Schlauch­schals und kein Ende

3 Feb 2019 | Abgeschlossene Verfahren, Allgemein

Spä­tes­tens mit den letz­ten Spie­len der Hin­runde 2018/19 ist wie­der die kalte Jah­res­zeit rund um die Fuß­ball­sta­dien ange­bro­chen. Nass­kal­tes Wet­ter, Tem­pe­ra­tu­ren rund um den Gefrier­punkt, Erkäl­tun­gen und Grip­pe­wel­len bestim­men den All­tag. In den letz­ten Jah­ren ist eben zu die­ser Jah­res­zeit ein prak­ti­sches und modi­sches Klei­dungs­stück ziem­lich in Mode gekom­men — der soge­nannte Schlauchschal. 

Die­ses Mul­ti­funk­ti­ons­tuch kann am Kopf, am Hals oder am Arm getra­gen wer­den. Es besteht aus einem meist qua­dra­ti­schen Stück elas­ti­schen Stoffs, bei dem zwei gegen­über­lie­gende Sei­ten zusam­men­ge­näht wur­den, sodass es einen „Stoff­schlauch“ ergibt. Neben den übli­chen Outdoor- und Sport­mar­ken­her­stel­ler grif­fen in letz­ter Zeit auch Fan­ar­ti­kel­pro­du­zen­ten zum Ver­kauf die­ses modi­schen Acces­soires zurück. Viele Fans der Sport­ge­mein­schaft Dynamo Dres­den tra­gen ein sol­ches Schlauch­tuch in der kal­ten Jah­res­zeit, egal ob als Fan­ar­ti­kel oder als Schutz vor Kälte. Und genau die­ser Schlauch­schal wurde in der Ver­gan­gen­heit vie­len Anhän­gern unse­rer SGD zum Pro­blem. Wir, die Schwarz-Gelbe Hilfe e.V., beob­ach­ten seit gerau­mer Zeit, dass sich die anwe­sende Poli­zei rund um Spie­len der schwarz-gelben Dyna­mos gezielt Fans mit die­sen Stück Stoff um den Hals her­aus­pi­cken, kon­trol­lie­ren und die­ses Tuch als Ver­mum­mungs­ge­gen­stand klas­si­fi­zie­ren. Neben der Per­so­na­li­en­auf­nahme und der Beschlag­nahme des Schlauch­schals, flat­tert einige Wochen spä­ter ein Buß­geld­be­scheid des zustän­di­gen Ord­nungs­am­tes (meist ein gerin­ger drei­stel­li­ger Betrag) in den Brief­kas­ten des betrof­fe­nen Fuß­ball­fans. Sowohl die Poli­zei als auch die Ord­nungs­be­hörde beru­fen sich dabei auf §17 des Säch­si­schen Ver­samm­lungs­ge­set­zes, ver­ein­facht, das Mit­füh­ren bzw. Tra­gen eines Ver­mum­mungs­ge­gen­stan­des bei/zu einer öffent­li­chen Versammlung.

Wir raten betrof­fe­nen Fans zu die­sem grund­le­gen­den Verhalten:

  • Bleibt bei einer Poli­zei­kon­trolle höf­lich — lasst Euch aller­dings auch nicht einschüchtern!
  • Lasst Euch nicht zu einer Belei­di­gung oder Wider­stands­hand­lung provozieren!
  • Macht nur Anga­ben zur Per­son! (Name, Geburts­da­tum /-ort, Anschrift, Fami­li­en­stand, all­ge­meine Berufs­be­zeich­nung) Ansons­ten: Ver­wei­gert die Aus­sage zum Sachverhalt!
  • Ihr habt keine Mit­wir­kungs­pflicht! Das Anle­gen des ver­meint­li­chen Ver­mum­mungs­ge­gen­stan­des soll die Poli­zei durch­füh­ren — nicht Ihr! Ach­tung: Leis­tet dabei kei­nen Widerstand!
  • Bei einer Beschlag­nahme des ver­meint­li­chen Ver­mum­mungs­ge­gen­stan­des nichts unter­schrei­ben, son­dern der Beschlag­nahme münd­lich widersprechen!
  • Mel­det Euch im Nach­gang bei der Schwarz-Gelben Hilfe e.V.!

Aus den bis­he­ri­gen Erfah­run­gen der letz­ten Jahre haben die Behör­den einen recht­li­chen Streit, ob ein Schlauch­schal ein Ver­mum­mungs­ge­gen­stand ist oder nicht, bis­her immer gescheut. In den meis­ten Fäl­len konn­ten mit Hilfe anwalt­li­cher Unter­stüt­zung die Ver­fah­ren nach einem Ein­spruch ein­ge­stellt wer­den und betrof­fene Dyna­mo­fans muss­ten kein Buß­geld bezah­len. Damit die Betrof­fe­nen nicht auf ihren Anwalts­kos­ten sit­zen blei­ben, rufen wir dazu auf, Mit­glied bei der Schwarz-Gelben Hilfe zu wer­den: Denn auch Du kannst schnel­ler von Repres­sio­nen durch staat­li­che Ermitt­lungs­be­hör­den betrof­fen sein als Du denkst!

Wir hel­fen Fans der Sport­ge­mein­schaft Dynamo Dres­den bei Pro­ble­men mit Poli­zei und Jus­tiz — Wir sind eine Gemeinschaft!

Eure Schwarz-Gelbe Hilfe

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