Im Zuge eines Einspruchs eines Dynamofans gegen einen Strafbefehl sprach das Amtsgericht Berlin-Tiergarten im September 2020 einen Dynamofan frei. Diesem wurde vorgeworfen, seine Identität beim Spiel der SG Dynamo Dresden in der 2. Runde des DFB-Pokalspiel im Berliner Olympiastadion (30.10.2019) mittels eines sogenannten Schlauchschals verschleiert (§ 21 VersammlG) zu haben. Während des Entzündens mehrerer bengalischer Feuer nach dem verwandelten Foulelfmeter von Patrick Ebert zum 2:2 Ausgleichstreffer in der 90. Spielminute im Unterrang des Gästeblocks, bedeckte der Fußballfan Mund und Nase mit seinem Schlauchschal, um damit eine Reizung der Atemwege vor der möglichen Rauchentwicklung der Freudenfeuer zu verhindern.
Nachdem sich die Rauchentwicklung wieder gelegt hatte, legte der betroffene Fußballfan seinen angeblichen Vermummungsgegenstand wieder ab. Die überall präsenten Kameras der Stadion- und Polizeiüberwachung filmten diese vermeintliche Straftat. Die Berliner Polizei leitete anschließend ein Ermittlungsverfahren ein und bereits wenige Minuten nach der Beendigung des DFB-Pokalspiels konnte man die eingesetzte Beweis- und Festnahmeeinheit (BFE) der Berliner Polizei dabei beobachten, wie sie auf dem Vorplatz und der angrenzenden Parkplätze des Berliner Olympiastadions solche vermeintlichen Straftatsdelikte verfolgen. Ohne Rücksicht auf umstehende Fußballfans und Zuschauer wurde eine ganze Reihe von Personen mit dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz festgehalten und kurzzeitig in Gewahrsam genommen.
Doch zurück zu unserem Fall: Der beschuldigte Dynamofan erhielt vier Monate später eine polizeiliche Vorladung, zu welcher er jedoch nicht erschien, sondern von seinem Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter einer Straftat Gebrauch machte. Wenige Wochen später, Mitte Juni 2020, erhielt er aufgrund des oben genannten Vorwurfs einen Strafbefehl des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten über 30 Tagessätze á 30,00 € — sprich 900,00 € Geldstrafe. Durch einen Einspruch gegen den Strafbefehl und der Weigerung der Berliner Staatsanwaltschaft, dieses Ermittlungsverfahren einzustellen, folgte im September 2020 der Strafprozess am Berliner Amtsgericht.
Die Verteidigerin des Dynamofans argumentierte mit einer Stellungnahme gegen die völlig überzogene Anklageschrift. “Die Identität meines Mandanten war zu jeder Zeit feststellbar, da er sich über mehrere Stunden an derselben Position des Stadions völlig unvermummt aufhielt und nur zum Selbstschutz seiner Gesundheit für wenige Minuten einen Schlauchschal über Mund und Nase zog”, so Strafverteidigerin Linda Röttig. Nachdem im weiteren Prozessverlauf mehrere eingesetzte Polizeibeamten als Zeugen gehört wurden und keinerlei Hinweise zu diesem Verfahren tätigen konnten, folgte auch die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer der Argumentation der Verteidigung. Dem Vorsitzenden Amtsrichter, der schon im Vorfeld der Verhandlung die Einlassung der Verteidigung als durchaus glaubwürdig erachtete, folgte den beiden Plädoyers und sprach den beschuldigten Dynamofan frei.
Leider verfolgt die Staatsanwaltschaft Berlin weiterhin ähnlich gelagerte Fälle gegen Dynamofans. Wir bleiben für Euch weiterhin am Ball.
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe