hätte ver­mei­den kön­nen, wurde nur herumgedruckst.

Es folg­ten, neben der Zeu­gen­aus­sage sei­nes Kum­pels Win­fried, eine wei­tere Aus­sage sei­nes Beglei­ters Chris­ti­ans an die­sem Tag. Beide ver­si­cher­ten dem Gericht, dass sie zur frag­li­chen Zeit etwa 20 Meter vom Vor­fall ent­fernt stan­den. Des­wei­te­ren hätte man sich an die­sen Tag immer min­des­tens in Sicht­kon­takt befun­den. Auch hätte nie­mand von ihnen an der Aus­ein­an­der­set­zung teil­ge­nom­men. Die Rich­te­rin schloss dar­auf­hin die Beweis­auf­nahme end­gül­tig und es folg­ten nun die Plä­doy­ers. Dies war nun das Zei­chen für den gro­ßen Auf­tritt des Staats­an­walts. In sei­nem Schluss­be­richt ver­kün­dete er, dass man von den Äuße­run­gen der bei­den Fuß­ball­fans sowieso nichts ande­res erwar­tet hätte, als diese Aus­sa­gen und man die­sen Zeu­gen kei­ner­lei Beach­tung zukom­men las­sen sollte. Des­wei­te­ren ließ er ver­lau­ten, dass er sich sicher sei, das min­des­tens Chris­tian, wenn nicht gar alle drei Dyna­mo­an­hän­ger, an der Schlä­ge­rei mit der Poli­zei teil­ge­nom­men hät­ten, man es ihnen aller­dings nicht nach­wei­sen könne. Schüt­zend stellte er sich nun vor die Aus­sa­gen aller Poli­zei­be­am­ten an die­sem Tag. Man solle doch mehr Ver­ständ­nis für die Poli­zis­ten auf­brin­gen, denn “… da kann man sich halt nicht mehr an jeden Ein­satz im Detail erin­nern”. Auf­grund der nun wider­sprüch­lich im Raum ste­hen­den Aus­sage blieb ihm aller­dings auch nichts ande­res übrig, als auf einen Frei­spruch für Chris­tian zu plädieren.

Die Rich­te­rin sprach Chris­tian wenig spä­ter von allen Vor­wür­fen der Anklage frei und äußerte zu ihrer Urteils­ver­kün­dung nur, dass sie unter die­sen Umstän­den kei­nes­falls eine Ver­ur­tei­lung ver­ant­wor­ten könne.

Die Kos­ten des Ver­fah­rens inklu­sive der Aus­la­gen Chris­ti­ans trägt nun der Steu­er­zah­ler. Die­ses Ver­fah­ren hin­ter­ließ bei uns, trotz des Frei­spru­ches einen faden Bei­geschmack, denn die Art und Weise der geführ­ten Ermitt­lun­gen und die Aus­sa­gen der Staats­an­walt­schaft hin­ter­las­sen einen Ein­druck der Unan­tast­bar­keit von Poli­zis­ten. Feh­ler­hafte und vor­schnelle Schluß­fol­ge­run­gen bei Ermitt­lun­gen, fal­sche Beschul­di­gun­gen und gezielte Falsch­aus­sa­gen blei­ben für deut­sche Poli­zis­ten auf­grund feh­len­der Kon­troll­in­sti­tu­tio­nen wei­ter­hin folgenlos.

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Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

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