Schlauch­schal im Gesicht — Amts­ge­richt Berlin-Tiergarten spricht Dyna­mo­fan frei

25 Feb 2021 | Allgemein

Im Zuge eines Ein­spruchs eines Dyna­mo­fans gegen einen Straf­be­fehl sprach das Amts­ge­richt Berlin-Tiergarten im Sep­tem­ber 2020 einen Dyna­mo­fan frei. Die­sem wurde vor­ge­wor­fen, seine Iden­ti­tät beim Spiel der SG Dynamo Dres­den in der 2. Runde des DFB-Pokalspiel im Ber­li­ner Olym­pia­sta­dion (30.10.2019) mit­tels eines soge­nann­ten Schlauch­schals ver­schlei­ert (§ 21 Ver­sammlG) zu haben. Wäh­rend des Ent­zün­dens meh­re­rer ben­ga­li­scher Feuer nach dem ver­wan­del­ten Foul­elf­me­ter von Patrick Ebert zum 2:2 Aus­gleichs­tref­fer in der 90. Spiel­mi­nute im Unter­rang des Gäs­te­blocks, bedeckte der Fuß­ball­fan Mund und Nase mit sei­nem Schlauch­schal, um damit eine Rei­zung der Atem­wege vor der mög­li­chen Rauch­ent­wick­lung der Freu­den­feuer zu verhindern.

Nach­dem sich die Rauch­ent­wick­lung wie­der gelegt hatte, legte der betrof­fene Fuß­ball­fan sei­nen angeb­li­chen Ver­mum­mungs­ge­gen­stand wie­der ab. Die über­all prä­sen­ten Kame­ras der Stadion- und Poli­zei­über­wa­chung film­ten diese ver­meint­li­che Straf­tat. Die Ber­li­ner Poli­zei lei­tete anschlie­ßend ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein und bereits wenige Minu­ten nach der Been­di­gung des DFB-Pokalspiels konnte man die ein­ge­setzte Beweis- und Fest­nah­me­ein­heit (BFE) der Ber­li­ner Poli­zei dabei beob­ach­ten, wie sie auf dem Vor­platz und der angren­zen­den Park­plätze des Ber­li­ner Olym­pia­sta­di­ons sol­che ver­meint­li­chen Straf­tats­de­likte ver­fol­gen. Ohne Rück­sicht auf umste­hende Fuß­ball­fans und Zuschauer wurde eine ganze Reihe von Per­so­nen mit dem Vor­wurf des Ver­sto­ßes gegen das Ver­samm­lungs­ge­setz fest­ge­hal­ten und kurz­zei­tig in Gewahr­sam genommen.

Doch zurück zu unse­rem Fall: Der beschul­digte Dyna­mo­fan erhielt vier Monate spä­ter eine poli­zei­li­che Vor­la­dung, zu wel­cher er jedoch nicht erschien, son­dern von sei­nem Aus­sa­ge­ver­wei­ge­rungs­recht als Beschul­dig­ter einer Straf­tat Gebrauch machte. Wenige Wochen spä­ter, Mitte Juni 2020, erhielt er auf­grund des oben genann­ten Vor­wurfs einen Straf­be­fehl des Amts­ge­richts Berlin-Tiergarten über 30 Tages­sätze á 30,00 € — sprich 900,00 € Geld­strafe. Durch einen Ein­spruch gegen den Straf­be­fehl und der Wei­ge­rung der Ber­li­ner Staats­an­walt­schaft, die­ses Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­zu­stel­len, folgte im Sep­tem­ber 2020 der Straf­pro­zess am Ber­li­ner Amtsgericht.

Die Ver­tei­di­ge­rin des Dyna­mo­fans argu­men­tierte mit einer Stel­lung­nahme gegen die völ­lig über­zo­gene Ankla­ge­schrift. “Die Iden­ti­tät mei­nes Man­dan­ten war zu jeder Zeit fest­stell­bar, da er sich über meh­rere Stun­den an der­sel­ben Posi­tion des Sta­di­ons völ­lig unver­mummt auf­hielt und nur zum Selbst­schutz sei­ner Gesund­heit für wenige Minu­ten einen Schlauch­schal über Mund und Nase zog”, so Straf­ver­tei­di­ge­rin Linda Röt­tig. Nach­dem im wei­te­ren Pro­zess­ver­lauf meh­rere ein­ge­setzte Poli­zei­be­am­ten als Zeu­gen gehört wur­den und kei­ner­lei Hin­weise zu die­sem Ver­fah­ren täti­gen konn­ten, folgte auch die Staats­an­walt­schaft in ihrem Plä­doyer der Argu­men­ta­tion der Ver­tei­di­gung. Dem Vor­sit­zen­den Amts­rich­ter, der schon im Vor­feld der Ver­hand­lung die Ein­las­sung der Ver­tei­di­gung als durch­aus glaub­wür­dig erach­tete, folgte den bei­den Plä­doy­ers und sprach den beschul­dig­ten Dyna­mo­fan frei.

Lei­der ver­folgt die Staats­an­walt­schaft Ber­lin wei­ter­hin ähn­lich gela­gerte Fälle gegen Dyna­mo­fans. Wir blei­ben für Euch wei­ter­hin am Ball.

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

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