Mitte Januar 2020 mussten sich drei Dynamofans vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Dresden aufgrund einer vermeintlichen räuberischen Erpressung verantworten. Diese sollten im Nachgang des Fußballspiels zwischen dem FSV Zwickau und dem FC Hansa Rostock einem Anhänger der Hanseaten den Schal gestohlen und den Versuch begangen zu haben dessen ‑am Spieltag ausgegebene- Army-Mottojacke der Fanszene zu entwenden.
Für zwei der angeklagten Dynamofans endete das fast dreijährige Strafverfahren gegen sie mit einem Freispruch. Gegen einen weiteren Dynamofan wurde während der Verhandlung das Strafverfahren gegen eine Geldauflage im mittleren dreistelligen Bereich eingestellt.
Es ist der 20.03. 2017 — der 28. Spieltag der dritthöchsten Fußballliga. Der FSV Zwickau empfängt nach zwölfjähriger Pause das erste Mal wieder den FC Hansa Rostock. Zwei große Traditionsvereine mit den jeweiligen Fanszenen treffen aufeinander. Auf der einen Seite wird zu “Eine Stadt — Ein Auftrag” der Zusammenhalt beschworen — auf der anderen Seite des Stadions ruft man mittels “Hansa ist gross” im Islamismus-Style und Bundeswehrmottojacken zum Fußballglaubenskrieg auf. Beide Seiten umrahmen das Fußballspiel mit akkustischen Akzenten und pyrotechnischen Einlagen. Die Mannschaften trennen sich auf dem Rasen mit 2:2 — Unentschieden. Abpfiff.
Laut der Staatsanwaltschaft Dresden sollen sich nun die drei Dynamofans mit einem gemeinsamen Tatentschluss im Kopf gen Gästeblock aufgemacht haben, um dort auf ein hanseatisches Fanpärchen zu treffen und sich deren Fanutensilien mittels Androhung von körperlicher Gewalt zu anzunehmen.
Die Bereitschaftspolizei Leipzig umzingelt daraufhin in Zwickau-Eckersbach eine Gruppe Dynamofans, welche die Zwickauer Freunde an diesem Abend unterstützen, darunter auch die späteren Angeklagten. Alle Personen werden nun erkennungsdienstlich behandelt. Der geschädigte Hansa-Fan und seine Freundin wurden zur sofortigen Gegenüberstellung hinzugezogen — er erkennt wohl sofort einen der Übeltäter, seine Freundin erkennt keinen. Die vermeintlichen Täter schweigen vor Ort und auch im späteren Verfahren.
Es folgen Beschuldigtenvorladungen, Opfer- und Zeugenvernehmungen und im Juni 2018 die Anklageschrift seitens der Staatsanwaltschaft Dresden. Mitte Januar 2020 folgte nun der Gerichtsprozess am Jugendschöffengericht Dresden.
Es werden insgesamt sieben Zeugen gehört — fünf Polizisten der Bereitschaftspolizei und der geschädigte Hansafan und seine damalige Begleitung. Im Laufe des Gerichtsprozesses werden durch die Verteidigung der drei Dynamofans Fehler und Ungereimtheiten in der Polizeiarbeit aufgedeckt.
Den Geschädigten wurden Lichtbildmappen vorgelegt, die für eine Identifizierung nicht geeignet waren, da sie die Wahrnehmung der Zeugen deutlich manipulierten und sich in teilweise desolater Qualität befanden. Auch fand die polizeiliche Vernehmung des Opfers und seiner Lebensgefährtin zusammen und in einem Raum statt. Beide identifizierten und bezichtigten wenig überraschend die gleichen Personen aus der bereitgestellten Lichtbildmappe.
Die geladenen Polizeizeugen konnten zur Tataufklärung wenig beitragen, da sie entweder ungenaue Angaben machten oder nichts äußern konnten.
Folgerichtig entschied das Gericht, zwei Dynamofans freizusprechen. Aufgrund der oben beschriebenen sofortigen Identifizierung am Tatort, welche auch angezweifelt werden kann, musste ein angeklagter Dynamofan eine Geldauflage hinnehmen, um das Verfahren gegen sich einstellen zu lassen.
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe