Spätestens mit den letzten Spielen der Hinrunde 2018/19 ist wieder die kalte Jahreszeit rund um die Fußballstadien angebrochen. Nasskaltes Wetter, Temperaturen rund um den Gefrierpunkt, Erkältungen und Grippewellen bestimmen den Alltag. In den letzten Jahren ist eben zu dieser Jahreszeit ein praktisches und modisches Kleidungsstück ziemlich in Mode gekommen — der sogenannte Schlauchschal.
Dieses Multifunktionstuch kann am Kopf, am Hals oder am Arm getragen werden. Es besteht aus einem meist quadratischen Stück elastischen Stoffs, bei dem zwei gegenüberliegende Seiten zusammengenäht wurden, sodass es einen „Stoffschlauch“ ergibt. Neben den üblichen Outdoor- und Sportmarkenhersteller griffen in letzter Zeit auch Fanartikelproduzenten zum Verkauf dieses modischen Accessoires zurück. Viele Fans der Sportgemeinschaft Dynamo Dresden tragen ein solches Schlauchtuch in der kalten Jahreszeit, egal ob als Fanartikel oder als Schutz vor Kälte. Und genau dieser Schlauchschal wurde in der Vergangenheit vielen Anhängern unserer SGD zum Problem. Wir, die Schwarz-Gelbe Hilfe e.V., beobachten seit geraumer Zeit, dass sich die anwesende Polizei rund um Spielen der schwarz-gelben Dynamos gezielt Fans mit diesen Stück Stoff um den Hals herauspicken, kontrollieren und dieses Tuch als Vermummungsgegenstand klassifizieren. Neben der Personalienaufnahme und der Beschlagnahme des Schlauchschals, flattert einige Wochen später ein Bußgeldbescheid des zuständigen Ordnungsamtes (meist ein geringer dreistelliger Betrag) in den Briefkasten des betroffenen Fußballfans. Sowohl die Polizei als auch die Ordnungsbehörde berufen sich dabei auf §17 des Sächsischen Versammlungsgesetzes, vereinfacht, das Mitführen bzw. Tragen eines Vermummungsgegenstandes bei/zu einer öffentlichen Versammlung.
Wir raten betroffenen Fans zu diesem grundlegenden Verhalten:
- Bleibt bei einer Polizeikontrolle höflich — lasst Euch allerdings auch nicht einschüchtern!
- Lasst Euch nicht zu einer Beleidigung oder Widerstandshandlung provozieren!
- Macht nur Angaben zur Person! (Name, Geburtsdatum /-ort, Anschrift, Familienstand, allgemeine Berufsbezeichnung) Ansonsten: Verweigert die Aussage zum Sachverhalt!
- Ihr habt keine Mitwirkungspflicht! Das Anlegen des vermeintlichen Vermummungsgegenstandes soll die Polizei durchführen — nicht Ihr! Achtung: Leistet dabei keinen Widerstand!
- Bei einer Beschlagnahme des vermeintlichen Vermummungsgegenstandes nichts unterschreiben, sondern der Beschlagnahme mündlich widersprechen!
- Meldet Euch im Nachgang bei der Schwarz-Gelben Hilfe e.V.!
Aus den bisherigen Erfahrungen der letzten Jahre haben die Behörden einen rechtlichen Streit, ob ein Schlauchschal ein Vermummungsgegenstand ist oder nicht, bisher immer gescheut. In den meisten Fällen konnten mit Hilfe anwaltlicher Unterstützung die Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden und betroffene Dynamofans mussten kein Bußgeld bezahlen. Damit die Betroffenen nicht auf ihren Anwaltskosten sitzen bleiben, rufen wir dazu auf, Mitglied bei der Schwarz-Gelben Hilfe zu werden: Denn auch Du kannst schneller von Repressionen durch staatliche Ermittlungsbehörden betroffen sein als Du denkst!
Wir helfen Fans der Sportgemeinschaft Dynamo Dresden bei Problemen mit Polizei und Justiz — Wir sind eine Gemeinschaft!
Eure Schwarz-Gelbe Hilfe